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   BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvL 9/79, 2 BvL 10/79   

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BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvL 9/79, 2 BvL 10/79 (https://dejure.org/1980,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1980 - 2 BvL 9/79, 2 BvL 10/79 (https://dejure.org/1980,2460)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1980 - 2 BvL 9/79, 2 BvL 10/79 (https://dejure.org/1980,2460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    So lehnt es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung ab, auf die Motive oder Vorstellungen der an einem Abstimmungsverfahren über ein Gesetz teilnehmenden Abgeordneten abzuheben; es hält beispielsweise allein die Frage für maßgebend, ob Gesetze objektiv gegen Art. 3 GG verstoßen, nicht aber, ob den Abgeordneten subjektiv Willkür vorzuwerfen ist (vgl. z.B. BVerfGE 2, 266 [281]; 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 54, 1 [26/27]; vgl. ferner auch BVerfGE 44, 308 [BVerfG 10.05.1977 - 2 BvR 705/75] [320] zur Bedeutung des Abstimmungsverfahrens in einer parlamentarischen Demokratie).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozeßbeteiligten erkennbar sind (vgl BVerfGE 54, 1, 7).
  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 38/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Auslegung nicht eindeutiger Prozessanträge -

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 1, 7).
  • BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 5/10 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Arzneikostenregress - unzulässige

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 1, 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2016 - L 11 KA 65/15

    Vertragsärztliches Honorar; Insolvenz des Arztes; Pfändungs- und

    Berücksichtigt werden können jedoch nur solche Umstände, die für das Gericht und für die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 25.03.1980 - 2 BvL 9/79 - und 2 BvL 10/79; BSG, Urteil vom 22.03.1988 - 8/5a RKn 11/87 -).
  • SG Landshut, 06.02.2013 - S 10 SO 63/10

    Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)

    Allerdings können nur solche Umstände bei der Ermittlung des wirklichen Willens berücksichtigt werden, die für das Gericht und die anderen Prozessbeteiligten erkennbar sind (BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65 S 180 unter Hinweis auf BVerfGE 54, 1, 7).
  • VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22

    Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung

    Es ist dem Gericht indes verboten, die Wesensgrenzen der Auslegung zu überschreiten und seine Auffassung von einem "richtigen" Antrag an die Stelle des erklärten Parteiwillens zu setzen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.3.1980, 2 BvL 9/79, juris, Rn. 38; Fertig, in: Posser/Wolff/Decker, VwGO, 65. Ed., Stand: 10/2022, § 88, Rn. 10).
  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 28/80

    Rentenruhe - Anrechenbare Versicherungszeit - Rentenanspruch

    In dem Beschluß heißt es vielmehr (BVerfGE 54, 1, 27 ff), es sei nicht sachfremd, Beiträgen, die früher in geringerer Höhe und nach altem Recht entrichtet worden seien, für den Rentenbezug im Ausland andere Wirkungen beizumessen als im Inland.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.06.1990 - 9 A 149/88
    Bei der Überprüfung von Ortsrecht hat das Verwaltungsgericht grundsätzlich nur zu prüfen, ob das Ortsrecht mit höherrangigem Recht vereinbar ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, DVBl. 1982, 354 unter Hinweis auf BVerfGE 2, 266, 281; 4, 144, 155; 42, 64, 73; 44, 308,320; 54, 1, 26 ff.).
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