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   BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77   

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https://dejure.org/1980,639
BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77 (https://dejure.org/1980,639)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77 (https://dejure.org/1980,639)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1980 - 1 BvR 1222/77 (https://dejure.org/1980,639)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gesetzliche Regelung

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 55, 244
  • NJW 1981, 863
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
    Dieser in Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG zum Ausdruck kommende Grundsatz enthält eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 [258]).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn die angegriffene Norm den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig in seinen Rechten betrifft (z. B. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 45, 104 [116 f.]).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 692/70

    Auswirkungen der Änderung des § 25 Abs. 3 Satz 5 AVG auf den Bezug vorgezogenem

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
    Darüber hinaus kommt bei der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz auch dem Grundsatz der Subsidiarität Bedeutung zu; hieraus ergibt sich zusätzlich eine einschränkende Beurteilung ihrer Zulässigkeit (z. B. BVerfGE 14, 260 [262 f.]; 29, 277 [282 f.]).
  • BVerfG, 27.07.1962 - 1 BvR 330/61

    Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Auslegung einer einfachrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
    Darüber hinaus kommt bei der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz auch dem Grundsatz der Subsidiarität Bedeutung zu; hieraus ergibt sich zusätzlich eine einschränkende Beurteilung ihrer Zulässigkeit (z. B. BVerfGE 14, 260 [262 f.]; 29, 277 [282 f.]).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn die angegriffene Norm den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig in seinen Rechten betrifft (z. B. BVerfGE 1, 97 [101 f.]; 45, 104 [116 f.]).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Dieser dient auch einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 55, 244 (247) [BVerfG 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77]; 77, 381 (401) [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]m.w.N.).
  • BVerfG, 15.09.1999 - 2 BvR 2360/95

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen "Brechmitteleinsatz"

    Außerdem wird sichergestellt, daß der Vorrang gewahrt bleibt, der den allgemein zuständigen Gerichten bei der Sachverhaltsermittlung wie bei der Auslegung der einschlägigen einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und im Hinblick auf die größere Sachnähe gebührt (vgl. BVerfGE 55, 244 ).
  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Soweit die Beschwerdeführer begehren, die Gebührenordnung insgesamt wegen Überschreitung der Ermächtigung und einzelne ihrer Vorschriften wegen Grundrechtswidrigkeit für nichtig zu erklären, steht der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden der Grundsatz der Subsidiarität entgegen (vgl. BVerfGE 49, 1 [7 f.]; 55, 244 [247]; 60, 360 [369 f.]; 64, 301 [319]).
  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Insoweit enthält der Grundsatz der Subsidiarität eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 (258); 55, 244 (247)).
  • BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 2016/01

    Normunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen §§ 1, 2 des "Gesetzes über das

    Dies folgt insbesondere aus dem Sinn des Subsidiaritätsgrundsatzes, der in einer sachgerechten Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten besteht (vgl. BVerfGE 55, 244 ; 77, 381 ) und es geboten erscheinen lässt, dass sich zunächst die sachnäheren Gerichte mit gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen befassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Oktober 2001 - 1 BvR 1970/95 - JURIS).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 2292/11

    Unzulässigkeit der Rüge einer unangemessenen Verfahrensdauer mangels

    Insoweit enthält der Grundsatz der Subsidiarität eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 ; 55, 244 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvQ 108/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur

    Auch bei Rechtssatzverfassungsbeschwerden soll hierdurch der Aufgabenverteilung zwischen den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht entsprochen und das Bundesverfassungsgericht durch eine vorherige Befassung der Fachgerichte entlastet werden (vgl. BVerfGE 55, 244 ; 72, 39 ; 77, 381 ; 102, 197 ).
  • BVerfG, 01.10.2018 - 2 BvR 1649/18

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bezüglich eines

    Damit wird sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten sowohl bei der Sachverhaltsermittlung als auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und wegen der größeren Sachnähe gebührt (vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.02.1999 - 1 BvR 1422/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen VermRÄndG 2 Art 6 u 14 - Geltung

    Ob dies tatsächlich zutrifft, ist nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst durch Auslegung der Vorschrift durch die dafür zuständigen Verwaltungsgerichte zu ermitteln (vgl. BVerfGE 29, 277 ; 31, 248 ; 55, 244 ).
  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Außerdem wird so sichergestellt, dass der Vorrang gewahrt bleibt, der den Fachgerichten neben der Sachverhaltsermittlung auch bei der Auslegung der einfachrechtlichen Vorschriften nach der gesetzlichen Kompetenzordnung und der größeren Sachnähe gebührt (stRspr; vgl. z.B. BVerfGE 9, 3 ; 51, 386 ; 55, 244 ; 79, 1 ; zusammenfassend: Kammerbeschluss vom 15. September 1999 - 2 BvR 2360/95 - = StV 2000, S. 1 = NStZ 2000, S. 96 m.w.N.).
  • BVerfG, 20.02.1986 - 1 BvR 859/81

    Grundrechtsfähigkeit von juristischen Personen - TÜV

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 854/02

    Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde gegenüber einfachrechtlichen

  • BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wett- und

  • VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00

    Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher

  • BVerfG, 04.08.1999 - 1 BvR 1022/99

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Enteignung

  • VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 205/04

    Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde: Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung

  • BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 481/95

    Verfassungsbeschwerde: Subsidiarität - vorherige fachgerichtliche Klärung

  • BVerfG, 25.08.1992 - 1 BvR 1502/91

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Insanspruchnache

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