Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2
BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 (https://dejure.org/1981,2)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,2) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

V-Mann

§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB, Art. 103 Abs. 2, 5 GG;

§ 251 Abs. 2 Satz 2 StPO verletzt auch dann nicht das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2, 20 Abs. 3 GG), wenn der Zeuge von den Behörden geheim gehalten wird (vgl. §§ 54, 96 StPO)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    V-Mann

  • openjur.de
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist mit dem Grundgesetz vereinbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 99 StGB und § 251 StPO - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwertung von Aussagen eines Zeugen vom Hörensagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 250
  • NJW 1981, 1719
  • MDR 1981, 900
  • NStZ 1981, 357
  • StV 1981, 381
  • StV 1981, 591
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (576)Neu Zitiert selbst (45)

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Öffentliche Interessen können es somit auch gebieten, das Wissen um den Aufenthalt eines Zeugen geheimzuhalten und dadurch sein persönliches Erscheinen in der Hauptverhandlung oder eine sonstige gerichtliche Vernehmung zu verhindern, um eine dem Zeugen drohende Lebensgefahr abzuwenden (vgl. BGHSt 29, 109 [112]).

    Ein persönlich gefährdeter Zeuge ist auf dem Weg zum Gericht und zurück sowie im Gericht selbst vor Anschlägen auf sein Leben zu schützen, wobei die für die Sicherheit des Zeugen zuständigen Stellen alle der Bedeutung der Beweisaufnahme entsprechenden Anstrengungen zu unternehmen haben, um die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung zu ermöglichen (vgl. BGHSt 29, 109 [113]).

    Das Gericht darf ferner zusichern, daß der gefährdete Zeuge im Falle seiner Identitätsänderung seinen gegenwärtigen Namen nicht anzugeben braucht, wenn nur so eine Vernehmung erreicht werden kann (vgl. BGHSt 29, 109 [113]).

    Demgemäß wird sich vor der Verwertung der Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung oder einer Urkunde, die von der Beweisperson stammende schriftliche Äußerungen enthält, aufdrängen, den Zeugen zunächst unter besonderen Vorkehrungen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen (BGHSt 29, 109 [113]; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 [L] - BGH, NJW 1980, S. 2088; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80 [L] -).

    Auch dann, wenn Geheimhaltungsinteressen nur eine unvollständige Auskunft zulassen, ist also die Behörde nicht der Verpflichtung enthoben, die Gründe ihrer Weigerung verständlich zu machen, schon um das Gericht in die Lage zu versetzen, auf die Beseitigung etwaiger Hindernisse hinzuwirken und auf die Bereitstellung des bestmöglichen Beweises zu dringen (vgl. BGHSt 29, 109 [112]).

    Es würde dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechen, die Vernehmung des aus den genannten Gründen unerreichbaren Zeugen in der Hauptverhandlung durch die Verlesung der Niederschriften über seine früheren Aussagen vor der Polizei zu ersetzen, ohne daß Gründe geltend gemacht und im Rahmen des Möglichen belegt sind, die das Gericht in den Stand setzen zu prüfen, ob dies unumgänglich ist (so auch BGHSt 29, 109 [112]).

    Dabei genügen die Angaben des Gewährsmannes regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 17, 382 (385 f.); 29, 109 (111 f.); BGH bei Dallinger, MDR 1954, S. 400; BGH, MDR 1981, S. 329 (330); OLG Frankfurt, (NJW 1968, S. 1000; NJW 1976, S. 985f; OLG Hamm, NJW 1970, S. 821f; MDR 1976, S. 1040; OLG Stuttgart, NJW 1972, S. 66f; vgl. auch Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl, 1978, § 250 Rdnr 26; Paulus in: KMR, 7. Aufl, 1980, § 250 Rdnr 21; Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Teil I, 1964, Nr. 452; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 1969, S. 200 ff.).

  • BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69

    Porst-Fall

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    § 99 StGB trat dabei - zusammen mit § 98 StGB - an die Stelle des früheren § 100e StGB, dessen verfassungsrechtlich hinreichende Bestimmtheit das Bundesverfassungsgericht bereits festgestellt hat (BVerfGE 28, 175 [183]).

    b) Das Grundrecht der Informationsfreiheit, das als selbständiges Grundrecht durch Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet ist (BVerfGE 27, 71 [81]), wird durch § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB schon deswegen nicht berührt, weil etwaige Informationen eines fremden Geheimdienstes keine Nachrichten aus einer allgemein zugänglichen Quelle darstellen; nur hierzu gewährleistet dieses Grundrecht einen freien Zugang (vgl. BVerfGE 28, 175 [188]).

    d) Daß das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes durch § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB nicht berührt wird, versteht sich von selbst (vgl. hierzu auch BVerfGE 28, 175 [189]).

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Dabei genügen die Angaben des Gewährsmannes regelmäßig nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Fachgerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muß sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewußt sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen (vgl. BGHSt 17, 382 (385 f.); 29, 109 (111 f.); BGH bei Dallinger, MDR 1954, S. 400; BGH, MDR 1981, S. 329 (330); OLG Frankfurt, (NJW 1968, S. 1000; NJW 1976, S. 985f; OLG Hamm, NJW 1970, S. 821f; MDR 1976, S. 1040; OLG Stuttgart, NJW 1972, S. 66f; vgl. auch Gollwitzer in: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl, 1978, § 250 Rdnr 26; Paulus in: KMR, 7. Aufl, 1980, § 250 Rdnr 21; Eb. Schmidt, Lehrkommentar, Teil I, 1964, Nr. 452; Alsberg/Nüse, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 1969, S. 200 ff.).

    Ein diesen Anforderungen nicht gerecht werdendes tatrichterliches Urteil begründet die Revision wegen Verletzung des § 261 StPO (BGHSt 17, 382 [385]; Paulus, a.a.O., § 250, Rdnr 22).

  • BVerwG, 29.05.1959 - VII C 12.58

    Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber einer Finanzbehörde

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Soweit das Gericht eine behördliche Auskunft begehrt, kann es zwar - ebenso wie die Staatsanwaltschaft - von allen öffentlichen Behörden die Auskünfte verlangen, die es zur Erforschung der Wahrheit für erforderlich hält (§§ 161, 202, 244 Abs. 2 StPO), wenn nicht eine ausdrückliche gesetzliche Regelung die Auskunftspflicht der Behörde (vgl. BVerwGE 8, 324 [326]; Kleinknecht, StPO, 35. Aufl, 1981, § 161 Rdnr 1; Düwel, Das Amtsgeheimnis, 1965, S. 39; Erdsiek, NJW 1960, S. 616) einschränkt.

    Im Hinblick darauf, daß das Gesetz durch die §§ 54, 96 StPO eindeutig seinem Willen Ausdruck verliehen hat, das Amtsgeheimnis auch im Strafverfahren in gewissen Grenzen zu schützen, wird in entsprechender Anwendung von § 96 StPO die Versagung einer Auskunft aber auch dann als zulässig angesehen, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß deren Bekanntwerden "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde" (BVerwGE 8, 324 [326]; BGH, NJW 1981, S. 355; vgl. auch § 99 VwGO).

  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Es dürfen also einer gerichtlichen Entscheidung regelmäßig nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde gelegt werden, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 1, 418 [429]; 22, 267 [273]; 54, 140 [142]; 55, 95 [98]).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt indessen weder ein Recht auf ein bestimmtes Beweismittel noch auf bestimmte Arten von Beweismitteln (vgl. BVerfGE 1, 418 (429).

  • BGH, 29.10.1980 - 3 StR 335/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unerreichbarkeit eines Zeugen -

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Im Hinblick darauf, daß das Gesetz durch die §§ 54, 96 StPO eindeutig seinem Willen Ausdruck verliehen hat, das Amtsgeheimnis auch im Strafverfahren in gewissen Grenzen zu schützen, wird in entsprechender Anwendung von § 96 StPO die Versagung einer Auskunft aber auch dann als zulässig angesehen, wenn die oberste Dienstbehörde erklärt, daß deren Bekanntwerden "dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde" (BVerwGE 8, 324 [326]; BGH, NJW 1981, S. 355; vgl. auch § 99 VwGO).

    Das Gericht hat sich bei dieser Sachlage zu Recht mit der Auskunft begnügt, welche das notwendige Mindestmaß an Nachprüfung ermöglichte (vgl. BGH, MDR 1981, S. 156).

  • BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80

    Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Demgemäß wird sich vor der Verwertung der Niederschrift über eine nichtrichterliche Vernehmung oder einer Urkunde, die von der Beweisperson stammende schriftliche Äußerungen enthält, aufdrängen, den Zeugen zunächst unter besonderen Vorkehrungen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter vernehmen zu lassen (BGHSt 29, 109 [113]; BGH, Urteil vom 5. März 1980 - 3 StR 18/80 [L] - BGH, NJW 1980, S. 2088; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 3 StR 132/80 [L] -).

    Die kommissarische Vernehmung darf notfalls auch unter Ausschluß des Angeklagten und seines Verteidigers stattfinden, wenn anders die einer richterlichen Vernehmung entgegenstehenden Gründe nicht ausgeräumt werden können (vgl. BGH, NJW 1980, S. 2088).

  • BGH, 05.07.1972 - 3 StR 4/71

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung einer Sache an ein Oberlandesgericht -

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    In diesem umfassenden Sinne ist der Tatbestand von der Strafrechtsliteratur auch verstanden und in der Rechtsprechung angewandt worden (vgl. BGHSt 24, 369 ff.; 25, 145 [146 ff.]; BayOBLG, NJW 1971, S. 1417; Stree in: Schönke/Schröder, StGB, 20. Aufl, 1980, § 99, Rdnr 1, 8, 14; Dreher/Tröndle, StGB, 40. Aufl, 1981, § 99, Rdnr 6; Preisendanz, Strafgesetzbuch, 30. Aufl, 1978, § 99, Anm 2d; Maurach, Deutsches Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl, 1969, S. 592f; Blei, Strafrecht II, Besonderer Teil, 11. Aufl, 1978, S. 333).

    Diese dem Wortlaut des Gesetzes folgende Auslegung entspricht den erklärten Zielen des Gesetzgebers, wie sie in den Gesetzesmaterialien ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. Protokolle, S. 1517f, 1520; Bericht, S. 21 f.), und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 24, 369 [372 f.]).

  • BGH, 22.09.1980 - StB 25/80

    Ausübung einer geheimdienstlichen gegen die Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Es genügt daher, daß das allgemeine Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Abwehr der Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste berührt ist, soweit diese auf die umfassende Ausforschung aller in den Bereich der Bundesrepublik einbezogenen Angelegenheiten ausgeht (vgl. RegE, S. 35; BGH, Beschluß vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 -).

    Lediglich solche Geheimdienstaktivitäten werden von § 99 StGB nicht erfaßt, welche die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht berühren, also etwa speziell und ausschließlich gegen ausländische Belange gerichtet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1971 - 4 BJs 187/68 - 3 ARs 40/70 - und vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 - Stree in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 99, Rdnr 19).

  • BGH, 22.09.1980 - 4 BJs 1/79
    Auszug aus BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
    Es genügt daher, daß das allgemeine Interesse der Bundesrepublik Deutschland an der Abwehr der Spionagetätigkeit fremder Geheimdienste berührt ist, soweit diese auf die umfassende Ausforschung aller in den Bereich der Bundesrepublik einbezogenen Angelegenheiten ausgeht (vgl. RegE, S. 35; BGH, Beschluß vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 -).

    Lediglich solche Geheimdienstaktivitäten werden von § 99 StGB nicht erfaßt, welche die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht berühren, also etwa speziell und ausschließlich gegen ausländische Belange gerichtet sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 1971 - 4 BJs 187/68 - 3 ARs 40/70 - und vom 22. September 1980 - 4 BJs 1/79 - StB 25/80 - Stree in: Schönke/Schröder, a.a.O., § 99, Rdnr 19).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BGH, 05.03.1980 - 3 StR 18/80

    Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit; Geheimdienstliche

  • BGH, 09.06.1980 - 3 StR 132/80

    Voraussetzungen einer erfolgreichen Rüge der Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1581/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zuleitung eines

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvR 446/77

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 2 § 9a Abs. 2 AnVNG

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

  • BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61

    Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 14.03.1973 - 6 BJs 107/71

    Vorliegen einer landesverräterischen Vorbereitungstätigkeit - Erklärung der

  • BGH, 11.12.1980 - 4 StR 588/80

    Einführung von Angaben eines polizeilichen V-Mannes

  • BVerfG, 13.05.1980 - 2 BvR 705/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verstoß gegen § 258 StPO

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

  • OLG Frankfurt, 09.12.1975 - 2 Ss 511/75
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • OLG Stuttgart, 13.10.1971 - 1 Ss 532/71
  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

  • BayObLG, 27.04.1971 - 3 St 28/70

    Geheimdienstliche Tätigkeit

  • OLG Hamm, 09.10.1969 - 2 Ss 837/69
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BGH, 27.07.1971 - 4 BJs 187/68

    Geheimdienstliche Tätigkeit eines Agenten hinsichtlich des Ausspähens von

  • BVerfG, 15.03.1967 - 1 BvR 161/63

    Strafbarkeit des fahrlässigen "publizistischen Landesverrats"

  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvL 2/73

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen die

  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Das Strafrecht ist zwar nicht das primäre Mittel rechtlichen Schutzes, schon wegen seines am stärksten eingreifenden Charakters; seine Verwendung unterliegt daher den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 6, 389 [433 f.]; 39, 1 [47]; 57, 250 [270]; 73, 206 [253]).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Der Grundsatz, dass jede Strafe Schuld voraussetzt, hat seine Grundlage damit in der Menschenwürdegarantie des Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 80, 367 ; 90, 145 ).
  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 46, 202 ), welches aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 66, 313 ; 86, 288 ; 109, 38 ).

    Dabei enthält das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 156, 63 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dabei wendet sich das Gebot zur fairen Verfahrensgestaltung nicht nur an die Gerichte, sondern ist auch von allen anderen staatlichen Organen zu beachten, die auf den Gang eines Strafverfahrens Einfluss nehmen, demgemäß auch von der Exekutive, soweit sie sich rechtlich gehalten sieht, bestimmte Beweismittel nicht freizugeben (vgl. BVerfGE 57, 250 ).

    Dass das Amtsgericht dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben haben könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ), kann auf dieser Grundlage im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf das Verfahrensrecht nicht festgestellt werden.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht