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   BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80   

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https://dejure.org/1981,542
BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80 (https://dejure.org/1981,542)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.1981 - 2 BvR 446/80 (https://dejure.org/1981,542)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 1981 - 2 BvR 446/80 (https://dejure.org/1981,542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Verbot des Uniformtragens bei politischen Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tragen einer Uniform - Verbot - Politische Veranstaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 57, 29
  • NJW 1981, 2112
  • DVBl 1981, 1051
  • DÖV 1981, 671
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Diese Rechtsvorschrift genügt insbesondere den Anforderungen, die Art. 103 Abs. 2 GG an die gesetzliche Bestimmtheit von Disziplinarstraftatbeständen stellt (vgl. dazu BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 28, 36 [46]; 45, 346 [351], 363 [371 f.]; 48, 48 [56 f.]).

    Das Uniformverbot bei außerdienstlicher politischer Betätigung berührt das Persönlichkeitsrecht der Soldaten lediglich in einer Randposition und hält sich damit im Rahmen dessen, was das Grundgesetz bei der Gestaltung des inneren Gefüges der Streitkräfte zuläßt (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]; BVerwGE 43, 353 [355 ff.]).

  • BVerwG, 17.05.1972 - I WB 125.71

    Haarnetz-Erlass

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Das Uniformverbot bei außerdienstlicher politischer Betätigung berührt das Persönlichkeitsrecht der Soldaten lediglich in einer Randposition und hält sich damit im Rahmen dessen, was das Grundgesetz bei der Gestaltung des inneren Gefüges der Streitkräfte zuläßt (vgl. BVerfGE 28, 36 [47]; BVerwGE 43, 353 [355 ff.]).
  • BVerfG, 28.04.1976 - 1 BvR 71/73

    Wahlwerbung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Dem besonders stark ausgeprägten Schutz des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit unterliegt eine auf Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder gerichtete Tätigkeit der Koalitionen nur, soweit sie eine spezifische koalitionsmäßige ist (BVerfGE 42, 133 [138]; 50, 290 [367 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvL 2/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Diese Rechtsvorschrift genügt insbesondere den Anforderungen, die Art. 103 Abs. 2 GG an die gesetzliche Bestimmtheit von Disziplinarstraftatbeständen stellt (vgl. dazu BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 28, 36 [46]; 45, 346 [351], 363 [371 f.]; 48, 48 [56 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr nur zu prüfen, ob dem angegriffenen Beschluß und damit der dadurch bestätigten Disziplinarmaßnahme eine mit dem Grundgesetz , insbesondere mit Gewicht und Bedeutung der Grundrechte, unvereinbare Auslegung der Vorschriften des Soldatengesetzes zugrundeliegt (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Verfassungsmäßigkeit der Bankrottstrafbarkeit nach KO a.F.

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Diese Rechtsvorschrift genügt insbesondere den Anforderungen, die Art. 103 Abs. 2 GG an die gesetzliche Bestimmtheit von Disziplinarstraftatbeständen stellt (vgl. dazu BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 28, 36 [46]; 45, 346 [351], 363 [371 f.]; 48, 48 [56 f.]).
  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Diese Rechtsvorschrift genügt insbesondere den Anforderungen, die Art. 103 Abs. 2 GG an die gesetzliche Bestimmtheit von Disziplinarstraftatbeständen stellt (vgl. dazu BVerfGE 26, 186 [203 f.]; 28, 36 [46]; 45, 346 [351], 363 [371 f.]; 48, 48 [56 f.]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 446/80
    Dem besonders stark ausgeprägten Schutz des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit unterliegt eine auf Förderung der Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder gerichtete Tätigkeit der Koalitionen nur, soweit sie eine spezifische koalitionsmäßige ist (BVerfGE 42, 133 [138]; 50, 290 [367 f.]).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Dem Schutz des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit unterliegt eine auf Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ihrer Mitglieder gerichtete Tätigkeit der Koalitionen nur, soweit sie eine spezifisch koalitionsmäßige ist (BVerfGE 42, 133 [138]; 50, 290 [367 f.]; 57, 29 [37]).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 168/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Der Senat hat diese Frage bisher offengelassen (BAG 15, 211 [218] = AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf [ill 1 letzter Absatz der Gründe]).
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Vom Streikrecht mit umfaßt ist auch der Versuch und gegebenenfalls das Gelingen des Versuchs, neue, dem bestreikten Betrieb bisher nicht zugehörige Arbeitskräfte mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität von der Aufnahme der Arbeit im bestreikten Betrieb abzuhalten (Urteil des Senats vom 20. Dezember 1963 - 1 AZR 157/63 - AP Nr. 34 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
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