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BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81 |
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GG Art. 41
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerfGE 58, 175
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvC 2/77
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81
Damit die Wahlprüfungsbeschwerde erfolgreich sein kann, müssen Wahlfehler dargetan sein, die Einfluß auf die Mandatsverteilung haben konnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 48, 271 [280]).
- BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen …
Vielmehr erforderte eine zulässige Wahlprüfungsbeschwerde einen gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG hinreichend substantiierten und aus sich heraus verständlichen Sachvortrag, aus dem erkennbar war, worin ein Wahlfehler liegen sollte, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben konnte (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 48, 271 ; 58, 175 ; 122, 304 ) . - BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
Erforderlich ist demgemäß eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 48, 271 ; 58, 175 ; 122, 304 ). - BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
Notwendig ist eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin der Wahlfehler liegen soll und - soweit keine subjektive Rechtsverletzung gerügt wird - welcher Einfluss auf die Mandatsverteilung diesem Fehler zukommen konnte (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 58, 175 ; 122, 304 ; 130, 212 ).
- VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11
Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am …
Erforderlich ist insoweit, dass der Sachverhalt aus sich heraus verständlich dargelegt wird und erkennbar ist, worin ein Wahlfehler lie- gen soll (BVerfGE 58, 175 f.).Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinrei- chend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sach- verhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 f.; 122, 304, 308 f.).
- BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11
Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung …
Insoweit entspricht sie nicht den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 48 Abs. 1 2. Halbsatz BVerfGG, wonach mit einer Wahlprüfungsbeschwerde ein Wahlfehler substantiiert darzulegen und zu erläutern ist, inwiefern dieser die Mandatsverteilung beeinflussen kann (vgl. BVerfGE 58, 175 f.; 59, 119 ; 79, 173; stRspr). - VerfG Hamburg, 04.05.1993 - HVerfG 3/92
Ungültigerklärung von Teilen des Hamburger Bürgerschaftswahl 1991
Darin folgt das Gericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 58, 175 ). - BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04
Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung
Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 ). - VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12
Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust
Der Beschwerdeführer muss einen aus sich heraus verständlichen Sachverhalt dar- legen und erkennbar machen, worin ein Wahlfehler - hier: ein Fehler beim Mandats- erwerb - liegen solle und weshalb dieser einen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments haben könne (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.10.1981 - 2 BvC 7/81 - BVerfGE 58, 175;… SVerfGH, Urt. v. 29.9.2011 - Lv 4/11 4/11). - BVerfG, 18.02.2009 - 2 BvC 9/04
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde bzgl der Wahl des 15. Deutschen …
Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 ). - BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 11/11
Teilweise Unzulässigkeit wegen unzureichender Substantiierung bzw nicht …
Das Vorbringen des Beschwerdeführers zur vermeintlich verfassungs- und europarechtswidrigen Zusammensetzung der Wahlprüfungsgremien enthält schon keine hinreichend substantiierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Wahlfehlers, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 ). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.07.2013 - VerfGH 17/12
Wahlprüfungsentscheidung des Landtags NRW vom 13. September 2012
- VerfG Brandenburg, 18.09.2015 - VfGBbg 18/15
Die Berücksichtigung akademischer Grade und Bezeichnungen sowie der Berufe und …
- StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und …
- BVerfG, 04.10.2011 - 2 BvC 9/11
Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde: Unstatthaftigkeit, unzureichende …
- StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und …
- VerfGH Thüringen, 30.11.2011 - VerfGH 7/10
Wahlprüfungsbeschwerde