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   BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80   

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https://dejure.org/1981,19
BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80 (https://dejure.org/1981,19)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80 (https://dejure.org/1981,19)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1981 - 2 BvR 1067/80 (https://dejure.org/1981,19)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Garantie - Beihilfe für Beamte - Versorgungsempfänger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 58, 68
  • NJW 1981, 1998
  • MDR 1981, 900
  • DÖV 1981, 670
 
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Wird zitiert von ... (268)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Das gegenwärtige System der Beihilfegewährung gehört somit nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und könnte jederzeit geändert werden, ohne daß Art. 33 Abs. 5 GG berührt wäre (vgl. BVerfGE 44, 249 [263]).

    Eine solche Pflicht ist auch nicht aus dem vom Gesetzgeber und Verordnungsgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums herzuleiten, wonach der Dienstherr den Beamten bzw Versorgungsempfänger und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren hat (BVerfGE 39, 196 [201]; 44, 249 [265]).

    Dieser Grundsatz verpflichtet zwar von Verfassungs wegen, bei der Bemessung der Dienstbezüge einschließlich der Altersversorgung und Hinterbliebenenversorgung zu berücksichtigen, daß heute nach allgemeiner Anschauung zu den Bedürfnissen, die der arbeitende Mensch soll befriedigen können, auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der gegenwärtige Krankheitsvorsorge gehört (BVerfGE 44, 249 [265, 266]).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Der Gesetzgeber hat bei der Frage, welcher Lebensunterhalt im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG angemessen ist, einen weiten Bewertungsspielraum (BVerfGE 11, 203 [210]; 26, 141 [158]; st.Rspr).

    Diese Belastungsdifferenz beruht auf der unterschiedlichen Dienststellung, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums je nach Bedeutung des Amts und der Größe der Familie auch zu einer entsprechend abgestuften Besoldung und Versorgung führt (vgl. BVerfGE 4, 115 [135]; 11, 203 [215]).

  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Diese Belastungsdifferenz beruht auf der unterschiedlichen Dienststellung, die nach den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums je nach Bedeutung des Amts und der Größe der Familie auch zu einer entsprechend abgestuften Besoldung und Versorgung führt (vgl. BVerfGE 4, 115 [135]; 11, 203 [215]).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvL 10/74

    Beamtenpension

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Eine solche Pflicht ist auch nicht aus dem vom Gesetzgeber und Verordnungsgeber zu beachtenden hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums herzuleiten, wonach der Dienstherr den Beamten bzw Versorgungsempfänger und seine Familie amtsangemessen zu alimentieren hat (BVerfGE 39, 196 [201]; 44, 249 [265]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Er war insbesondere nicht gehindert, durch generalisierende Regelungen den praktischen Erfordernissen der Verwaltung Rechnung zu tragen und um der Praktikabilität der Regelung willen auch in Kauf zu nehmen, daß in Einzelfällen ausnahmsweise auch eine gewisse Benachteiligung der Betroffenen eintritt, wenn diese nur generell gleichbehandelt werden (BVerfGE 27, 220 [230]).
  • BGH, 21.09.1953 - III ZR 304/52

    Rechtsweg für beamtenrechtliche Ansprüche

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Die Beihilfenverordnung des Landes Baden-Württemberg konkretisiert ebenso wie die Beihilfevorschriften des Bundes und anderer Länder die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten für den Fall von Krankheiten, Geburt und Tod in dessen Familie (vgl. § 48 BRRG , § 98 LBG BW, § 79 BBG sowie das vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, S.13ff m.w.N.; BGHZ 10, 295 (299); Köhnen-Schröder-Kusemann-Amelungk, Beihilfevorschriften, Teil A, II. Abschnitt, Anm 1 S.38/1; Mildenberger-Hoffmann, Beihilfevorschriften, Teil A, Vorbemerkungen A Nr. 3; Schröder-Beckmann-Weber, Beihilfevorschriften, Einl, Teil 1 Absatz 3; Plog-Wiedow-Beck, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz , § 79 Rdn. 9, 11; Ule, Beamtenrecht, § 48 BRRG Rdn. 3; Battis, Bundesbeamtengesetz , § 79 Anm 2b).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Es ist nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu prüfen, ob er jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat, sondern lediglich, ob jene äußersten Grenzen gewahrt sind (BVerfGE 17, 319 [330]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Diese Fürsorgepflicht wird durch Art. 33 Abs. 5 GG aber lediglich insoweit in den Rang einer Verfassungspflicht erhoben, als sie Bestandteil eines hergebrachten und zu beachtenden Grundsatzes im Sinne der genannten Verfassungsnorm ist; denn Art. 33 Abs. 5 GG schützt nur den Kernbestand von Strukturprinzipien der Institution des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend und während eines längeren, Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfGE 46, 97 [117]).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvL 3/62

    Beamtinnenwitwer

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    Wie auch das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, bestehen zwischen der für Beamte und Versorgungsempfänger geltenden Beihilferegelung und dem Vorsorgesystem und Leistungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung derartig grundlegende Unterschiede, daß ein Vergleich von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. hierzu auch BVerfGE 21, 329 [352]).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80
    In diesem Rahmen aber muß er nach dem Gleichheitssatz im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und hat sich von sachfremden ERwägungen freizuhalten (BVerfGE 16, 332 [338 f.]; 13, 248 [255]).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 13.12.1961 - 1 BvR 1137/59

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gleichbehandlungsgrundsatz im

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Mit den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums, insbesondere unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 8, 332 ; 46, 97 ; 58, 68 ; 83, 89 ; 106, 225 ; 107, 218 ; 117, 330 ; 117, 372 ; 121, 205 ; ohne Bezug auf die Weimarer Reichsverfassung BVerfGE 145, 1 ).
  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Bei einer solchen Sachlage kann daher eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, verfassungsrechtlich geboten sein (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 106, 225 ; 139, 64 ; 140, 240 ).
  • BVerfG, 17.11.2015 - 2 BvL 19/09

    Bezüge sächsischer Beamter der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011

    Bei einer solchen Sachlage kann daher eine entsprechende Korrektur der Besoldungs- und Versorgungsgesetze, die das Alimentationsprinzip konkretisieren, verfassungsrechtlich geboten sein (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 106, 225 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 5. Mai 2015 - 2 BvL 17/09 u.a. -, juris, Rn. 122).
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