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   BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78   

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https://dejure.org/1982,122
BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - 1 BvR 799/78 (https://dejure.org/1982,122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von Präklusionsvorschriften - Vollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 330
  • NJW 1982, 1635
  • ZIP 1982, 361
  • MDR 1982, 545
 
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Wird zitiert von ... (86)Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 27.05.1968 - 1 W 861/68
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 = MDR 1968, S. 1016 (ebenso OLG Bremen in NJW 1972, S. 286 - nur Leitsatz) legt es dar, trotz des Wortlauts des § 570 ZPO gelte § 296 Abs. 1 ZPO auch im Beschwerdeverfahren; denn auch hier könnten Parteien durch verspätetes Vorbringen die Erledigung des Rechtsstreits verzögern.

    Möglicherweise wollte das Oberlandesgericht in Wirklichkeit auf § 296 Abs. 2 ZPO abstellen, dessen entsprechende Anwendung auf das Beschwerdeverfahren vertreten wird (vgl. neben dem zitierten Schrifttum und der vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 auch KG in OLGZ 1979, 366 zu § 296 Abs. 2 ZPO n. F.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Im Wege der Auslegung darf aber einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden (BVerfGE 54, 277 (299)); bei mehreren möglichen Auslegungen ist im Zweifel die zu wählen, die der Grundrechtsnorm die stärkste Wirkung verleiht (BVerfGE 51, 97 (110)).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Im Wege der Auslegung darf aber einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen werden (BVerfGE 54, 277 (299)); bei mehreren möglichen Auslegungen ist im Zweifel die zu wählen, die der Grundrechtsnorm die stärkste Wirkung verleiht (BVerfGE 51, 97 (110)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Zwar gehört es zu den legitimen Aufgaben der Gerichte, das Recht fortzubilden, was auch die Befugnis in sich schließt, rechtsschöpferisch tätig zu werden (BVerfGE 34, 269 (287 f.)).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Bei besonders intensiven Eingriffen in ein von der Verfassung geschütztes Recht können schon einzelne Auslegungsfehler sich verfassungsrechtlich als relevant erweisen (BVerfGE 54, 129 (136)) oder ein methodisch falscher Weg zu beanstanden sein, auch wenn das Ergebnis selbst mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 49, 304 (314, 320)).
  • BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77

    Kunstkritik

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Bei besonders intensiven Eingriffen in ein von der Verfassung geschütztes Recht können schon einzelne Auslegungsfehler sich verfassungsrechtlich als relevant erweisen (BVerfGE 54, 129 (136)) oder ein methodisch falscher Weg zu beanstanden sein, auch wenn das Ergebnis selbst mit der Verfassung in Einklang steht (BVerfGE 49, 304 (314, 320)).
  • BGH, 10.07.1979 - VI ZR 223/78

    Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz eines Schadens aus einem Verkehrsunfall

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Einer entsprechenden Anwendung der Präklusionsvorschriften stehen außerdem deren strenger Ausnahmecharakter und ihre einschneidenden Folgen für die säumige Partei entgegen (vgl. BGH NJW 1979, S. 2109 (2110), NJW 1981, S. 1217 und 1218).
  • BGH, 12.02.1981 - VII ZR 112/80

    Kennzeichnung der Schlusszahlung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Einer entsprechenden Anwendung der Präklusionsvorschriften stehen außerdem deren strenger Ausnahmecharakter und ihre einschneidenden Folgen für die säumige Partei entgegen (vgl. BGH NJW 1979, S. 2109 (2110), NJW 1981, S. 1217 und 1218).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens das Recht, sich zu dem für die Entscheidung erheblichen Sachverhalt zu äußern; dementsprechend haben die Gerichte das Vorbringen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (std. Rspr., vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • KG, 22.05.1978 - 22 W 1790/78
    Auszug aus BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78
    Möglicherweise wollte das Oberlandesgericht in Wirklichkeit auf § 296 Abs. 2 ZPO abstellen, dessen entsprechende Anwendung auf das Beschwerdeverfahren vertreten wird (vgl. neben dem zitierten Schrifttum und der vom Oberlandesgericht zitierten Entscheidung des Kammergerichts in OLGZ 1968, 440 auch KG in OLGZ 1979, 366 zu § 296 Abs. 2 ZPO n. F.).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Es hat aber wiederholt betont, daß dieser Befugnis durch den rechtsstaatlichen Grundsatz der richterlichen Rechtsbindung und Gesetzesbindung Grenzen gezogen sind (BVerfGE 49, 304 [318 f.]; 57, 220 [248]; 59, 330 [334]; 65, 182 [190 f., 194 f.]).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Eine bloße Information der Verfahrensbeteiligten allein genügt nicht; es muss für diese auch eine konkrete Möglichkeit der Äußerung zum Sachverhalt bestehen (BVerfGE 59, 330 ).
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Solche Regelungen haben "strengen Ausnahmecharakter" (vgl BVerfG vom 9.2.1982 - 1 BvR 799/78 - BVerfGE 59, 330, 334) und sind aus überwiegend rechtsstaatlichen Gründen der Verfahrenskonzentration oder Verfahrensbeschleunigung nur zulässig, wenn das Verfahren entsprechend ausgestaltet ist und den Rechtsschutz nicht wesentlich erschwert (vgl BVerfG vom 8.7.1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82, 115; BVerwG vom 17.7.1980 - 7 C 101/78 - BVerwGE 60, 297, 301 ff; Schulze-Fielitz in Dreier, GG, 3. Aufl 2013, Art. 19 Abs. 4 RdNr 76; Pietzcker, Verwaltungsverfahren zwischen Verwaltungseffizienz und Rechtsschutzauftrag, VVDStRL 41 , 193, 205 f) .
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