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   BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81   

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https://dejure.org/1981,574
BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81 (https://dejure.org/1981,574)
BVerfG, Entscheidung vom 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81 (https://dejure.org/1981,574)
BVerfG, Entscheidung vom 10. November 1981 - 2 BvR 1060/81 (https://dejure.org/1981,574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei der Verwerfung einer strafrechtlichen Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundrecht - Willkürfreie Entscheidung - Revisionsgericht - Unbegründetheit der Rechtsmittel - Antrag der Staatsanwaltschaft - Anfechtung des Schuldspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 59, 98
  • NJW 1982, 324
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Es ist zwar nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte ausdrücklich benennt (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ); seinem Vortrag muss sich aber entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 06.03.2003 - 2 BvR 397/02

    Zur Strafbarkeit des unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland

    Willkürlich ist ein Richterspruch dann, wenn er unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 59, 98 ; 69, 248 ; 74, 102 ; stRspr).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Sie sind so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normenzweck möglich ist (BVerfGE 49, 168 (181) [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77]; 59, 104 (114) [BVerfG 10.11.1981 - 2 BvR 1060/81]).
  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Zwar darf eine Verwerfungsentscheidung nicht ohne einen dahingehenden Antrag der Staatsanwaltschaft ergehen (vgl. BVerfGE 59, 98 ).
  • BVerfG, 13.11.2017 - 2 BvR 1381/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Auszuliefernden wegen unzureichender

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ; 115, 166 ) oder den als verletzt gerügten Grundrechtsartikel (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, juris, Rn. 16) ausdrücklich benennt; seinem Vortrag muss sich jedoch entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ).
  • BSG, 04.10.1994 - 7 KlAr 1/93

    Arbeitsförderung - Neutralitätsausschluß - Forderungsgleichheit -

    Hierbei kann der Senat es offenlassen, ob ein solches Verbot verfassungsrechtlich aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleiten ist (so wohl bei der verfassungsrechtlichen Überprüfung von Gerichtsentscheidungen BVerfGE 57, 39, 42; 58, 163, 167 f; 59, 98, 101, 103; 66, 199, 205 ff; 69, 248, 254; 70, 93, 97 ff; 71, 202, 204 f; BVerfG NJW 1994, 2279 [BVerfG 25.02.1994 - 2 BvR 50/93]; vgl ferner v Mangoldt/Klein, Komm zum GG, Art. 3 Anm III 4a; Leibholz/Rinck, Komm zum GG, Art. 3 Rz 34 ff; Gubelt in v Münch, Komm zum GG, Art. 3 Rz 10; Badura, Staatsrecht, 1986, C 43; Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd V § 124 Rz 86 ff; kritisch dazu Stein in Alternativkomm zum GG, Art. 3 Rz 31 f) oder aus dem Rechtsstaatsprinzip der Art. 20 Abs. 1, 28 Abs. 1 GG (so wohl Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, aaO, Art. 3 Abs. 1 Rz 305, 337, Art. 20 VII Rz 58; Schmidt-Bleibtreu/Klein, Komm zum GG, Art. 3 Rz 3).
  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 2655/17

    Auslieferungshaft (keine unionsrechtliche Determiniertheit der Auslieferungshaft

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ; 115, 166 ) oder den als verletzt gerügten Grundrechtsartikel (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. November 2017 - 2 BvR 1381/17 -, juris, Rn. 21 f.) ausdrücklich benennt; seinem Vortrag muss sich jedoch entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 27.03.2000 - 2 BvR 434/00

    Zum Zustandekommen eines Revisionsverwerfungsbeschlusses im Strafverfahren

    Diese in der Bundesrepublik einmalige Verfahrensweise widerspreche der Vorgabe des Gesetzes und sei im Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Konsequenzen dem Fall der fehlenden Antragstellung (Hinweis auf BVerfGE 59, 98 ff.) gleichzusetzen.

    Nur so wären nach Sinn und Zweck des Grundsatzes der Subsidiarität alle gegen die neben Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 59, 98 ) auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht unbedenkliche und mit der gesetzlichen Regelung des § 349 Abs. 2 und Abs. 3 StPO kaum in Einklang zur bringende Verfahrensweise des Oberlandesgerichts (vgl. Römer, MDR 1984, S. 353 ff., insbesondere 357 f., und Sarstedt/Hamm, Die Revision in Strafsachen, 6. Aufl. 1998, Rn. 1248) bestehenden prozessualen Möglichkeiten hinreichend genutzt worden, um bereits eine fachgerichtliche Klärung von Bedeutung und Tragweite der Grundrechte des Beschwerdeführers herbeizuführen.

  • BVerfG, 16.08.2018 - 2 BvR 237/18

    Auslieferung nach Ungarn zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Beschwerdeführer alle in Betracht kommenden Grundrechte (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 59, 98 ; 115, 166 ) oder den als verletzt gerügten Grundrechtsartikel (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 84, 366 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2010 - 2 BvR 1710/10 -, juris, Rn. 16) ausdrücklich benennt; seinem Vortrag muss sich jedoch entnehmen lassen, inwiefern er sich durch den angegriffenen Hoheitsakt in seinen Rechten verletzt sieht (vgl. BVerfGE 23, 242 ; 79, 203 ; 99, 84 ; 108, 370 ; 115, 166 ).
  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, also unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 26.10.2006 - 2 BvR 1656/06

    Teils wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige, im Übrigen unbegründete

  • OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23

    Revision; Strafprozess; Unzulässige Erweiterung der Öffentlichkeit;

  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 787/87

    Verfassungsrechtliche prüfung der Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

  • BVerfG, 30.07.2004 - 2 BvR 993/02

    Entschädigung für die verhängte Rechtsfolge übersteigende Untersuchungshaft

  • BGH, 30.03.2021 - 2 StR 302/19

    Anhörungsrüge (Zurückversetzung des Verfahrens nach erfolgreicher Anhörungsrüge

  • BVerfG, 21.02.1984 - 2 BvR 1242/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Arbeitspflicht

  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 579/96

    Kombination zwischen Teilaufhebung und Teilverwerfung durch Beschluss im

  • BVerfG, 09.08.1994 - 2 BvR 2576/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

  • BVerfG, 04.08.1993 - 2 BvR 722/93

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des vollständigen Leistungsausschlusses

  • OLG Koblenz, 08.10.2007 - 2 Ss 162/07
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