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   BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56   

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BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56 (https://dejure.org/1957,557)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.1957 - 2 BvE 1/56 (https://dejure.org/1957,557)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 1957 - 2 BvE 1/56 (https://dejure.org/1957,557)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bundestag.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Grundsatz der gleichen Wahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 6, 99
  • DÖV 1957, 477
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56
    Diese Auffassung ist durch den Plenarbeschluß vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27) bestätigt worden, nach dem politische Parteien "die Verletzung ihres verfassungsrechtlichen Status durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens n u r im Wege des Organstreites geltend machen" können.
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56
    Wenn der Gesetzgeber sich für einen Teil des Wahlverfahrens für das Verhältniswahlsystem entscheidet, so stellt er sich damit zugleich unter das Gesetz der Verhältniswahl und unterwirft sich damit der spezifischen Ausprägung, die die Wahlrechtsgleichheit unter dem Verhältniswahlsystem erfahren hat (vgl BVerfGE 1, 208 [246 f]).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 1/56
    An dieser seiner grundsätzlichen Auffassung, die der Senat bereits in der Entscheidung vom 5. April 1952 (vgl BVerfGE 1, 248, 256) vertreten hat, die er in den Entscheidungen vom 11. August 1954 (BVerfGE 4, 40) und vom 6. Februar 1956 (BVerfGE 4, 380) aufrechterhalten hat, und der sich der Erste Senat in den Entscheidungen vom 3. Juni 1954 (BVerfGE 3, 394), 21. Januar 1955 (BVerfGE 4, 143) und vom 13. Juni 1956 (BVerfGE 5, 83) angeschlossen hat, und die auch von Landesverfassungsgerichten vertreten wird (Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 10. Juni 1949, Bay VGHE nF Bd 2 Teil II S 45; Urteil des Vorläufigen Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28. Oktober 1953, Nr. 1/52) hält der Senat auch nach erneuter Prüfung fest.
  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvF 3/56

    Kommunalwahl-Sperrklausel I

    In den beiden Entscheidungen vom 23. Januar 1957 in Sachen der Gesamtdeutschen Volkspartei - 2 BvE 1/56 - und der Bayernpartei - 2 BvE 2/56 - gegen den Deutschen Bundestag hat er auch für das Bundeswahlrecht eine Sperrklausel bis zu 5 v. H. für zulässig erklärt.
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

    So hat das Gericht bei dem Deutschen Bundestag und den Landtagen in erster Linie auf die Aufgaben der Gesetzgebung und der Regierungsbildung (vgl. BVerfGE 1, 208 [247 ff.]; 3, 383 [392 ff.]; 4, 31 [39 f.]; 4, 142 [143]; 4, 375 [380]; 5, 77 [83]; 6, 84 [90 ff.]; 6, 99 [103]; 14, 121 [135]; 24, 300 [341]; 34, 81 [99 f.]; 41, 399 [421]) und bei den Kommunalvertretungen auf deren Aufgabe, als Selbstverwaltungsorgan und alleiniger Träger der öffentlichen Verwaltung in ihrem Gebiet eigenverantwortlich über Gemeindeangelegenheiten Beschluß zu fassen und die notwendigen Wahlen (Bürgermeister, Gemeindedirektor, Ausschüsse) vorzunehmen (vgl. BVerfGE 6, 104 [115 ff.]; 6, 121 [130]; 11, 266 [277]; 13, 243 [247]; 47, 253 [277], abgestellt.
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

    Sehen diese sich durch das Wahlrecht in ihrem Recht auf Gleichheit verletzt oder unmittelbar gefährdet, so können sie dies im Organstreit geltend machen, ohne daß ein konkreter Zusammenhang mit einer bestimmten Wahl bestehen müßte (vgl. dazu etwa BVerfGE 1, 208; 4, 31; 4, 375; 6, 84; 6, 99; 27, 10; 67, 65; 82, 322; 82, 353).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen

    Der Beschluß des Plenums wie auch die Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208 f.; 4, 31 [35]; 4, 375 [378], Entscheidungen vom 23. Januar 1957 2 BvE 1/56, 2 BvE 2/56) betrafen Fälle, in denen eine politische Partei um ihr Recht zur Teilnahme an den Wahlen zum Bundestag oder zu einem Landtag stritt.

    Ferner ist in der zuletzt genannten Entscheidung und später in dem Plenarbeschluß vom 20. Juli 1954 (BVerfGE 4, 27 [30]), sowie in den Entscheidungen vom 11. August 1954 (BVerfGE 4, 31), vom 6. Februar 1956 (BVerfGE 4, 375 [378]) und vom 23. Januar 1957 - 2 BvE 1/56 und 2 BvE 2/56 - ausgeführt worden, daß Art. 21 GG die Parteien zu notwendigen Bestandteilen des Verfassungsaufbaus mache und sie deshalb Funktionen eines Verfassungsorgans ausüben, wenn sie bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken.

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Dabei kommt es bei der Mehrheitswahl auf den gleichen Zählwert jeder Stimme an, während bei der Verhältniswahl darüber hinaus - von den in engem Rahmen zulässigen Differenzierungen abgesehen (vgl. dazu BVerfGE 6, 84; 6, 99) - auch der gleiche Erfolgswert garantiert wird.
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.81

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausfinazierungsumlage in Rheinland-Pfalz

    Soweit entweder die Gemeinden eine Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft freiwillig übernommen haben oder ihnen eine solche Aufgabe als Pflichtselbstverwaltungsaufgabe übertragen worden ist, enthält die Selbstverwaltungsgarantie die Gewährleistung, daß die Gemeinden diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen und erfüllen können (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51]; 6, 104 [BVerfG 23.01.1957 - 2 BvE 1/56]; 17, 172 [BVerfG 26.11.1963 - 1 BvR 59/60]; 21, 117 [BVerfG 17.01.1967 - 2 BvL 24/63]; 22, 180 ; 23, 353 [BVerfG 21.05.1968 - 1 BvR 610/60]; 26, 172 ; 38, 258 ; 50, 195 ).
  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66

    Zustimmungsgesetz

    Auch der Erlaß einer Norm ist eine Maßnahme im Sinne von § 64 Abs. 1 BVerfGG (ständige Rechtsprechung: BVerfGE 1, 208 [220]; 3, 12 [16 f.]; 6, 84 [88 f.]; 6, 99 [103]; 20, 119 [129]; 20, 134 [141]).
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 432/60

    Geltendmachung der Benachteiligung einer politischen Partei durch

    Sie kann eine etwaige solche Beeinträchtigung ihres verfassungsrechtlichen Status durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber - ebenso wie die Diskriminierung durch die rechtliche Gestaltung des Wahlverfahrens (BVerfGE 4, 27 ff.; 4, 375 (378); 5, 77 (80); 6, 84 (88); 6, 99 (102 f.); 6, 367 (371 f.); 7, 99 (103)) - vor dem Bundesverfassungsgericht nur im Wege des Organstreits geltend machen.
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