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   BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81   

Volltextveröffentlichungen

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    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von Beweisanträgen

Verfahrensgang

  • AG München, 15.10.1981 - 3 C 10682/81
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 60, 247



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Wird zitiert von ... (119)  

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07  

    Bankrecht - Vertrieb von Medienfonds: Aufklärungspflicht der Bank?

    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 247, 249 ; 65, 293, 295 f. ; 70, 288, 293 ; 83, 24, 35 ; BVerfG NJW-RR 2001, 1006, 1007) .
  • BVerfG, 20.02.2008 - 1 BvR 2722/06  

    Verfassungsbeschwerden gegen Planfeststellungsbeschluss für Flughafenbau

    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen des einschlägigen Prozessrechts die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ).

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebotes verstößt daher dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 60, 247 ; 69, 141 ).

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88  

    Polizeigewahrsam

    Art. 103 Abs. 1 GG gibt den Beteiligten ein Recht zur Äußerung über Tatsachen, Beweisergebnisse und die Rechtslage (vgl. BVerfGE 60, 175 [210]; 64, 135 [143]) und verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 70, 288 [293]).
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