Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81   

Rundfunkrat

Art. 21 GG, kein Anspruch einer Partei auf Mitwirkung im Rundfunkrat

Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Rundfunkrat

  • Telemedicus

    Rundfunkrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zusammensetzung eines Rundfunkrates - Schleswig-Holstein

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 60, 53
  • NJW 1982, 1451
  • DÖV 1983, 87



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07  

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Nach § 64 Abs. 1 BVerfGG, der sinngemäß auch für Organstreitigkeiten innerhalb eines Landes gilt (vgl. BVerfGE 27, 44 ; 60, 53 ), ist ein Antrag im Organstreitverfahren zulässig, wenn der Antragsteller geltend machen kann, dass er durch eine Maßnahme oder eine Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch die Verfassung übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.

    Die Antragstellerin ist auch im Sinne des § 64 Abs. 1 BVerfGG (vgl. BVerfGE 4, 144 ; 27, 44 ; 60, 53 ) antragsbefugt.

    Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit bei Wahlen folgt auf Landesebene aus ihrem in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status, der unmittelbar auch für die Länder gilt und Bestandteil der Landesverfassungen ist (vgl. BVerfGE 1, 208 ; 6, 367 ; 60, 53 ; 66, 107 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, Stand: Dezember 1995, § 73 Rn. 48; Wilke, in: Caspar/Ewer/Nolte/Waack, Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, 2006, Art. 44 Rn. 4, 16; vgl. auch SaarlVfGH, Urteil vom 26. März 1980 - Lv 1/80 -, NJW 1980, S. 2181 ; VfGH NW, Urteil vom 29. September 1994 - VerfGH 7/94 -, NWVBl 1994, S. 453).

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08  

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Es muss die Absicht einer Berichterstattung im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG - worunter auch die Meinungsäußerung fällt (vgl. BVerfGE 60, 53, 63 f.; Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 5 Abs. 1 Rn. 201 f.) - gegeben sein (vgl. Bergmann/Möhrle/Herb, a.a.O., Rn. 26; Schmittmann in Schwartmann, a.a.O., 1. Teil, 6. Abschnitt Rn. 26 ff.).
  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84  

    3. Parteispenden-Urteil

    Als solche ist sie im Organstreit parteifähig, wenn und soweit sie um Rechte kämpft, die sich aus ihrem besonderen, in Art. 21 GG umschriebenen verfassungsrechtlichen Status ergeben (BVerfGE 4, 27 [31]; 60, 53 [61]; ständige Rechtsprechung).

    Politische Parteien können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die behauptete Verletzung ihres - in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen - verfassungsrechtlichen Status durch ein Verfassungsorgan im Organstreit geltend machen (BVerfGE 4, 27 [30 f.]; 44, 125 [137]; 60, 53 [61 f.]).

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