Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82   

Volltextveröffentlichungen

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    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München, 10.03.1982 - 73 Bs 453/81
  • LG München I, 27.04.1982 - 13 Qs 32/82
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 62, 189
  • NJW 1983, 809
  • MDR 1983, 373
  • NStZ 1983, 84
  • Rpfleger 1983, 84



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Wird zitiert von ... (140)  

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08  

    Einschränkbarkeit der informationellen Selbstbestimmung

    Ein Richterspruch ist willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189, 192; 96, 189, 203).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs sondern objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189, 192; 70, 93, 97).

    Ein Richterspruch ist jedoch willkürlich und verstößt damit gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn er unter keinem rechtlichen Aspekt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; 96, 189 ).

    In einem derartigen Fall kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen in Betracht (vgl. BVerfGE 62, 189 ).

    Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs sondern objektiv zu verstehen, als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 62, 189 ; 70, 93 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 1998 - 2 BvR 1328/96 -, NVwZ-Beilage 1999, S. 10 f.).

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94  

    Mauerschützen

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; 62, 189 [192 f.]; 89, 1 [14]).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99  

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Willkür liegt erst vor, wenn die Rechtslage in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ; stRspr).
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