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   BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82   

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https://dejure.org/1982,25
BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 1 BvR 710/82 (https://dejure.org/1982,25)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; StPO § 383 § 464b; ZPO § 106
    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebot der willkürfreien Kostenentscheidung - Vergleich - Privatklageverfahren - Kosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 189
  • NJW 1983, 809
  • MDR 1983, 373
  • NStZ 1983, 84
  • Rpfleger 1983, 84
 
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Wird zitiert von ... (194)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Vielmehr muß hinzukommen, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 42, 64 [72 ff.];.

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).

  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).

    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).

  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Dabei enthält die verfassungsgerichtliche Feststellung von Willkür keinen subjektiven Schuldvorwurf, sondern will in einem objektiven Sinne verstanden sein; nicht subjektive Willkür führt zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit, sondern die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit einer Maßnahme im Verhältnis zu der tatsächlichen Situation, deren sie Herr werden soll (vgl. BVerfGE 4, 144 [155]; 42, 64 [73]; 58, 163 [167 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Auch unter dem von den Beschwerdeführern geltend gemachten Gesichtspunkt des Willkürverbots kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht und nicht schon dann, wenn die Rechtsanwendung oder das eingeschlagene Verfahren Fehler enthalten (vgl BVerfGE 4, 1 [7]).
  • RG, 27.09.1895 - II 127/95

    1. Gilt der Grundsatz, daß das Gericht nicht befugt sei, einer Partei etwas

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    Es gehört zum gesicherten Standard der Kostenfestsetzung (vgl. RGZ 35, S. 427 [4283; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., Anm. A II b zu § 104) und versteht sich von selbst, daß keinesfalls höhere Kosten als erstattungsfähig festgesetzt werden dürfen, als dem Berechtigten entstanden sind.
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82
    54, 117 C125]; 55, 72 [89 f.]; 58, 163 [167 f.]; 59, 128 [160 f.]).
  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94

    Mauerschützen

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 62, 189 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 27.06.2018 - 2 BvR 1405/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Automobilherstellers gegen die

    Das ist in der Regel erst dann der Fall, wenn ein Fehler sichtbar wird, der auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht, oder wenn eine fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 56, 247 ; 62, 189 ; 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. Dezember 2010 - 1 BvR 1739/04 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Willkürlich ist der Richterspruch erst dann, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 ; 62, 189 ; 80, 48 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 89, 1 ).
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