Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,103
BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81 (https://dejure.org/1982,103)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1982 - 2 BvL 28/81 (https://dejure.org/1982,103)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1982 - 2 BvL 28/81 (https://dejure.org/1982,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 158 Nr. 1 StBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 62, 203
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Bezieht sich eine Ermächtigung auf einen Sachbereich, der bereits durch eine Verordnung geregelt war, so geht der Gesetzgeber, wenn er nichts anderes zum Ausdruck bringt, in der Regel davon aus, daß der Verordnungsgeber sich an den bisherigen Grundsätzen orientieren wird (vgl. BVerfGE 34, 52 (61)).
  • BFH, 15.10.1980 - VII R 27/80

    Prüfungsausschuß - Prüfungszeit - Befragung der Bewerber -

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Der Senat habe in seinem Urteil vom 15. Oktober 1980 (BFHE 131, 546 ) entschieden, daß entgegen der Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf § 158 Nr. 1 Buchst. b StBerG nicht insoweit nichtig sei, als Auswahl des Prüfungsstoffes und inhaltliche Ausgestaltung der Prüfungsbedingungen nur durch den Verordnungsgeber geregelt worden seien.
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 22/68

    Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung zur Gebührenregelung im Recht der

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (st. Rspr., vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 33, 358 (364 f.); 40, 196 (230); 45, 142 (163 f.); 55, 207 (226 f.)).
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. BVerfGE 41, 251 (266); 58, 257 (277 f.)).
  • BFH, 03.07.1980 - VII R 84/79

    Prüfungsentscheidung - Prüfungsverfahren - Steuerbevollmächtigtenprüfung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Alle zur Steuerberaterprüfung zugelassenen Bewerber haben sich gleichzeitig und unter möglichst gleichen Bedingungen der Prüfung zu unterziehen (vgl. BFHE 131, 173 (176 f.)).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Greift die Regelung erheblich in die Rechtsstellung des Betroffenen ein, so müssen höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden, als wenn es sich um einen Regelungsbereich handelt, der die Grundrechtsausübung weniger tangiert (vgl. BVerfGE 41, 251 (266); 58, 257 (277 f.)).
  • BVerfG, 14.10.1975 - 1 BvL 35/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 GüKG

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (st. Rspr., vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 33, 358 (364 f.); 40, 196 (230); 45, 142 (163 f.); 55, 207 (226 f.)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (st. Rspr., vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 33, 358 (364 f.); 40, 196 (230); 45, 142 (163 f.); 55, 207 (226 f.)).
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (st. Rspr., vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 33, 358 (364 f.); 40, 196 (230); 45, 142 (163 f.); 55, 207 (226 f.)).
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvL 28/81
    Sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (st. Rspr., vgl. BVerfGE 8, 274 (307); 33, 358 (364 f.); 40, 196 (230); 45, 142 (163 f.); 55, 207 (226 f.)).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Die Ermächtigung muss in ihrem Wortlaut nicht so genau wie irgend möglich formuliert und gefasst sein; sie hat von Verfassungs wegen nur hinreichend bestimmt zu sein (vgl. BVerfGE 55, 207 ; 58, 257 ; 62, 203 ).

    Im Einzelnen hängen die Bestimmtheitsanforderungen von den Besonderheiten des jeweiligen Regelungsgegenstandes und der Intensität der Maßnahme ab (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ; 76, 130 ).

    Während bei vielgestaltigen und schnellen Veränderungen unterworfenen Sachverhalten geringere Anforderungen zu stellen sind, gelten höhere Anforderungen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung bei solchen Regelungen, die mit intensiveren Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind (vgl. BVerfGE 58, 257 ; 62, 203 ).

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

    Die Bestimmtheit der Ermächtigungsnorm muss der Grundrechtsrelevanz der Regelung entsprechen, zu der ermächtigt wird: Je erheblicher diese in die Rechtsstellung des Betroffenen eingreift, desto höhere Anforderungen müssen an den Bestimmtheitsgrad der Ermächtigung gestellt werden (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 58, 257 ; 62, 203 ).
  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von

    Dies bedeutet nicht, dass sich die Eingriffsvoraussetzungen ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben müssten; es genügt, dass sie sich mit Hilfe allgemeiner Auslegungsgrundsätze erschließen lassen, insbesondere aus dem Zweck, dem Sinnzusammenhang und der Vorgeschichte der Regelung (vgl. BVerfGE 19, 17 ; 58, 257 ; 62, 203 ; 80, 1 ; 82, 209 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2014 - 1 BvR 2160/11 -, juris, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht