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   BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83   

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https://dejure.org/1983,31
BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83 (https://dejure.org/1983,31)
BVerfG, Entscheidung vom 09.03.1983 - 2 BvR 315/83 (https://dejure.org/1983,31)
BVerfG, Entscheidung vom 09. März 1983 - 2 BvR 315/83 (https://dejure.org/1983,31)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im Abwesenheitsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Auslieferung - Berücksichtigung bei Prüfung - Elementare Anforderungen - Rechtsstaat - Verurteilung in Abwesenheit - Völkerrechtlicher Mindeststandard

  • hjil.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 332
  • NJW 1983, 1726
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
    Hierzu kann zumal Anlaß bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 (282 ff.)).

    Der wesentliche Kern dieser Gewährleistungen gehört von Verfassungs wegen zum unverzichtbaren Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung wie auch zum völkerrechtlichen Mindeststandard (vgl. BVerfGE 59, 280 (283 ff.)), der über Art. 25 GG einen Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland innerstaatlich geltenden Rechts bildet.

  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG ) Ausprägung gefunden haben, daß niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf; auch die Menschenwürde des Einzelnen (Art. 1 Abs. 1 GG ) wäre durch ein solches staatliches Handeln verletzt (vgl. BVerfGE 7, 53 (57 f.); 275 (279); 9, 89 (95); 39, 156 (168); 46, 202 (210); 55, 1 (5 f.)).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren, das zu den schwersten in allen Rechtsordnungen überhaupt vorgesehenen Eingriffen in die persönliche Freiheit des Einzelnen führen kann, das zwingende Gebot, daß der Beschuldigte, im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regeln, die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und gegebenenfalls auch Berücksichtigung zu erreichen (vgl. BVerfGE 41, 246 (249); 46, 202 (210); 54, 100 (116)).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    (1) In ständiger Rechtsprechung geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass bei der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsurteilen die unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätze (vgl. BVerfGE 59, 280 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. November 1986 - 2 BvR 1255/86 -, NJW 1987, S. 830 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ) beziehungsweise der unverzichtbare Bestand der deutschen öffentlichen Ordnung (BVerfGE 63, 332 ) zu beachten sind.

    Der Senat hat daher die Auslieferung zur Vollstreckung eines in Abwesenheit des Verfolgten ergangenen ausländischen Strafurteils für unzulässig erklärt, sofern der Verfolgte weder über die Tatsache der Durchführung und des Abschlusses des betreffenden Verfahrens unterrichtet noch ihm eine tatsächlich wirksame Möglichkeit eröffnet war, sich nach Erlangung dieser Kenntnis nachträglich rechtliches Gehör zu verschaffen und effektiv zu verteidigen (vgl. BVerfGE 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ; 3, 314 ; 6, 13 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ).

    Gleichwohl darf die deutsche Hoheitsgewalt die Hand nicht zu Verletzungen der Menschenwürde durch andere Staaten reichen (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 60, 348 ; 63, 332 ; 75, 1 ; 108, 129 ; 113, 154 ).

    Anlass zur Prüfung, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem vom Grundgesetz geforderten Mindeststandard an Grundrechtsschutz vereinbar sind, kann insbesondere bestehen, wenn ein ausländisches Strafurteil, zu dessen Vollstreckung ausgeliefert werden soll, in Abwesenheit des Verfolgten ergangen ist (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; BVerfGK 3, 27 ; 6, 13 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 1991 - 2 BvR 1704/90 -, NJW 1991, S. 1411 ).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Insbesondere müssen dem Angeklagten - unabhängig von der Frage, ob die Verwertung einer Information sein allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt - hinreichende Möglichkeiten verbleiben, auf Gang und Ergebnis des Verfahrens Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 41, 246 ; 46, 202 ; 54, 100 ; 63, 332 ; 64, 135 ; 65, 171 ; 66, 313 ; 110, 226 ).
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    Dabei hängt die Reichweite der gerichtlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung im Einzelnen davon ab, inwieweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu - weiterer - Aufklärung Anlass geben (vgl. BVerfGE 59, 280 ; 63, 332 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvR 2191/13 -, Rn. 29).
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