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   BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80   

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https://dejure.org/1983,158
BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 (https://dejure.org/1983,158)
BVerfG, Entscheidung vom 26.01.1983 - 1 BvR 614/80 (https://dejure.org/1983,158)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Januar 1983 - 1 BvR 614/80 (https://dejure.org/1983,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 63, 80
  • NJW 1983, 2017
  • MDR 1983, 552
  • Rpfleger 1983, 267
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.11.1977 - 1 BvR 481/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Berufungsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
    Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist und das Vorbringen nicht ausnahmsweise aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben mußte oder konnte (std. Rspr.; z. B. BVerfGE 46, 315 (319); 54, 86 (91) und 117 (123)).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
    Art. 103 Abs. 1 GG ist dann verletzt, wenn ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist und das Vorbringen nicht ausnahmsweise aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer acht bleiben mußte oder konnte (std. Rspr.; z. B. BVerfGE 46, 315 (319); 54, 86 (91) und 117 (123)).
  • BVerfG, 10.03.1970 - 2 BvR 721/67

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde bei Nichtbeteiligung am

    Auszug aus BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z. B. BVerfGE 28, 88 (95)) wird die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG durch die Entscheidung über ein unzulässiges Rechtsmittel dann wieder eröffnet, wenn dessen Unzulässigkeit nicht offensichtlich ist.
  • BayObLG, 10.09.1968 - BReg. 1b Z 56/68
    Auszug aus BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80
    Vielmehr gilt in diesem Verfahrensbereich nach Rechtsprechung und Literatur der Grundsatz, daß der gesamte, bis zum Erlaß des Hauptsachebeschlusses geltend gemachte Vortrag der Beteiligten bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist; erlassen ist der Beschluß dann, wenn die Ausfertigung mit Billigung des Gerichts zum Zweck der Bewirkung der Bekanntmachung an die Post ausgehändigt wird (vgl. BayObLGZ 1968, 228 (229); Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit - Teil A, 11. Aufl. 1978, Vorbem. 10 a vor §§ 8 - 18 FGG , § 12 Rdnr. 75, § 18 Rdnr. 3, § 23 Rdnr. 9; Bumiller-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 3. Aufl. 1980, § 12 FGG Anm. 11 b (S. 51); Schlegelberger, FGG , Bd. 1, 7. Aufl. 1956, § 23 Rdnr. 3; Jansen, FGG , Bd. 1, 2. Aufl. 1969, § 23 Rdnr. 2).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auch eine gerichtliche Entscheidung, die ein Rechtsmittel als unzulässig verwirft, setzt die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf, wenn das Rechtsmittel nicht offensichtlich unzulässig war (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 16, 1 ; 63, 80 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsbehelfs ist für die Monatsfrist aus § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ohne Bedeutung, weshalb die hierauf ergangene gerichtliche Entscheidung die Frist nicht erneut in Lauf setzt (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 80 ; 91, 93 ; stRspr).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Art. 103 Abs. 1 GG verwehrt es den Gerichten nämlich nicht, das Vorbringen eines Verfahrensbeteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts außer Betracht zu lassen (BVerfGE 60, 96, 100; 60, 305, 310; 63, 80, 85; 70, 288, 294).
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