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   BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80   

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BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
BVerfG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 (https://dejure.org/1983,3)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Anspruch eines Ausländers auf ein übersetztes schriftliches Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem sprachunkundigen ausländischen Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Menschenrechte Strafverfahren - Revisionsbegründung - Faires Verfahren - Rechtsstaatsgebot - Verteidiger - Anspruch auf Übersetzung des Strafurteils - Herabwürdigung - Verständnis des Angeklagten - Fehlende Sprachkenntnisse - Teilnahme am Verfahren

  • hjil.de PDF, S. 42 (Kurzinformation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 135
  • NJW 1983, 2762
  • MDR 1983, 813
  • NStZ 1983, 466 (Ls.)
  • Rpfleger 1983, 303
 
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Wird zitiert von ... (328)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 12.12.1951 - 3 StR 691/51
    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    aa) Zwar ist für die Begründung der Revision hauptsächlich das - in aller Regel erst im Anschluß an die mündliche Urteilsverkündung hergestellte - schriftliche Urteil maßgebend (BGHSt 2, 63 (66)).

    Sie braucht die tatsächlichen Feststellungen und die daraus gezogenen Folgerungen nicht so vollständig darzustellen, wie dies von der schriftlichen Begründung gefordert wird (vgl. BGHSt 2, 63 (66)).

  • BVerfG, 28.01.1960 - 1 BvR 145/58

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Vorenthalten einer

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Rechtsprechung hat § 345 Abs. 2 StPO von jeher dahin ausgelegt, daß sich die Mitwirkung dieser Personen, des Verteidigers und auch des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, nicht in bloßer Beurkundung erschöpfen darf (vgl. BVerfGE 10, 274 (283)).

    Gegenüber dem mit dieser Regelung verfolgten wichtigen rechtsstaatlichen Anliegen sind verfassungsrechtlich geschützte gegenläufige Belange, die eine Erweiterung seiner Einwirkungsbefugnisse auf den Rechtsanwalt verlangten, nicht vorhanden (vgl. BVerfGE 10, 274 (282 f.)).

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Revisionsgerichte sollen dadurch vor einer Überlastung durch unsachgemäßes Vorbringen Rechtsunkundiger bewahrt werden, damit sie ihrem Aufgabenkreis, die Entscheidungen der Untergerichte auf Rechtsfehler zu überprüfen und zugleich die Einheit des Rechts zu sichern, genügen können; zudem soll so vermieden werden, daß Revisionen rechtsunkundiger Angeklagter schon von vornherein an Formfehlern oder sonstigen Mängeln scheitern (vgl. Kleinknecht/ Meyer, a.a.O., § 345 Rdnr. 4; BGHSt 25, 272 (273)).

    Eine derartige Begründung der Revision entspräche nicht den aus der gesetzlichen Regelung folgenden Formerfordernissen (BGHSt 25, 272 (273 f.)).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten (BVerfGE 6, 12 (14); 12, 110 (113); 57, 250 (274); st. Rspr.).

    Das als wesentlicher Grundsatz eines rechtsstaatlichen Verfahrens für jedermann geltende Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet dem Angeklagten einen Mindestbestand an aktiven verfahrensrechtlichen Befugnissen (BVerfGE 57, 250 (275)); ihm muß die Möglichkeit eingeräumt sein, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Verfahrens Einfluß zu nehmen (BVerfGE 26, 66 (71); 46, 202 (210)).

  • BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75

    Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Ebenso wie bei einem Angeklagten, der die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage nicht zu bewältigen vermag und deshalb auf die Hilfe eines sachkundigen Beistands angewiesen ist (vgl. BVerfGE 9, 124 (132); 31, 297 (301); 31, 306 (308); 38, 105 (118); 39, 156 (168)), begegnet das Grundgesetz den aus solchen Verständigungsproblemen erwachsenden Gefährdungen nicht durch Art. 103 Abs. 1 GG , sondern durch die Gewährleistung eines rechtsstaatlichen, fairen Verfahrens, auf das der im Strafverfahren Angeklagte gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einen grundrechtlich gesicherten Anspruch hat.

    Dem Angeklagten ist das Recht verfassungsrechtlich verbürgt, sich von einem Anwalt seiner Wahl verteidigen zu lassen (BVerfGE 39, 156 (163)), über den er Zugang zu allen verfahrensrelevanten Informationen suchen und sich im Verfahren artikulieren kann.

  • OLG Hamburg, 18.04.1978 - 1 Ws 145/78
    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Rechtsprechung und die überwiegende Lehre sind in Auslegung des Rechts zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Anspruch auf (kostenfreie) Übersetzung tatrichterlicher Strafurteile von Amts wegen nicht besteht (OLG Hamburg, NJW 1978, S. 2462; OLG Frankfurt, NJW 1980, S. 1238 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1981, S. 225 ; Schäfer, a.a.O., § 184 GVG , Rdnr. 3; Maul, KK, § 35 StPO , Rdnr. 23; Mayr, KK, § 184 GVG , Rdnr. 3; KMR, 7. Aufl., § 184 GVG , Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 35 Rdnr. 11, Art. 6 MRK , Rdnr. 18; Kissel, a.a.O., § 184 Rdnr. 10; Vogler, EuGRZ 1979, S. 640 (644); differenzierend: Römer, NStZ 1981, S. 474; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 1978, Art. 91, Rdnr. 1).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Nicht jede Benachteiligung oder Bevorzugung reicht für eine Verletzung des Art. 3 Abs. 3 GG aus, vielmehr hat dieses Differenzierungsverbot nur die Bedeutung, daß die aufgeführte Verschiedenheit keine rechtlichen, nicht aber auch, daß sie keine sonstigen Wirkungen haben dürfte (BVerfGE 3, 225 (241)).
  • OLG Frankfurt, 16.10.1979 - 3 Ws 830/79
    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Rechtsprechung und die überwiegende Lehre sind in Auslegung des Rechts zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Anspruch auf (kostenfreie) Übersetzung tatrichterlicher Strafurteile von Amts wegen nicht besteht (OLG Hamburg, NJW 1978, S. 2462; OLG Frankfurt, NJW 1980, S. 1238 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1981, S. 225 ; Schäfer, a.a.O., § 184 GVG , Rdnr. 3; Maul, KK, § 35 StPO , Rdnr. 23; Mayr, KK, § 184 GVG , Rdnr. 3; KMR, 7. Aufl., § 184 GVG , Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 35 Rdnr. 11, Art. 6 MRK , Rdnr. 18; Kissel, a.a.O., § 184 Rdnr. 10; Vogler, EuGRZ 1979, S. 640 (644); differenzierend: Römer, NStZ 1981, S. 474; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 1978, Art. 91, Rdnr. 1).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Der in ihm festgestellte Sachverhalt ist im Fall der Sachrüge für die Prüfung, ob eine Rechtsnorm verletzt ist, zugrunde zu legen (BGHSt 21, 149 ).
  • OLG Stuttgart, 04.03.1981 - 1 Ws 36/81
    Auszug aus BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
    Die Rechtsprechung und die überwiegende Lehre sind in Auslegung des Rechts zu dem Ergebnis gelangt, daß ein Anspruch auf (kostenfreie) Übersetzung tatrichterlicher Strafurteile von Amts wegen nicht besteht (OLG Hamburg, NJW 1978, S. 2462; OLG Frankfurt, NJW 1980, S. 1238 f.; OLG Stuttgart, NStZ 1981, S. 225 ; Schäfer, a.a.O., § 184 GVG , Rdnr. 3; Maul, KK, § 35 StPO , Rdnr. 23; Mayr, KK, § 184 GVG , Rdnr. 3; KMR, 7. Aufl., § 184 GVG , Rdnr. 8; Kleinknecht/Meyer, a.a.O., § 35 Rdnr. 11, Art. 6 MRK , Rdnr. 18; Kissel, a.a.O., § 184 Rdnr. 10; Vogler, EuGRZ 1979, S. 640 (644); differenzierend: Römer, NStZ 1981, S. 474; vgl. auch Meder, Die Verfassung des Freistaates Bayern, 1978, Art. 91, Rdnr. 1).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 402/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BGH, 14.07.1981 - 1 StR 815/80

    Strafbarkeit wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln; Wahrung einer

  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

  • BVerfG, 13.11.1956 - 1 BvR 513/56

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 217/66

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Prozeßkostenhilfeverfahren

  • BVerfG, 10.12.1963 - 2 BvR 647/62

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 13/69

    Verfassungsmäßigkeit der Zulassung von Rechtsanwälten nur bei Streitwerten über

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BVerfG, 04.11.1971 - 2 BvR 767/70

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im

  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 13.03.1979 - 1 BvR 1085/77

    Nachreichen der Vertretungsvollmacht im Verfassungsbeschwerde-Verfahren -

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

  • RG, 14.06.1910 - I 467/10

    1. Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, daß der Dolmetscher

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 1167/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten bei

    a) Zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens zählt das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 26, 66 ; 38, 105 ; 46, 202 ), welches aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG folgt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 46, 202 ; 57, 250 ; 64, 135 ; 66, 313 ; 86, 288 ; 109, 38 ).

    Dabei enthält das Recht auf ein faires Verfahren keine in allen Einzelheiten bestimmten Ge- oder Verbote; vielmehr bedarf es der Konkretisierung je nach den sachlichen Gegebenheiten (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ; 156, 63 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ).

    Dass das Amtsgericht dabei rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben haben könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ; 130, 1 ), kann auf dieser Grundlage im Rahmen der gebotenen Gesamtschau auf das Verfahrensrecht nicht festgestellt werden.

  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Art. 103 Abs. 1 GG vermittelt allen an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem in Rede stehenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 19, 32, 36; 49, 325, 328; 55, 1, 5 f.; 60, 175, 210; 64, 135, 143 f.).
  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren liegt erst dann vor, wenn eine Gesamtschau auf das Verfahrensrecht - auch in seiner Auslegung und Anwendung durch die Fachgerichte - ergibt, dass rechtsstaatlich zwingende Folgerungen nicht gezogen worden sind oder rechtsstaatlich Unverzichtbares preisgegeben worden ist (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 63, 45 ; 64, 135 ; 70, 297 ; 86, 288 ; 122, 248 ).
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