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   BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82   

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https://dejure.org/1983,667
BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82 (https://dejure.org/1983,667)
BVerfG, Entscheidung vom 28.06.1983 - 1 BvR 525/82 (https://dejure.org/1983,667)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 (https://dejure.org/1983,667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Art. 20 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 256
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
    Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, welche Bedeutung der Rundfunkfreiheit bei der Bestimmung des Status von Rundfunkmitarbeitern zukommt (vgl. BVerfGE 59, 231 ).

    Sie entspreche nicht den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 13. Januar 1982 (BVerfGE 59, 231 ) aufgestellt habe.

    Die beschwerdeführende Rundfunkanstalt kann mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung der Rundfunkfreiheit geltend machen (BVerfGE 59, 231 [254] m. w. N.).

    Dies haben die Gerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 59, 231 [256 f.]).

  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 819/76

    Arbeitnehmereigenschaft von Autoren und Regisseuren - Befristung von

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
    Soweit sie in den Gründen der angegriffenen Entscheidungen auf das Grundrecht der Freiheit des Rundfunks eingegangen sind, haben sie sich ausdrücklich der früheren, in dem Grundsatzurteil vom 15. März 1978 - 5 AZR 819/76 - (BAG, EzA § 611 BGB , Arbeitnehmerbegriff Nr. 17 = RdA 1978, S. 266) entwickelten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts angeschlossen und übereinstimmend ausgeführt, die Rundfunkfreiheit ende dort, wo der arbeitsrechtliche Bestandsschutz als besondere Ausprägung des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsprinzips bei Rechtsbeziehungen einsetze, die sich auf Dienstleistungen erstreckten.
  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
    Eine Nichtzulassungsbeschwerde wäre mithin zwar statthaft gewesen; sie hätte jedoch keine Aussicht auf Erfolg gehabt (vgl. BVerfGE 55, 154 [157]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
    Sie war auch nicht gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehalten, gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einzulegen (vgl. BVerfGE 9, 3 [7]).
  • BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Dies haben die Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 256 f.; BAGE 88, 263).

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 342/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters; Befristungsgrund

    Dies haben Fachgerichte bei der Entscheidung darüber zu beachten, ob die Rechtsbeziehungen zwischen den Rundfunkanstalten und ihren in der Programmgestaltung tätigen Mitarbeitern als unbefristete Arbeitsverhältnisse einzuordnen sind (BVerfGE 59, 231, 256 f. = AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit; BVerfGE 64, 256, 260).

    Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt nicht nur die Rundfunkfreiheit; er wird seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BVerfGE 59, 231, 264 ff.; 64, 256, 261).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2011 - L 1 KR 206/09

    Bundesrat; Besucherdienst; Beschäftigung; Honorarkraft

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluss darauf haben (; so weitgehend wörtlich BAG, U. v. 19.01.2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218, 224 juris Rdnr. 26 unter Bezugnahme auf BVerfG, BVerfGE 59, 231, 260ff und BVerfGE 64, 256, 260).
  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Nicht zu den programmgestaltenden Mitarbeitern gehören das betriebstechnische und das Verwaltungspersonal sowie diejenigen, die zwar bei der Verwirklichung des Programms mitwirken, aber keinen inhaltlichen Einfluß darauf haben (BVerfGE 64, 256, 260; BVerfGE 59, 231, 260 ff., 271).
  • BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05

    Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit

    Der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (vgl. zum früheren Recht BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle

    Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor In-Kraft-Treten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261) .
  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

    Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor In-Kraft-Treten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261) .
  • BAG, 24.10.2018 - 7 AZR 92/17

    Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Producer bei einer Rundfunkanstalt

    Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 11; 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor Inkrafttreten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261) .
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Der arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 - AP Nr. 1 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit (ebenso: BVerfG Beschluß vom 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - AP Nr. 4 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit, zu II 2 a der Gründe; BVerfG Beschluß vom 3. Dezember 1992 - 1 BvR 1462/86 - AP Nr. 5 zu Art. 5 Abs. 1 GG Rundfunkfreiheit, zu 2 b der Gründe; so auch BAG Urteil vom 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - AP Nr. 144 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 a der Gründe) betrifft die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit auch das Recht der Rundfunkanstalten, frei von fremdem, insbesondere staatlichem Einfluß über Auswahl, Einstellung und Beschäftigung der an Hörfunk- oder Fernsehsendungen inhaltlich gestaltend mitwirkenden Rundfunkmitarbeiter zu bestimmen.
  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
  • OLG Braunschweig, 08.03.1996 - Ss (B) 100/95

    Steuerstrafrecht; keine mittelbare Täterschaft des Steuerberaters bei

  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 191/97

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkreporters

  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80

    Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 856/95

    Funktionsnachfolge in der öffentlichen Verwaltung

  • BVerfG, 03.12.1992 - 1 BvR 1462/88

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der Feststellung des Bestehens eines

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

  • LAG Sachsen, 21.09.2016 - 8 Sa 186/16

    Befristeter Arbeitsvertrag eines programmgestaltend beschäftigten "Producers" im

  • LAG Sachsen, 27.04.2006 - 8 Sa 178/05
  • LG Berlin, 02.11.1999 - 13 O 90/96

    Amtspflicht zur richtige Anwendung aller Gesetze, der allgemeinen

  • OLG Nürnberg, 22.12.1998 - Ws 829/98

    Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • LAG Baden-Württemberg, 19.12.1996 - 13 Sa 32/96

    Arbeitsrechtliche Stellung eines Reporters und redaktionellen Mitarbeiters;

  • BAG, 20.03.1997 - 8 AZR 404/95

    Klage eines Kameramannes auf Feststellung des Fortbestehens des

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 673/94

    Auswirkungen der rechtlichen Auflösung des "Rundfunks der DDR" und des Deutschen

  • BAG, 18.01.1996 - 8 AZR 672/94

    Auswirkungen der rechtlichen Auflösung des "Rundfunks der DDR" und des Deutschen

  • SG München, 15.12.2010 - S 11 R 2311/06

    Rentenversicherung

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