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   BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82   

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https://dejure.org/1983,47
BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 (https://dejure.org/1983,47)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82 (https://dejure.org/1983,47)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1983 - 1 BvR 1313/82 (https://dejure.org/1983,47)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 305
  • NJW 1984, 1026
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Dabei soll das Gebot des rechtlichen Gehörs als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (BVerfGE 50, 32 (35)).

    Nachdem der zum Termin vom 9. September 1982 sehr kurzfristig geladene Zeuge nicht erschienen war, der Beschwerdeführer sich aber auf seine Schriftsätze und damit auch auf seinen Beweisantritt berufen hatte, fand die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozeßrecht keine Stütze (vgl. BVerfGE 50, 32 (35 f.)).

  • BGH, 05.11.1973 - II ZR 165/72

    Ablehnung eines Beweisangebots mangels ladungsfähiger Anschrift des Zeugen

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Nach dem vergeblichen Ladungsversuch hätte das Gericht dem Beschwerdeführer zunächst eine Frist zur Beibringung der richtigen Anschrift setzen müssen (vgl. BGH, NJW 1974, 188 m. w. N.).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 (367 f.) m. w. N.).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfGE 60, 247 (249); 60, 250 (252)).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (BVerfGE 60, 247 (249); 60, 250 (252)).
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