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   BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80   

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BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80 (https://dejure.org/1984,623)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1984 - 2 BvR 677/80 (https://dejure.org/1984,623)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1984 - 2 BvR 677/80 (https://dejure.org/1984,623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung nach BayUnterbrG, Anhörungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anhörung des Betroffenen bei vorläufiger Zwangsunterbringung als Eilmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Anhörung - Zwangsunterbringung - Nervenkrankenhaus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 191
  • NJW 1984, 1806
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    a) Für den Fall der unterbliebenen Anhörung des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das in den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen enthaltene Gebot der mündlichen Anhörung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehört, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und die in unlösbarem Zusammenhang mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG stehen (BVerfGE 58, 208 [220 ff.]; vgl. auch BVerfGE 61, 123 [125]; 63, 340 [341]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen auch festgestellt, daß die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, daß es nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (BVerfGE 22, 180 [219]; 58, 208 [224]).

    Der hohe Rang der Freiheit der Person verlangt, eine Einschränkung dieser Freiheit stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfGE 19, 342 [349]; 53, 152 [158]; 58, 208 [224]).

    Insbesondere bei psychischen Störungen, deren Grenzen zum Krankhaften fließend und die medizinisch lediglich als Abweichungen von einem angenommenen Durchschnittsverhalten zu beschreiben sind, ist der Richter zu einer besonders sorgfältigen Prüfung aufgerufen, ob den festgestellten Störungen Krankheitswert im Sinne des Gesetzes zukommt (BVerfGE 58, 208 [227]).

    Die Anhörung des Beschwerdeführers und die Durchführung der erforderlichen Ermittlungen waren Aufgaben des Richters; seine Einschaltung bei einer Freiheitsentziehung darf nicht bloße Formsache sein; sie dient dem Zweck, den ärztlichen Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfGE 58, 208 [223]) und so den Verfahrenssicherungen besondere Wirksamkeit zu verleihen.

    Die Amtsgerichte haben danach zu verfahren und auch die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Oktober 1981 (BVerfGE 58, 208 ) niedergelegten Grundsätze zu beachten.

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Eine Freiheitsentziehung darf aber nur angeordnet und aufrechterhalten werden, wenn überwiegende Belange des Gemeinwohls dies zwingend gebieten (BVerfGE 53, 152 [158]).

    Der hohe Rang der Freiheit der Person verlangt, eine Einschränkung dieser Freiheit stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfGE 19, 342 [349]; 53, 152 [158]; 58, 208 [224]).

  • BVerfG, 22.03.1983 - 1 BvR 154/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung nach Landesrecht

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerden durch den Senat gemäß § 93 a Abs. 4 BVerfGG liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 46, 194 f.; 61, 123 ff.; 63, 340 ff.).

    a) Für den Fall der unterbliebenen Anhörung des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das in den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen enthaltene Gebot der mündlichen Anhörung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehört, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und die in unlösbarem Zusammenhang mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG stehen (BVerfGE 58, 208 [220 ff.]; vgl. auch BVerfGE 61, 123 [125]; 63, 340 [341]).

  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 371/82

    Nichtannahme einer begründeten Verfassungsbeschwerde mangels Klärung einer

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerden durch den Senat gemäß § 93 a Abs. 4 BVerfGG liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 46, 194 f.; 61, 123 ff.; 63, 340 ff.).

    a) Für den Fall der unterbliebenen Anhörung des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß das in den landesrechtlichen Unterbringungsgesetzen enthaltene Gebot der mündlichen Anhörung zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien gehört, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und die in unlösbarem Zusammenhang mit der materiellen Freiheitsgarantie des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG stehen (BVerfGE 58, 208 [220 ff.]; vgl. auch BVerfGE 61, 123 [125]; 63, 340 [341]).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen auch festgestellt, daß die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, daß es nur aus besonders gewichtigen Gründen eingeschränkt werden darf (BVerfGE 22, 180 [219]; 58, 208 [224]).

    Ein solcher Grund ist auch der Schutz der Allgemeinheit vor einem gemeingefährlichen Geisteskranken (BVerfGE 22, 180 [219]).

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Der hohe Rang der Freiheit der Person verlangt, eine Einschränkung dieser Freiheit stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen (BVerfGE 19, 342 [349]; 53, 152 [158]; 58, 208 [224]).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 1309/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Beschleunigungsgebot in Haftsachen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerden durch den Senat gemäß § 93 a Abs. 4 BVerfGG liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 46, 194 f.; 61, 123 ff.; 63, 340 ff.).
  • VerfGH Bayern, 13.11.1981 - 108-VI-80
    Auszug aus BVerfG, 08.02.1984 - 2 BvR 677/80
    Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführer beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurden durch Entscheidung vom 13. November 1981 - Vf 108-VI-80 - ( VerfGH 34, 162) als unbegründet abgewiesen.
  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Unterbleibt die Anhörung zunächst wegen Gefahr im Verzuge, so ist sie vor diesem Hintergrund zumindest unverzüglich nachzuholen (vgl. auch BVerfGE 66, 191 ).
  • BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Dies ist nachvollziehbar, weil die Unterbringung nach dem einschlägigen Landesgesetz unter anderem voraussetzt, dass der Schuldner infolge seines Geisteszustands eine Gefahr für sich selbst darstellt (vgl. §§ 1, 10 hessisches FrhEntzG), also an einer psychischen Erkrankung leidet; im Sinne des Unterbringungsrechts darf einer Persönlichkeitsstörung erst ab einem erheblichen Schweregrad Krankheitswert beigemessen werden (BVerfGE 58, 208, 224 ff.; 66, 191, 195 f.).
  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung, die in § 5 Abs. 1 Satz 1 FreihEntzG festgeschrieben ist, gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. März 1996 - 2 BvR 927/95 -, NVwZ-Beilage 7/1996, S. 49; BVerfGK 9, 132 ).
  • VerfGH Berlin, 24.01.2018 - VerfGH 166/16

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts (Art 8 Abs 1 S 2 VvB ) durch Anordnung der

    Vorrangiger Zweck der Anhörung im Strafvollstreckungsverfahren ist es vielmehr, dem Gericht einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von dem Betroffenen zu verschaffen (vgl. BT-Drs. 7/550, S. 309; BVerfG, Beschlüsse vom 11. Februar 1993 - 2 BvR 710/91 - juris Rn. 26; und vom 8. Februar 1984 - 2 BvR 677/80 - juris Rn. 17).

    Dadurch soll das Gericht ein klares und umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Betroffenen erhalten und dabei seiner Pflicht zur selbständigen Beurteilung des Sachverhalts genügen, indem es den Stellungnahmen der Vollzugsbehörde und anderer Beteiligter richterliche Kontrolle entgegensetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 42), um dadurch den Verfahrenssicherungen besondere Wirksamkeit zu verleihen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1984, a. a. O., Rn. 18).

    Vielmehr soll sie dem Gericht einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von dem Betroffenen verschaffen und dadurch den Stellungnahmen der Vollzugsbehörde und anderer Beteiligter richterliche Kontrolle entgegensetzen, damit das Gericht seiner - der Wahrung des Freiheitsgrundrechts dienenden - Pflicht zur selbständigen Beurteilung des Sachverhalts genügt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 42; 11. Februar 1993, a. a. O., Rn. 26; und vom 8. Februar 1984, a. a. O., Rn. 17; BT-Drs. 7/550, S. 309).

  • BVerfG, 04.08.2020 - 2 BvR 1692/19

    Verletzung der Pflicht zur persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Unterbleibt die Anhörung zunächst wegen Gefahr im Verzug, so ist sie vor diesem Hintergrund zumindest unverzüglich nachzuholen (vgl. BVerfGE 66, 191 ; BVerfGK 11, 323 ).
  • AG Brandenburg, 30.10.2014 - 31 C 106/13

    Zur Haftung des Trägers eines Altenheims bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs

    Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG, NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.), d.h. wenn überwiegende Belange dies zwingend gebieten (BVerfG, NJW 1984, Seite 1806; BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.).

    137 In Anbetracht des hohen Ranges der Freiheit der Person erfordert dies als Voraussetzung einer freiheitsentziehenden Maßnahme - wie der Fixierung eines im Rollstuhl sitzenden Menschen, der die (eine) Bremse des Rollstuhls aufgrund einer Hemiparese (Halbseitenlähmung) nicht selbstständig lösen kann - einen die Freiheitsentziehung rechtfertigenden Schweregrad der Persönlichkeitsstörung dieses Menschen; mithin eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Störung Krankheitswert im Sinne des Gesetzes zukommt (BVerfG, NJW 1984, Seite 1806; BayObLG, NJW 2000, Seiten 881 f.).

  • VerfGH Thüringen, 03.05.2017 - VerfGH 52/16

    Verfassungsbeschwerde - Bewährungswiderruf

    Dementsprechend hält es bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs eine besonders strenge Prüfung für geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07. Oktober 1981 - 2 BvR 1194/80 -, BVerfGE 58, 208, 224 = juris Rn. 42; Urteil vom 8. Februar 1984 - 2 BvR 677/80 -, BVerfGE 66, 191, 195 = juris Rn. 14).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Die Freiheit der Person ist nämlich ein so hohes Rechtsgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1998, Seiten 1774 f.; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ), d.h. wenn überwiegende Belange dies zwingend gebieten ( BVerfG , FamRZ 2015, Seite 1367 ff.; BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).

    In Anbetracht des hohen Ranges der Freiheit der Person erfordert der Begriff der psychischen Krankheit als Voraussetzung der Unterbringung jedoch einen die Freiheitsentziehung rechtfertigenden Schweregrad der Persönlichkeitsstörung, mithin eine sorgfältige Prüfung, ob dieser Störung Krankheitswert im Sinne des Gesetzes zukommt ( BVerfG , NJW 1984, Seite 1806; BayObLG , NJW 2000, Seiten 881 f. ).

  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 1633/99

    Keine Grundrechtsverletzung durch Unterbringung eines besonders aggressiven

    b) Auf dieser Grundlage erfolgende Eingriffe in die persönliche Freiheit dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (BVerfGE 22, 180 ; 66, 191 ; 70, 297 ).

    Bei der Vollziehung der Maßregel ist allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 66, 191 ; 70, 297 ).

  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2042/05

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch fachgerichtliche

    Die mündliche Anhörung des Betroffenen vor der Entscheidung über die Freiheitsentziehung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert und mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung im Freiheitsentziehungsverfahren (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 66, 191 ).
  • BVerfG, 29.01.2004 - 2 BvR 1820/03

    Freibeweisverfahren für richterliche Sachaufklärung bzgl der Fortdauer der

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 212/99

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung

  • AG Brandenburg, 29.10.2014 - 31 C 106/13
  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2061/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Anordnung

  • BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1922/03

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde; Verletzung der richterlichen

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 172/01

    Anordnung der vorläufigen Unterbringung und deren sofortiger Wirksamkeit

  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • BayObLG, 30.11.2001 - BR 360/01

    Voraussetzungen der Unterbringung - Kausalität der Persönlichkeitsstörung für

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

  • OLG Naumburg, 13.03.2006 - 8 Wx 4/06

    Aussetzung der strafrechtlichen Unterbringung

  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 386/01

    Unterbringung des Betreuten - Wirksamkeit aufhebender Beschwerdeentscheidung mit

  • KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07

    Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 145/02

    Fortsetzungsfeststellungsbeschwerde nach Beendigung der Unterbringung - keine

  • BayObLG, 18.05.1998 - 3Z BR 121/98

    Voraussetzungen für die Anordnung von Vorbereitungshaft

  • LG Lübeck, 21.04.1987 - 7 T 218/87

    Kostenrechtliche Bewertung des Verfahrens auf endgültige und einstweilige

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