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   BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83   

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https://dejure.org/1984,283
BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83 (https://dejure.org/1984,283)
BVerfG, Entscheidung vom 10.04.1984 - 2 BvC 2/83 (https://dejure.org/1984,283)
BVerfG, Entscheidung vom 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 (https://dejure.org/1984,283)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Überprüfung der Bundestagswahl bei möglichem unzulässigen wirtschaftlichen auf Wähler ausgeübten Druck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerfGE 66, 369
  • NJW 1984, 2201
  • NStZ 1984, 407
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Sie sind dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 37, 84 (89); 40, 11 (29); beide m. w. N.).

    Gegenstand der Wahlprüfung ist nicht die Verletzung subjektiver Rechte, sondern die Gültigkeit der Wahl als solche (BVerfGE 1, 208 (238); 40, 11 (29)).

    Nur im Rahmen des so umrissenen Anfechtungsgegenstandes haben die Wahlprüfungsorgane den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und alle dabei auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (BVerfGE 40, 11 (30)).

    Die Aufdeckung erheblicher Wahlfehler scheitert also nicht daran, daß der Bürger möglicherweise zu einer substantiierten Anfechtung nicht in der Lage ist (BVerfGE 40, 11 (32)).

    Die Andeutung der Möglichkeit weiterer Wahlfehler oder die Äußerung einer dahingehenden, nicht belegten Vermutung genügen nach dem Anfechtungsgrundsatz des § 2 WahlprüfG nicht, um eine weiterreichende Prüfung zu rechtfertigen (BVerfGE 40, 11 (31)).

    Der Wähler soll aber nach dem Grundsatz der Freiheit der Wahl schon vor Beeinflussungen geschützt werden, die geeignet sind, seine Entscheidungsfreiheit trotz bestehenden Wahlgeheimnisses ernstlich zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 40, 11 (41)).

  • BVerfG, 29.11.1962 - 2 BvR 587/62

    Vorauswahl

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Die von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Wahl besteht u. a. darin, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann (BVerfGE 7, 63 (69); 15, 165 (166); 47, 253 (282)).
  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Die von Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Freiheit der Wahl besteht u. a. darin, daß jeder Wähler sein Wahlrecht ohne Zwang oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen ausüben kann (BVerfGE 7, 63 (69); 15, 165 (166); 47, 253 (282)).
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Gegenstand der Wahlprüfung ist nicht die Verletzung subjektiver Rechte, sondern die Gültigkeit der Wahl als solche (BVerfGE 1, 208 (238); 40, 11 (29)).
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Er soll sein Urteil in einem freien, offenen Prozeß der Meinungsbildung gewinnen können (BVerfGE 44, 125 (139)).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvP 1/71

    Wahlgrundsätze bei Volksentscheiden

    Auszug aus BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvC 2/83
    Sie sind dazu bestimmt, die richtige Zusammensetzung des Bundestages zu gewährleisten (BVerfGE 37, 84 (89); 40, 11 (29); beide m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Sowohl staatlicher als auch privater Wahlbeeinflussung sind von Verfassungs wegen Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. April 2009 - 2 BvC 2/06 -, juris Rn. 95 m. w. N.; zu privater Wahlbeeinflussung: BVerfG, Beschluss vom 10. April 1984 - 2 BvC 2/83 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 5.96

    Unzulässige Wahlwerbung durch Bürgermeister

    Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der freien Wahl (Art. 38 Abs. 1 Satz 1, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG) muß der Wähler in einem freien und offenen Prozeß der Meinungsbildung ohne jede unzulässige Beeinflussung von staatlicher oder nichtstaatlicher Seite zu seiner Wahlentscheidung finden können (vgl. BVerfGE 66, 369 m. w. N.; 73, 40 ).
  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Der Grundsatz der Amtsermittlung befreit den Beschwerdeführer ebenfalls nicht davon, die Gründe der Wahlprüfungsbeschwerde in substantiierter Weise darzulegen, mag dies im Einzelfall auch mit Schwierigkeiten insbesondere im tatsächlichen Bereich verbunden sein (vgl. BVerfGE 40, 11 ; 59, 119 ; 66, 369 ; 122, 304 ).

    Auch wenn die Feststellung eines missbräuchlichen Einsatzes von Abgeordnetenmitarbeitern im Wahlkampf auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten im tatsächlichen Bereich stößt, vermindert dies die Anforderungen an den Nachweis des behaupteten Wahlfehlers nicht (vgl. zur Substantiierungspflicht trotz tatsächlicher Schwierigkeiten BVerfGE 40, 11 ; 59, 119 ; 66, 369 ; 122, 304 ).

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