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   BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84   

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https://dejure.org/1984,2743
BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84 (https://dejure.org/1984,2743)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 1 BvR 29/84 (https://dejure.org/1984,2743)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 (https://dejure.org/1984,2743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 236 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und rerchtliches Gehör des Prozeßgegners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 154
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvR 920/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1984 - 1 BvR 29/84
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 53, 109 [112 f.]) ist begründet.

    Zwar schreibt die Zivilprozeßordnung die Anhörung der Gegenpartei nicht ausdrücklich vor; die Pflicht zur Anhörung folgt jedoch unmittelbar aus Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 53, 109 [113 f.] m. w. N.).

  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2015 - 2 BvR 3073/14 -, juris, Rn. 10 m.w.N.); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Den Gerichten obliegt in diesem Zusammenhang die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (BVerfGE 36, 85 ; 72, 84 ); es bedarf keines Antrags, und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 27.10.2016 - 1 BGs 107/16

    Postbeschlagnahme (Auskunftsanspruch gegenüber dem Postunternehmen als von § 99

    Eine analoge eingriffserweiternde Anwendung ist ferner aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig, denn der Schutz des Grundrechts aus Art. 10 Abs. 1 GG erstreckt sich auch die Aspekte, ob, wann und warum zwischen mehreren Beteiligten unter welchen Umständen eine Korrespondenz stattgefunden hat (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 154 juris Rn. 45).
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Den Gerichten obliegt zudem die Pflicht, von sich aus den Beteiligten alles für das Verfahren Wesentliche mitzuteilen (vgl. BVerfGE 36, 85 ); es bedarf keines Antrags und es besteht in der Regel keine Erkundigungspflicht des Grundrechtsträgers (vgl. BVerfGE 17, 194 ; 50, 381 ; 67, 154 ).
  • OLG Koblenz, 05.09.2007 - 12 U 514/07

    Anhörungsrüge: Zulässigkeit eines im Umlaufverfahren erlassenen gerichtlichen

    Es muss vielmehr für die Verfahrensbeteiligten auch eine konkrete Möglichkeit der Äußerung zum Sachverhalt bestehen (vgl. BVerfGE 7, 53, 57; 22, 267, 273; 31, 297, 301; 36, 92, 97; 54, 117, 123; 57, 250, 274; 59, 330, 333; 60, 1, 5; 60, 96, 99; 61, 119, 122; 62, 320, 322; 63, 45, 59, 64, 135, 143; 66, 260, 263; 67, 39, 41; 67, 154, 155; 69, 145, 148; 70, 93, 100).
  • VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1204/15
    Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984-1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992-1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984-1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
  • BVerfG, 02.06.1987 - 2 BvR 1389/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zugrundelegung eines nicht

    Auch zuvor muß er im Verfahren über die Zulässigkeit des Einspruchs Gelegenheit erhalten, sich zu dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern (vgl. etwa BVerfGE 22, 267 [273]; 61, 14 [17]; 64, 135 [143]; 67, 154 [155]).
  • VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15
    Der aus Art. 103 Abs. 1 GG folgende Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet, dass das Gericht die Beteiligten umfassend über den Verfahrensstoff informiert (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 67, 154, 155), dass die Beteiligten die hinreichende Möglichkeit haben, sich in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zur Sache zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 144 ff.) und dass das Gericht das Vorbringen der Beteiligten in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht prüft und berücksichtigt (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1984 - 1 BvR 29/84 -, BVerfGE 86, 133, 146).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 140/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verwertung

    a) Art. 103 Abs. 1 GG gibt dem Beteiligten grundsätzlich ein Recht darauf, daß er Gelegenheit erhält, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern (vgl. BVerfGE 31, 297 >301<; 42, 364 >369<; 67, 154 >155<; 81, 123 >126<).
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