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   BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78   

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https://dejure.org/1984,22
BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 1 BvR 1494/78 (https://dejure.org/1984,22)
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G 10

Art. 10 GG;

§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, Verfassungsbeschwerde, 'unmittelbar, gegenwärtig' betroffen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Telemedicus

    G 10

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen der Post- und Telefonkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Post- und Telefonkontrolle nach § 3 des Gesetzes zu Art. 10 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßige Einschränkung - Verfassungsmäßigkeit - Überwachungsmaßnahmen - Gefahrenabwehr - Innere Sicherheit - Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde - Post- und Telefonkontrolle - Grundrechtsverletzung - Schutzbereich - Auslegung - Zuständige Anordnungsbehörde ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 157
  • NJW 1985, 121
  • ZUM 1985, 42
 
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Wird zitiert von ... (370)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Kommission ist ein Kontrollorgan eigener Art außerhalb der rechtsprechenden Gewalt, das als Ersatz gerade für den fehlenden gerichtlichen Rechtsschutz dient (vgl. BVerfGE 30, 1 [23]).

    Der Gesetzesvorbehalt bedeutet - ähnlich wie die Einschränkung in Art. 5 Abs. 2 GG - keinen absoluten Vorrang jedes einschränkenden Gesetzes (BVerfGE 27, 88 [102]; 30, 1 [17]); er deckt aber insbesondere ein Gesetz, das aus Gründen des Staatsschutzes Einschränkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses zur Abwehr von Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes des Staates vorsieht (BVerfGE 27, 88 [102]; 30, 1 [17 f.]).

    Die Begrenzung muß mithin verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377 [404 ff.]; 30, 1 [29]; 30, 292 [316]).

    Im übrigen ist zu berücksichtigen, daß § 5 Abs. 5 G 10 durch das Gesetz vom 13. September 1978 (BGBl. I S. 1546) neu gefaßt wurde, weil § 5 Abs. 5 a.F. G 10 insoweit mit Art. 10 Abs. 2 Satz 2 GG nicht vereinbar und nichtig war, als er die Unterrichtung des Betroffenen über Beschränkungsmaßnahmen auch ohne eine Gefährdung des Zwecks der Überwachungsmaßnahmen und eine Gefährdung des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes ausschloß (BVerfGE 30, 1 [31] - Abhörurteil -).

    Aus den Entscheidungsgründen des Abhörurteils ergibt sich, daß nur vom Vorhandensein eines der Tatbestände des § 2 G 10 ausgegangen wurde (BVerfGE 30, 1 [19 f., 22]).

    Verfassungsrechtlich hingenommen werden kann dies bei der hohen Bedeutung der Grundrechte sowohl als Abwehrrechte des Einzelnen als auch als objektive Prinzipien der gesamten Rechtsordnung nur deshalb, weil die Kontrolle der Maßnahmen der strategischen Überwachung durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (Kontrollkommission [§ 9 Abs. 4 G 10] und Datenschutzbeauftragte) sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 [23, 31]; 65, 1 [46]).

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Begrenzung muß mithin verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377 [404 ff.]; 30, 1 [29]; 30, 292 [316]).

    Schließlich muß sie im engeren Sinne verhältnismäßig sein, das heißt in angemessenem Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts stehen (vgl. BVerfGE 30, 292 [316 f.]).

    Das Mittel ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber die Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG nicht oder doch weniger fühlbar einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 30, 292 [316] m. w. N.).

    Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muß die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (BVerfGE 30, 292 [316]).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 30/78

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Maßnahme darf den Betroffenen nicht übermäßig belasten (BVerfGE 48, 396 [402]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Verfassungsrechtlich hingenommen werden kann dies bei der hohen Bedeutung der Grundrechte sowohl als Abwehrrechte des Einzelnen als auch als objektive Prinzipien der gesamten Rechtsordnung nur deshalb, weil die Kontrolle der Maßnahmen der strategischen Überwachung durch unabhängige und an keine Weisung gebundene staatliche Organe und Hilfsorgane (Kontrollkommission [§ 9 Abs. 4 G 10] und Datenschutzbeauftragte) sichergestellt ist (vgl. BVerfGE 30, 1 [23, 31]; 65, 1 [46]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Soweit - wie hier - ein besonderer Lebensbereich durch ein spezielles Grundrecht geschützt ist, kann sich der Einzelne bei Eingriffen der öffentlichen Gewalt in die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht auf das allgemeine Grundrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG berufen (vgl. BVerfGE 6, 32 [37]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Das Briefgeheimnis schützt den brieflichen Verkehr der Einzelnen untereinander gegen eine Kenntnisnahme der öffentlichen Gewalt von dem Inhalt des Briefes (BVerfGE 33, 1 [11]).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Begrenzung muß mithin verhältnismäßig sein (BVerfGE 7, 377 [404 ff.]; 30, 1 [29]; 30, 292 [316]).
  • BVerwG, 27.03.1958 - I C 169.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Es erstreckt sich insbesondere auf den konkreten Inhalt der übermittelten Sendung und schützt vor der Offenbarung (Übermittlung, Weitergabe), wer mit wenn durch die Post Briefe und Sendungen wechselt, vor der Öffnung verschlossener Sendungen, vor Nachforschungen nach ihrem Inhalt und vor Eingriffen postfremder Stellen (vgl. BVerwGE 6, 299 [300 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77

    Freie Mitarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Beziehung zwischen den grundrechtseinschränkenden Gesetzen - hier des Gesetzes zu Art. 10 GG - und den Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 GG ist dabei nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft der Grundrechte aufzufassen; vielmehr ist das grundrechtseinschränkende Gesetz seinerseits aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieser Grundrechte auszulegen und so in seiner grundrechtsbegrenzenden Wirkung selbst wieder im Lichte dieser Grundrechte einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 59, 231 [264 f.] - Rundfunkmitarbeiter - 60, 234 [240] - Kredithaie - 61, 1 [10 f.], jeweils zu Art. 5 Abs. 2 GG; BGHSt 29, 244 [249] zu Art. 10 GG; BGHSt 19, 325 [333] zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).
  • BGH, 21.02.1964 - 4 StR 519/63

    Tagebuch I - Art. 1, 2 GG, Art. 8 MRK, grundsätzliche Unverwertbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
    Die Beziehung zwischen den grundrechtseinschränkenden Gesetzen - hier des Gesetzes zu Art. 10 GG - und den Grundrechten aus Art. 10 Abs. 1 GG ist dabei nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft der Grundrechte aufzufassen; vielmehr ist das grundrechtseinschränkende Gesetz seinerseits aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieser Grundrechte auszulegen und so in seiner grundrechtsbegrenzenden Wirkung selbst wieder im Lichte dieser Grundrechte einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 59, 231 [264 f.] - Rundfunkmitarbeiter - 60, 234 [240] - Kredithaie - 61, 1 [10 f.], jeweils zu Art. 5 Abs. 2 GG; BGHSt 29, 244 [249] zu Art. 10 GG; BGHSt 19, 325 [333] zu Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG).
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.1974 - IV A 1340/73
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Verfassungsrechtlich genügt grundsätzlich, wenn die Möglichkeit der Zweckerreichung besteht (vgl. BVerfGE 63, 88 ; 67, 157 ; 96, 10 ; 146, 164 ; stRspr).

    Erforderlich ist ein Gesetz im verfassungsrechtlichen Sinne daher bereits, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber ein Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (stRspr; vgl. nur BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ).

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Ein grundrechtseinschränkendes Gesetz genügt diesem Grundsatz nur, wenn es geeignet und erforderlich ist, um die von ihm verfolgten legitimen Zwecke zu erreichen, und die Einschränkungen des jeweiligen grundrechtlichen Freiheitsraums hierzu in angemessenem Verhältnis stehen (vgl. BVerfGE 30, 292 ; 67, 157 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Dabei muss die Einräumung dieser Befugnisse aber in allen Fällen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einem legitimen Ziel dienen und zu dessen Erreichung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 70, 278 ; 104, 337 ; 120, 274 ; 125, 260 ; stRspr).

    Dieses schützt nicht nur die Inhalte der Kommunikation, sondern auch die Vertraulichkeit der näheren Umstände des Kommunikationsvorgangs, zu denen insbesondere gehört, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Telekommunikationseinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist (vgl. BVerfGE 67, 157 ; 130, 151 ; stRspr).

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