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   BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84   

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https://dejure.org/1984,1235
BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84 (https://dejure.org/1984,1235)
BVerfG, Entscheidung vom 10.07.1984 - 1 BvR 608/84 (https://dejure.org/1984,1235)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juli 1984 - 1 BvR 608/84 (https://dejure.org/1984,1235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung rechtzeitig eingegangenen Parteivortrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung - Schriftsatz - Nichtberücksichtigung - Fristwahrung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 199
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84
    103 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 11, 218 (220); 34, 344 (347)).

    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 34, 344 (347); 53, 219 (222 f.)).

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84
    103 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozeßordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (BVerfGE 11, 218 (220); 34, 344 (347)).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84
    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 34, 344 (347); 53, 219 (222 f.)).
  • BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57

    Sendezeit I

    Auszug aus BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvR 608/84
    Mit der Entscheidung der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 (109)).
  • BVerfG, 13.08.2018 - 2 BvR 745/14

    Recht auf rechtliches Gehör (Pflicht zur Berücksichtigung einer bei der

    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der jeweiligen Verfahrensordnung die Berücksichtigung jedes Schriftsatzes, der innerhalb einer gesetzlichen oder richterlich bestimmten Frist bei Gericht eingeht (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 46, 316 ; 53, 219 ; 58, 353 ; 67, 199 ; 72, 119 ).

    Auf ein Verschulden kommt es insoweit nicht an (vgl. BVerfGE 34, 344 ; 46, 185 ; 50, 381 ; 53, 219 ; 60, 120 ; 62, 347 ; 67, 199 ; stRspr).

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Dabei kommt es nicht auf ein Verschulden des Gerichts hinsichtlich der unterbliebenen Kenntnisnahme des Vorbringens an; die Gründe für den Gehörsverstoß, etwa in Form eines Versehens der gerichtlichen Geschäftsstelle beim Einsortieren des betreffenden Schriftsatzes in die Akte, sind nicht entscheidungserheblich (vgl. BVerfGE 53, 219 ; 60, 96 ; 60, 120 ; 61, 78 ; 61, 119 ; 62, 347 ; 67, 199 ; 72, 119 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Dezember 1993 - 2 BvR 1173/93 -, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 1995 - 2 BvR 611/95 -, Rn. 27; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juli 1997 - 2 BvR 570/96 -, Rn. 22; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2016 - 2 BvR 1552/14 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
  • BVerfG, 01.10.2019 - 1 BvR 552/18

    Stattgebender Kammerbeschluss: Übergehen einer per Telefax eingereichten

    Dementsprechend verletzt es das rechtliche Gehör, wenn ein Gericht einen ordnungsgemäß eingereichten Schriftsatz unberücksichtigt lässt (vgl. BVerfGE 67, 199 ; 72, 119 ).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch dann verletzt, wenn den Richter kein Verschulden an dem Verfahrensmangel trifft (BVerfGE 67, 199, 202).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Darauf, ob der Schriftsatz dem Vorsitzenden Richter des LSG unter Umständen noch vorgelegt worden ist, kommt es nicht an; das Gericht ist insgesamt dafür verantwortlich, dass das rechtliche Gehör eingehalten wird (vgl BVerfGE 67, 199, 201 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08

    Heimrecht; Pflegeheim; Heimaufsicht; Anordnung der Rückzahlung; einseitige

    Damit korrespondiert die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und bei der Urteilsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1984 - 1 BvR 608/84 -, BVerfGE 67, 202).
  • BFH, 07.10.2005 - II B 94/04

    Rechtliches Gehör: Schriftsatznachlass, Entscheidung vor Fristablauf

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Schriftsätze anzuwenden, die einem Beteiligten in der mündlichen Verhandlung nach § 283 der Zivilprozessordnung (ZPO) nachgelassen werden (BVerfG-Urteil vom 10. Juli 1984 1 BvR 608/84, BVerfGE 67, 199), und zwar selbst dann, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift --wofür im vorliegenden Fall einiges spricht, da der Anwendungsbereich des § 283 ZPO nur Erklärungen zu Tatsachen, nicht aber ergänzende Rechtsausführungen umfasst (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. November 2002 X ZB 22/02, BGHZ 152, 304, unter II.b bb; Zöller/Greger, Zivilprozessordnung, Kommentar, 25. Aufl. 2005, § 283 Rn. 5; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 63. Aufl. 2005, § 283 Rn. 4)-- gar nicht gegeben sind (BVerfG-Beschlüsse vom 16. Februar 1965 2 BvR 114/60, BVerfGE 18, 380, und vom 7. Mai 1968 2 BvR 738/67, BVerfGE 23, 286).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Daß die Übersendung der Erkenntnismittelliste im vorliegenden Verfahren möglicherweise versehentlich unterblieben ist, ist unerheblich, denn auf ein Verschulden des Gerichts kommt es bei einer Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG nicht an (BVerfGE 34, 344 ,347, unter Hinweis auf BVerfGE 11, 218 ,220,; 17, 265 ,268,; vgl. ferner BVerfGE 67, 199 ,202,).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Darauf kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfGE 67, 199/202 m.w.Nachw.).
  • BFH, 04.06.1987 - V R 131/86

    Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender

    cc) Weitere Zielsetzung des § 182 ZPO ist es zwar, daß der Zustellungsadressat möglichst bald und zuverlässig Kenntnis von der Niederlegung nehmen und seine Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung darauf einrichten kann (BVerwG-Urteil in NJW 1985, 1179, und Beschluß des BVerfG in BVerfGE 67, 199, 211).
  • BVerfG, 16.07.1997 - 2 BvR 570/96

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei gerichtliche Entscheidung nach

  • BVerfG, 11.12.1995 - 2 BvR 990/95

    Erletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Zulassung

  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvR 1173/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerfG, 01.04.1992 - 1 BvR 1293/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

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