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   BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81   

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BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81 (https://dejure.org/1984,512)
BVerfG, Entscheidung vom 18.07.1984 - 1 BvL 3/81 (https://dejure.org/1984,512)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juli 1984 - 1 BvL 3/81 (https://dejure.org/1984,512)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von Verfahrensunbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrollverfahren - Unzulässigkeit einer Vorlage - Beeinträchtigung von Grundrechten Dritter

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 239
  • NVwZ 1985, 481
  • DVBl 1985, 48
  • DÖV 1985, 456
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81
    »Eine Vorlage ist unzulässig, wenn der Richter in einem Rechtsstreit eine Norm für verfassungswidrig hält, durch die nach seiner Auffassung lediglich am Verfahren nicht beteiligte Dritte in ihren Grundrechten beeinträchtigt werden (Anschluß an BVerfGE 66, 100 ).«.

    Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist eine Vorlage unzulässig, wenn der Richter in einem Rechtsstreit lediglich beanstandet, der Gesetzgeber habe eine am Verfahren nicht beteiligte Personengruppe zu Unrecht bei der Gewährung von Leistungen außer acht gelassen (vgl. BVerfGE 66, 100 ).

    Solange der Gesetzgeber einer Personengruppe Begünstigung gewährt, haben die Angehörigen dieser Gruppe einen gesetzlichen Anspruch hierauf, den sie nicht dadurch verlieren, daß einer anderen Gruppe die Vergünstigungen nicht gewährt worden sind (vgl. BVerfGE 66, 100 (106)) oder diese durch die Begünstigung zugleich benachteiligt wird.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Wird die Verfassungswidrigkeit einer Vorschrift mit einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG begründet, liegt Entscheidungserheblichkeit nur vor, wenn gerade der Kläger des Ausgangsverfahrens von der gerügten Diskriminierung betroffen wird (vgl. BVerfGE 66, 100 ; 67, 239 ).
  • BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12

    Erbschaftsteuer

    Auch das vorlegende Gericht ist nicht befugt, dem Bundesverfassungsgericht Normen eines Gesetzes zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterbreiten, die Dritte womöglich gleichheitswidrig begünstigen, nicht aber die Beteiligten des Ausgangsverfahrens betreffen (vgl. BVerfGE 67, 239 ).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Eine solche Vorlage ist mangels Entscheidungserheblichkeit unzulässig (vgl. BVerfGE 67, 239 ).
  • BSG, 30.09.2010 - B 10 EG 9/09 R

    Elterngeld - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Beschäftigungserlaubnis -

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Klägerin oder der Kläger des Ausgangsverfahrens von der im Gesetz angelegten Diskriminierung gar nicht betroffen ist (BVerfG, Beschluss vom 18.7.1984 - 1 BvL 3/81 - BVerfGE 67, 239, 244 = SozR 2200 § 176c Nr. 5 S 9 f) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 6/08 R

    Bundeserziehungsgeld - nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer -

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Klägerin oder der Kläger des Ausgangsverfahrens von der im Gesetz angelegten Diskriminierung gar nicht betroffen ist (BVerfG, Beschluss vom 18.7. 1984 -1 BvL 3/81 - BVerfGE 67, 239, 244 = SozR 2200 § 176c Nr. 5 S 9 f).
  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13

    Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften

    Der Entscheidungserheblichkeit von § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG in Verbindung mit § 32c EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 und des Jahressteuergesetzes 2007 steht entgegen der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen nicht entgegen, dass ein Gericht nicht befugt ist, dem Bundesverfassungsgericht Normen eines Gesetzes zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle zu unterbreiten, die Dritte womöglich gleichheitswidrig begünstigen, die Beteiligten des Ausgangsverfahrens aber nicht betreffen (vgl. BVerfGE 67, 239 ; 138, 136 ).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 5/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Klägerin oder der Kläger des Ausgangsverfahrens von der im Gesetz angelegten Diskriminierung gar nicht betroffen ist (BVerfG, Beschluss vom 18.7. 1984 - 1 BvL 3/81 - BVerfGE 67, 239, 244 = SozR 2200 § 176c Nr. 5 S 9 f).
  • BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 1/06 KR R

    Familienversicherung trotz Entlassungsabfindung von über 100.000 DM !

    Die an das Gesetz gebundenen Gerichte haben - ebenso wie die vollziehende Gewalt - gemäß Art. 20 Abs. 3 GG die gesetzliche Regelung anzuwenden, solange sie besteht und über ihre Unvereinbarkeit mit dem GG nicht aus Anlass einer behaupteten Benachteiligung eines Angehörigen der anderen Gruppe zu entscheiden ist (zum Ganzen BVerfGE 67, 239, 244 = SozR 2200 § 176c Nr. 5 S 9 f; s auch BVerfGE 66, 100, 106 = SozR 1100 Art. 100 Nr. 2 S 2).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    In den demgegenüber von der Beklagten genannten Fällen aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führte die vom vorlegenden Gericht angenommene Verfassungswidrigkeit der Norm nicht zu deren Nichtigkeit und Unanwendbarkeit; vielmehr konnte das vorlegende Gericht auch bei Annahme der Verfassungswidrigkeit der zugrundeliegenden i Klage stattgeben, so daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit nicht entscheidungserheblich war (BVerfGE 66, 100 ; 67, 239 ; der von der Beklagten weiterhin angeführte Beschluß vom 4. Juni 1987 - 1 BvR 620/87 - <EuGRZ 1987, 297> betraf nicht die Zulässigkeit einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG, sondern die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde).
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 7/08 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeserziehungsgeld - § 1 Abs 6 Nr 2 Buchst c

    Etwas anderes gilt nur, wenn die Klägerin oder der Kläger des Ausgangsverfahrens von der im Gesetz angelegten Diskriminierung gar nicht betroffen ist (BVerfG, Beschluss vom 18.7. 1984 - 1 BvL 3/81 - BVerfGE 67, 239, 244 = SozR 2200 § 176c Nr. 5 S 9 f).
  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 2406/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 15/10 R

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Bundeselterngeld - Verfassungsmäßigkeit des § 1

  • BFH, 29.07.1998 - X R 105/92

    Kein Verfassungsgebot zum Abzug privater Schuldzinsen

  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2014 - L 9 SO 40/13
  • BSG, 09.05.1995 - 10 RKg 7/94

    Richtervorlagen nach Art. 100 GG , Anspruch auf Kindergeld nach § 44e BKGG

  • OLG Köln, 20.05.2020 - 5 U 137/19

    Unfallschadenregulierung, Leistungen des Sozialverischerungsträgers,

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

  • FG Münster, 14.10.2008 - 14 K 3990/06

    Finanzgericht Münster weist Klagen gegen die seit 2005 geltende Rentenbesteuerung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2011 - L 19 KG 1/10

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

  • BFH, 03.08.1988 - II R 39/86

    - Gegenstand einer Schenkung, wenn der Bedachte mit Mitteln des Schenkers ein

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 1/98 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BSG, 13.07.1999 - B 1 A 2/97 R

    Festlegung der Besoldung des Geschäftsführers eines Unfallversicherungsträgers

  • BAG, 17.12.1997 - 5 AZR 78/97

    Vereinbarung untertariflicher Vergütung von Arbeitnehmern in Maßnahmen nach §

  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

  • BFH, 23.08.1991 - VI B 44/91

    Auf gleichheitswidrigen Begünstigungsausschluß gestützte

  • LSG Bayern, 26.06.2013 - L 1 R 1046/12

    Die Festsetzung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2011 durch § 1 Abs. 1 der

  • OLG Hamm, 02.11.2020 - 6 U 132/19

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Wirkungen eines

  • VG Stuttgart, 19.02.2004 - 1 K 1483/03

    Planfeststellung für den Bau einer Landesmesse

  • LSG Hessen, 29.11.2001 - L 2 RA 1502/00

    Verzicht auf Kinderberücksichtigungszeiten bei Rentenminderung

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 70/80

    Sozialhilfeempfänger - Grundlohn - Unterbringung in einem Heim - Lebensunterhalt

  • BSG, 13.12.2012 - B 10 KG 1/11 R

    Erwerbsfähig, minderjährig, Kindergeld, Aufenthaltserlaubnis, erwerbsfähiges

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 22/96 R

    Kindergeld -Berechtigtenbestimmung - Verfassungsmäßigkeit - Vorlagebeschluß -

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 111-IV-21
  • BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84

    Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle

  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 39/95

    Aufhebung einer Kindergeldbewilligung gegenüber einem nicht mehr

  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 26/81

    Mißglückter Arbeitsversuch bei Schwerbehinderten

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