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   BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83   

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https://dejure.org/1984,357
BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 1984 - 1 BvR 869/83 (https://dejure.org/1984,357)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder Verteidigungsmitels i.S: von § 528 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Verletzung - Fehlerhafte Anwendung einer Präklusionsvorschrift - Zurückweisung der Aufrechnung - Mündliche Verhandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 39
  • NJW 1984, 2203
  • MDR 1985, 23
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 585/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 (254); 63, 177 (179 f.)).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

    Ihre Anwendung gegen die Partei eines Zivilprozesses setzt voraus, daß diese gegen ihre Pflicht zur Prozeßförderung verstoßen hat (vgl. BVerfGE 62, 249 (254)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Diese Vorschrift gibt den Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor deren Erlaß zu äußern; dem entspricht die Pflicht des Gerichts, Anträge und Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfGE 60, 1 (5); st. Rspr.).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvR 537/82

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Anwendung zivilprozessualer

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Allerdings können Präklusionsvorschriften der Zivilprozeßordnung es rechtfertigen, den Sachvortrag eines Beteiligten ganz oder teilweise außer Betracht zu lassen und in verfassungsrechtlich zulässiger Weise im Interesse der Verfahrensbeschleunigung den Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken (vgl. BVerfGE 62, 249 (254); 63, 177 (179 f.)).

    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 799/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83
    Da sie sich indessen zwangsläufig nachteilig auf das Bemühen um eine materiell richtige Entscheidung auswirken (vgl. etwa BVerfGE 55, 72 (94)) und einschneidende Folgen für die säumige Partei nach sich ziehen, haben sie, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat, strengen Ausnahmecharakter (vgl. BVerfGE 59, 330 (334); 60, 1 (6); 62, 249 (254); 63, 177 (180)).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    a) Diese Vorschrift gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten einen Anspruch darauf, sich vor dem Erlass einer gerichtlichen Entscheidung zu dem ihr zu Grunde liegenden Sachverhalt zu äußern (vgl. BVerfGE 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.08.2007 - 1 BvR 685/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Abwesenheitsentscheidung in einem Zivilrechtsstreit

    103 Abs. 1 GG verlangt, dass dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten die Gelegenheit gegeben wird, Kenntnis von allen verfahrensbedeutsamen Vorgängen zu erlangen, sich hierzu zu äußern und damit Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis zu nehmen (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 67, 39 ; 69, 145 ; 89, 381 ; 101, 106 ).

    Nimmt die beklagte Partei diese Mitwirkungsmöglichkeit zurechenbar nicht wahr, so begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn das Prozessrecht hieran ungünstige Folgen bis hin zum endgültigen Prozessverlust knüpft (vgl. BVerfGE 54, 117 ; 67, 39 [Präklusion]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 29. März 1993, 1 BvR 129/83 -, NJW 1993, S. 2864 [Endurteil im schriftlichen Verfahren]).

  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet, dass die an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit erhalten, im Verfahren zu Wort zu kommen, namentlich sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 89, 28 ; 107, 395 ), Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen; eine besondere Verfahrensart verbürgt er jedoch nicht (vgl. BVerfGE 6, 19 ; 15, 303 ; 36, 85 ; 67, 39 ; 89, 381 ; 101, 106 ).
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