Rechtsprechung
   BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,828
BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82 (https://dejure.org/1984,828)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.1984 - 2 BvL 22/82 (https://dejure.org/1984,828)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 1984 - 2 BvL 22/82 (https://dejure.org/1984,828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Normenkontrolle bei fehlender Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der Norm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 68, 337
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvL 16/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs.1 GG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
    Damit verkennt das Gericht aber die Funktion des Vorlageverfahrens nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit §§ 80 ff. BVerfGG , wie sie bereits in der Entscheidung BVerfGE 22, 373 (378 f.) gerade im Hinblick auf die auch hier vorliegende Fallgestaltung umschrieben worden ist: Dieses Vorlageverfahren dient nur der Normenkontrolle, nicht der Kontrolle der anderen Gerichte.

    Abgesehen von den Fällen einer gesetzlich vorgeschriebenen Bindung an die Rechtsansicht des Obergerichts muß er diese Frage vielmehr selbständig und in eigener Verantwortung entscheiden (BVerfGE 22, 373 (379)).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 20/77

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn das vorlegende Gericht von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung und daher von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt ist (vgl. BVerfGE 48, 40 (45 f.) m. w. N.; 51, 304 (323)).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
    Prüfungsgegenstand ist, wie eine sachgerechte Auslegung des Vorlagebeschlusses ergibt, das deutsche Zustimmungsgesetz zu Art. 14 Abs. 2 EuRHÜ (vgl. BVerfGE 63, 131 (140); st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG kommt nur dann in Betracht, wenn das vorlegende Gericht von der Unmöglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung und daher von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt ist (vgl. BVerfGE 48, 40 (45 f.) m. w. N.; 51, 304 (323)).
  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvL 22/82
    Die hier vorgelegte Frage ist daher für die neuerliche Entscheidung des Amtsgerichts in "zurückverwiesenen" Verfahren nicht erheblich (BVerfGE 65, 132 (140) m. w. N.).
  • BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

    Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung

    Eine Sachentscheidungskompetenz hätte ihm nur dann zugestanden, wenn es nicht von der Verfassungswidrigkeit überzeugt und eine Vorlage gemäß Art. 100 GG deshalb nicht zulässig gewesen wäre (vgl. dazu BVerfGE 1, 184, 188 f.; 2, 406, 410 f.; 22, 373, 378; 48, 40, 45 f.; 68, 337, 344 f.).
  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Aber erst die Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit einer Norm kann die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags gemäß Art. 100 GG begründen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 68, 337 ; 80, 54 ; 86, 52 ; 138, 64 ).
  • BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11

    Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer

    Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu BVerfGE 68, 337 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 5/08 -, juris, Rn. 31), sondern auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen (vgl. BVerfGE 117, 330 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht