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   BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83   

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BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83 (https://dejure.org/1985,2)
BVerfG, Entscheidung vom 12.03.1985 - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83 (https://dejure.org/1985,2)
BVerfG, Entscheidung vom 12. März 1985 - 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, 1 BvR 47/83 (https://dejure.org/1985,2)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    2. Es ist mit Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar, wenn bei der Beurteilung der personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Vo... raussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung von der - wenn auch widerlegbaren - Vermutung auszugehen ist, Ehegatten verfolgten gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen

  • Wolters Kluwer

    Richterliche Rechtsfortbildung - Verfassungsmäßigkeit - Betriebsaufspaltung - Personelle Verflechtung - Besitz und Betriebsunternehmen

  • Wolters Kluwer
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur personellen Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung; hier: Zusammenrechnung von Ehegattenanteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 188
  • NJW 1985, 2939
  • ZIP 1985, 829
  • BB 1985, 1050
  • BStBl II 1985, 475
 
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Wird zitiert von ... (220)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62

    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Die Fortentwicklung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG (im Anschluß an BVerfGE 25, 28).

    Das Bundesverfassungsgericht habe bereits grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung als verfassungsmäßig bestätigt (BVerfGE 25, 28).

    1. Das Bundesverfassungsgericht ist bereits in einer früheren Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, daß gegen die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung keine rechtsstaatlichen Bedenken bestehen (BVerfGE 25, 28 (40)).

    Auch die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit von der reinen Vermögensverwaltung bei der Betriebsaufspaltung stellt eine grundsätzlich zulässige richterliche Rechtsfortbildung dar, zumal nach § 21 Abs. 3 EStG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einkünften aus anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind, soweit sie zu diesen gehören (vgl. BVerfGE 25, 28 (29)).

  • BFH, 08.11.1971 - GrS 2/71

    Völlige Personenidentität in Fällen der Betriebsaufspaltung nicht Voraussetzung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Ob die Voraussetzungen vorlägen, sei nach den Verhältnissen des einzelnen Falles unter Anwendung eines strengen Maßstabes zu entscheiden (BStBl 1972 II S. 63 (65)).

    Die angegriffenen Entscheidungen beruhten auf dieser, durch den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BStBl 1972 II S. 63) konkretisierten Rechtsprechung.

    So hat der Große Senat des Bundesfinanzhofs entschieden (BStBl 1972 II S. 63), es sei im Fall einer echten oder einer sogenannten unechten Betriebsaufspaltung für die Bejahung der Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens nicht Voraussetzung, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen bestünden.

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Das geltende Recht - vgl. § 11 Abs. 4 FGO - anerkennt sie zumal für die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 65, 182 (190 f.)).

    Die Grenzen zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung wären aber erst dann überschritten, wenn die gesetzliche Regelung, an welche die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Betriebsaufspaltung abknüpft, nach Wortlaut, Systematik und Sinn abschließend gestaltet wäre und die Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens dazu in Widerspruch stünde (vgl. BVerfGE 65, 182 (191)).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe und Befugnis der Gerichte zur richterlichen Rechtsfortbildung stets bejaht (vgl. BVerfGE 34, 269 (287 f.); 49, 304 (318), jeweils m. w. N.).
  • BFH, 05.11.1970 - V R 71/67

    Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte -

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Sie trägt die objektive Beweislast für die Tatsachen, die vorliegen müssen, um einen Steueranspruch geltend machen zu können; der in Anspruch genommene Steuerpflichtige trägt sie hingegen für Tatsachen, die Steuerbefreiungen oder Steuerermäßigungen begründen oder den Steueranspruch aufheben oder einschränken (BFH, BStBl 1971 II S. 220 (224)).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Dem Gedanken der ehelichen Wirtschaftsgemeinschaft, wie er den Instituten des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs und im Bereich des Steuerrechts dem Splittingverfahren zugrunde liegt (vgl. BVerFGE 61, 319 (346)), würde es widersprechen, bei Ehegatten schlechthin davon auszugehen, ihre Eheschließung erleichtere keine steuerlich günstige Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und deshalb seien sie ausnahmslos wie Ledige zu behandeln.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs von § 15 Abs. 2 EStG 1984 hat deshalb der Bundesfinanzhof den Begriff der Gewinnerzielungsabsicht selbst entwickelt (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs, BStBl 1984 II S. 751 (766)).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Aufgabe und Befugnis der Gerichte zur richterlichen Rechtsfortbildung stets bejaht (vgl. BVerfGE 34, 269 (287 f.); 49, 304 (318), jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht nur vor, wenn der Gesetzgeber mehrere Personengruppen ohne sachlichen Grund verschieden behandelt, sondern ebenfalls dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer derartigen, dem Gesetzgeber verwehrten gesetzlichen Differenzierung gelangen (BVerfGE 58, 369 (374)).
  • BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66

    Bilanzbündeltheorie

    Auszug aus BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81
    Stirbt ein Beschwerdeführer, so können seine Erben die Verfassungsbeschwerde jedenfalls dann fortführen, wenn es sich um finanzielle Ansprüche handelt (vgl. BVerfGE 26, 327 (332)).
  • BFH, 16.12.1977 - III R 35/77

    Testamentsvollstrecker - Befugnis - Feststellungsbescheid - Einheitswert des

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 345/61

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG

  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

  • BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66

    Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für

  • BFH, 18.10.1972 - I R 184/70

    Betriebsaufspaltung - Beherrschung der Betriebsgesellschaft - GmbH -

  • BFH, 10.11.1982 - I R 178/77

    Betriebsaufspaltung bei Beteiligung des Ehegatten und der volljährigen Kinder an

  • BFH, 12.03.1970 - I R 108/66

    Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags, wenn der Gewerbebetrieb nicht während

  • BFH, 24.02.1981 - VIII R 159/78

    Zur Frage des einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens von Ehegatten in

  • BFH, 24.06.1969 - I 201/64

    Unentgeltliche Betriebsaufspaltung - Besitzunternehmen - Betriebsgesellschaft -

  • BVerfG, 27.06.2018 - 1 BvR 100/15

    Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der

    Eine Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Rechtsprechung liegt auch vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung oder zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Gleichbehandlung von Ungleichem gelangen (vgl. BVerfGE 58, 369 ; 69, 188 ; 70, 230 ; 84, 197 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Ausnahmen sind im Hinblick auf solche Rügen zugelassen worden, die der Rechtsnachfolger im eigenen Interesse geltend machen kann (vgl. BVerfGE 6, 389 ; 17, 86 ; 23, 288 ; 37, 201 ; 69, 188 ).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Jeder Ehegatte hat einen eigenen gleichen Anspruch; aus der Ehe dürfen den Ehegatten keine steuerlichen Nachteile erwachsen (vgl. BVerfGE 6, 55 [76]; 69, 188 [205]).
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