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   BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83   

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https://dejure.org/1985,50
BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 (https://dejure.org/1985,50)
BVerfG, Entscheidung vom 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83 (https://dejure.org/1985,50)
BVerfG, Entscheidung vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 (https://dejure.org/1985,50)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen des Strafvollzuges einer Ausweisungsverfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen Ausländer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Ausweisungsverfügung - Verfassungsrechtliche Voraussetzungen

  • hjil.de PDF, S. 19 (Kurzinformation)
  • hjil.de PDF, S. 20 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 69, 220
  • MDR 1985, 643
  • NVwZ 1985, 409
  • DVBl 1985, 567
 
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Wird zitiert von ... (383)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stellt indes besondere Anforderungen an die Ausübung des Ausweisungsermessens, wenn die Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers - wie hier - allein generalpräventiven Zwecken dienen soll (BVerfGE 51, 386 (397 ff.)).

    Hierzu gehört auch für die Verwaltungsgerichte eine genaue Kenntnisnahme und Würdigung des der Aufenthaltsbeendigung zugrundeliegenden Tatgeschehens und seiner strafgerichtlichen Bewertung (vgl. BVerfGE 51, 386 (399)).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83
    a) Zu den Voraussetzungen, unter denen der Sofortvollzug einer aufenthaltsbeendenden ausländerbehördlichen Verfügung mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG in Einklang steht, hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der Entscheidung BVerfGE 35, 382 (401 ff.) Stellung genommen.
  • OVG Thüringen, 02.02.2017 - 2 EO 887/16

    Anordnung zur Beibringung eines neurologisch-psychiatrischen Gutachtens zur

    Für die sofortige Vollziehung eines Verwaltungsakts ist dabei ein besonderes öffentliches Interesse erforderlich, das über jenes Interesse hinausgeht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt, unabhängig davon, ob die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsakts einer gesetzlichen (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO) oder einer behördlichen Anordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) entspringt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 18. Juli 1973 - 1 BvR 23, 155/73 - BVerfGE 35, 382 [402]; Beschluss des Zweiten Senats vom 21. März 1985 - 2 BvR 1642/83 - BVerfGE 69, 220 [228 f.]).
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG kommt dabei nicht nur die Aufgabe zu, jeden Akt der Exekutive, der in Rechte des Bürgers eingreift, vollständig der richterlichen Prüfung zu unterstellen, sondern auch irreparable Entscheidungen soweit als möglich auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 263 [274]; 37, 150 [153]; 67, 43 [58]; 69, 220 [227 f.]).
  • VGH Bayern, 21.04.2021 - 12 CS 21.702

    Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten durch Notfallsanitäter

    Insoweit ist nicht nur die Möglichkeit milderer Mittel in Erwägung zu ziehen, sondern darüber hinaus zugleich auch zu berücksichtigen, dass der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen umso stärker wiegt und umso weniger zurückzustehen hat, je schwerer die ihm auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahmen der Verwaltung Unabänderliches bewirken (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 69, 220 [228]; BVerfG, B.v. 12.9.1995 - 2 BvR 1179/95 -, NVwZ 1996, 58 [59]; BVerwG, B.v. 14.4.2005 - 4VR 1005/04 -, NVwZ 2005, 689 [690]).
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