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   BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56   

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https://dejure.org/1957,36
BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56 (https://dejure.org/1957,36)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1957 - 2 BvL 6/56 (https://dejure.org/1957,36)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1957 - 2 BvL 6/56 (https://dejure.org/1957,36)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Berlin-Vorbehalt I

  • openjur.de

    Berlin-Vorbehalt I

  • opinioiuris.de

    Berlin-Vorbehalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle aufgrund der Vorlage durch ein Berliner Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 1
  • NJW 1957, 1273
  • DVBl 1957, 641
  • DÖV 1957, 660
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.10.1951 - 1 BvR 24/51

    Grundrechtsgeltung in Berlin

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
    Die vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 25. Oktober 1951 (BVerfGE 1, 70 [73]) offen belassene Frage der Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Berlin muß also jedenfalls für alle die Fälle verneint werden, in denen Handlungen von Berliner Staatsorganen mit Wirkung für den innerlandesrechtlichen Bereich zur Beurteilung stehen.
  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
    Soweit die oberen Bundesgerichte in Ausübung des ihnen zustehenden richterlichen Prüfungsrechtes ein Berliner Gesetz wegen Verstoßes gegen eine höherrangige Norm bei der Sachentscheidung außer acht lassen (vgl. BGHZ 20, 112 [116 ff.]), üben sie eine gewisse Kontrolle gegenüber dem Berliner Gesetzgeber aus.
  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56
    Jedenfalls erfüllt es die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 17. Januar 1957 (1 BvL 4/54) dafür aufgestellt hat, daß eine Spruchstelle als "Gericht" im Sinne des Art. 100 Abs. 1 GG angesehen werden kann.
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte (BVerfGE 7, 1 [7 ff.]; 19, 377 [388]; 20, 257 [266]).
  • BVerfG, 29.05.1974 - 2 BvL 52/71

    Solange I

    Das Verwerfungsmonopol des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 100 Abs. 1 GG stellt eine Kontrolle des Gerichts gegenüber dem Gesetzgeber dar, nicht aber eine Kontrolle des Bundesverfassungsgerichts über die anderen Gerichte (vgl. BVerfGE 7, 1 [15]).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    bb) Eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG komme nicht in Betracht, da diese Vorschrift das Bundesverfassungsgericht allein zur Kontrolle gegenüber dem Gesetzgeber, nicht aber gegenüber Gerichten, mithin auch nicht gegenüber dem Europäischen Gerichtshof ermächtige (unter Hinweis auf BVerfGE 7, 1 (15)).
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