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   BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52   

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https://dejure.org/1957,80
BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52 (https://dejure.org/1957,80)
BVerfG, Entscheidung vom 03.10.1957 - 1 BvR 194/52 (https://dejure.org/1957,80)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Oktober 1957 - 1 BvR 194/52 (https://dejure.org/1957,80)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Bayerische Flugblätter

  • opinioiuris.de

    Bayerische Flugblätter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung aufgrund von bundesrechtswidrigem Landesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Landesrechtliche (Straf-)Vorschriften - Bundesrecht - Strafrechtliche Verurteilung - Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 111
  • NJW 1957, 1673 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52
    Das Urteil des Amtsgerichts Straubing und damit auch der dieses Urteil bestätigende Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. hierzu BVerfGE 4, 412 [424]) verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG; denn die der Verurteilung zugrunde gelegten Rechtsvorschriften sind ungültig, bilden daher keinen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und können sein Recht auf Handlungsfreiheit nicht wirksam beschränken (BVerfGE 6, 32 [37 f., 41]).
  • BVerfG, 11.05.1955 - 1 BvO 1/54

    Landesgesetze über die Verwaltungsgerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52
    Die Unwirksamkeit der Oberpolizeilichen Vorschriften ist mit Wirkung von dem Zeitpunkt an festzustellen, an dem die StVO und die StVZO Bundesrecht geworden sind, d. i. der 7. September 1949 (BVerfGE 4, 178 [ 184] ).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 03.10.1957 - 1 BvR 194/52
    Das Urteil des Amtsgerichts Straubing und damit auch der dieses Urteil bestätigende Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. hierzu BVerfGE 4, 412 [424]) verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG; denn die der Verurteilung zugrunde gelegten Rechtsvorschriften sind ungültig, bilden daher keinen Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnung und können sein Recht auf Handlungsfreiheit nicht wirksam beschränken (BVerfGE 6, 32 [37 f., 41]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Sofern es sich um eine landesrechtliche Norm handelt, ist neben den Kompetenzfragen im Hinblick auf Art. 31 GG zusätzlich zu prüfen, ob die landesrechtliche Norm inhaltlich mit (seinerseits kompetenzgemäß erlassenem) Bundesrecht - auch mit Bundesrahmenrecht - vereinbar ist (BVerfGE 51, 77 [89 f., 95, 96]; vgl. auch BVerfGE 7, 111 [118, 119]).
  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

    Das gilt auch für Landesrecht (vgl. BVerfGE 7, 111 [119]; 41, 88 [116]) und ebenso für Vorschriften ortsrechtlicher Verordnungen, denen die angegriffene Bestimmung zuzurechnen ist.
  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Wie schon der entsprechende Art. 116 der Weimarer Reichsverfassung verbietet Art. 103 II GG, jemanden auf Grund eines Gesetzes zu bestrafen, das zur Zeit der Tat noch nicht in Kraft getreten war, dem Täter also nicht bekannt sein konnte (BVerfGE 7, 111 [119]).
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