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   BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56   

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BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06.11.1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
BVerfG, Entscheidung vom 06. November 1957 - 2 BvL 12/56, 2 BvL 13/56, 2 BvL 14/56, 2 BvL 15/56 (https://dejure.org/1957,18)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Dieselsubventionierung

  • opinioiuris.de

    Dieselsubventionierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 171
  • NJW 1958, 98 (Ls.)
  • DÖV 1959, 717
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvL 59/52

    Unterbringungsanspruch

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Die Ausführungen des vorlegenden Gerichts zur Frage der Entscheidungserheblichkeit können hier also nicht, wie dies in früheren Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mehrfach geschehen ist (vgl. BVerfGE 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194]) aus dem Zusammenhang der Vorlagebeschlüsse ergänzt werden.

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).

  • BVerfG, 15.09.1954 - 1 BvL 1/54

    D-Markbilanzgesetz

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Frage ist, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt ausgesprochen hat, die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern sie nicht offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 2, 181 [190 ff.]; 2, 266 [271]; 2, 380 [389]; 3, 187 [194 ff.]; 3, 225 [236]; 4, 45 [48]).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Die Begründung, die das Bundesverfassungsgericht entlasten soll (vgl. BVerfGE 37, 328 ; 65, 265 ), muss daher mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass und weshalb das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 79, 240 ; 105, 61 ; 121, 108 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 136, 127 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    1. Dem Vorlagebeschluss ist ferner mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Vorlagefrage entscheidungserheblich ist, weil das Finanzgericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschriften zu einem anderen Ergebnis käme als im Falle ihrer Ungültigkeit (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 47, 146 ; 48, 396 ; 90, 145 ; 131, 1 ; 131, 88 ; 133, 1 ; 135, 1 ).

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit einer zur verfassungsrechtlichen Prüfung gestellten Norm maßgeblich auf den Rechtsstandpunkt des vorlegenden Gerichts an, sofern dieser nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 57, 295 ; 105, 61 ; 121, 233 ; 126, 77 ; 129, 186 ; 131, 1 ; 133, 1 ; 135, 1 ; 138, 1 ; 141, 1 ) oder es sich um eine verfassungsrechtliche Vorfrage handelt (vgl. BVerfGE 48, 29 ; 67, 26 ; 69, 150 ; 78, 165 ; 89, 144 ; 131, 1 ).

  • BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20

    Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel")

    Das Vorlagegericht muss je nach Gültigkeit oder Ungültigkeit der beanstandeten Norm zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (vgl. BVerfGE 7, 171 ; 141, 1 ; 145, 171 ; 153, 310 ; stRspr).
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