Rechtsprechung
| BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57 |
Volltextveröffentlichungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der richtervorlage wegen eigener Entscheidungskompetenz
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 01.03.1957 - AU 542/55
- BVerfG, 11.02.1958 - 2 BvO 1/57
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 7, 265
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
