Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 10.06.1958

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   BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56   

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BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 (https://dejure.org/1958,2)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 (https://dejure.org/1958,2)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 (https://dejure.org/1958,2)
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Apotheken

Art. 12 GG, verfassungsrechtliche Anforderungen an berufsregelnde Gesetze: Prüfung nach der "Dreistufentheorie"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Apotheken-Urteil

  • openjur.de

    Apotheken-Urteil

  • webshoprecht.de

    Begrenzung des Grundrechts auf Berufswahlfreiheit und Berufsausübungsfreiheit (Apothekenurteil)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Apothekenurteil

    Art. 12 Abs. 1 GG

  • opinioiuris.de

    Apotheken

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterteilung der Berufsfreiheit in Berufsausübungs- und Berufswahlregelungen; Apotheken-Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewerbefreiheit - Apothekerurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zeit.de (Pressebericht, 19.06.1958)

    Bittere Pille für die Apotheker

  • juraexamen.info (Leitsatz)

    Apothekenurteil

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.4.1958)

    Röber rüttelt an der deutschen Apotheke

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    "Apotheken-Entscheidung" - Verständnis und Umfang der Berufsfreiheit

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 377
  • NJW 1958, 1035
  • MDR 1958, 573
  • DVBl 1958, 500
  • BB 1958, 603
  • BB 1958, 641
  • DÖV 1958, 525
  • DÖV 1958, 538
 
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Wird zitiert von ... (1350)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.11.1956 - I C 221.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 167 [170]) ist deshalb im Ergebnis darin zuzustimmen, daß der Übergang von der Tätigkeit eines angestellten zur Tätigkeit eines selbständigen Apothekers ein Akt der.

    Daß die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sich im vorstehend entwickelten Sinne auf Berufsausübung und Berufswahl bezieht, wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend angenommen (vgl. etwa Hamel DVBl. 1958 S. 37 und die dort angegebenen Belege); namentlich vertreten sowohl der Bundesgerichtshof wie das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß der Gesetzgeber die Aufnahme gewisser Berufe von einer Erlaubnis, der "Zulassung", und diese von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen könne (s. etwa BVerwGE 4, 167 [169]; 4, 250 [255]; BGH in den Vorlagegutachten BGHSt 4, 385 [391]; 7, 394 [399]).

    Namentlich geht es nicht an, mit dem Bundesverwaltungsgericht anzunehmen, die unabweisbare Notwendigkeit einer gesetzlichen Maßnahme müsse deshalb geprüft werden, weil von ihrer Anerkennung die Zulässigkeit eines Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts abhänge (BVerwGE 2, 85 [87]; 4, 167 [171 f.]).

    Allerdings ist mit dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 167 [174 f.]) grundsätzlich zu fordern, daß jeder, der eine Apotheke erwirbt oder neu eröffnet, solche wirtschaftlichen Notwendigkeiten von vornherein einkalkulieren muß.

    Diese Frage mußte das Gericht verneinen; nach seiner Überzeugung entspricht gegenwärtig allein die Niederlassungsfreiheit, verstanden als Fehlen objektiver Beschränkungen der Zulassung, der Verfassungslage, was auch das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich annimmt (BVerwGE 4, 167).

  • BVerfG, 30.05.1956 - 1 BvF 3/53

    Apothekenerrichtung

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Das Recht der Errichtung von Apotheken gehört zur konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes nach Art. 74 Nr. 11 GG (BVerfGE 5, 25).

    Dieses Gesetz ist durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1956 (BVerfGE 5, 25) für nichtig erklärt worden.

    Die Reichsgewerbeordnung nimmt die "Errichtung und Verlegung von Apotheken" von ihrem Geltungsbereich aus, aber nicht deshalb, weil der Apothekenbetrieb kein Gewerbe sei, sondern weil das Apothekenrecht einer spezialgesetzlichen Regelung bedürfe (s. dazu BVerfGE 5, 25 [30]).

    Die Gestaltungsmöglichkeiten des Gesetzgebers brauchen hier nicht näher untersucht zu werden, da die bayerische Regelung in Übereinstimmung mit den allgemeinen deutschen Apothekenverhältnissen (vgl. BVerfGE 5, 25) - trotz gewisser öffentlich-rechtlicher Bindungen sich ihrer Struktur nach als eine gewerberechtliche darstellt.

  • BVerwG, 24.01.1957 - I C 194.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Er umfaßt nicht nur alle Berufe, die sich in bestimmten, traditionell oder sogar rechtlich fixierten "Berufsbildern" darstellen, sondern auch die vom Einzelnen frei gewählten untypischen (erlaubten) Betätigungen, aus denen sich dann wieder neue, feste Berufsbilder ergeben mögen (grundsätzlich ebenso BVerwGE 2, 89 [92]; 4, 250 [254 f.]).

    Es liegt kein Grund vor anzunehmen, daß das Grundrecht "seinem Wesen nach" für solche Berufe nicht gelte, wie das Bundesverwaltungsgericht meint (BVerwGE 2, 85 [86]; 4, 250 [254]).

    Daß die Regelungsbefugnis nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sich im vorstehend entwickelten Sinne auf Berufsausübung und Berufswahl bezieht, wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend angenommen (vgl. etwa Hamel DVBl. 1958 S. 37 und die dort angegebenen Belege); namentlich vertreten sowohl der Bundesgerichtshof wie das Bundesverwaltungsgericht die Auffassung, daß der Gesetzgeber die Aufnahme gewisser Berufe von einer Erlaubnis, der "Zulassung", und diese von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen abhängig machen könne (s. etwa BVerwGE 4, 167 [169]; 4, 250 [255]; BGH in den Vorlagegutachten BGHSt 4, 385 [391]; 7, 394 [399]).

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Diese Auslegung entspricht auch den Grundauffassungen der Verfassung und dem von ihr vorausgesetzten Menschenbild (BVerfGE 2, 1 [12]; 4, 7 [15 f.]; 6, 32 [40]).

    Das würde der Bedeutung gerade dieses Grundrechts nicht entsprechen, sich kaum mit der besonderen (pleonastischen) Betonung der "freien" Berufswahl in Art. 12 Abs. 1 vertragen und überdies mit der Gesamttendenz des Grundrechtsabschnitts in Widerspruch stehen, der, wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 16. Januar 1957 (BVerfGE 6, 32 [40 f.]) dargelegt hat, "leerlaufende" Grundrechte im früheren Sinne nicht mehr kennt.

  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 121.53
    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Es liegt kein Grund vor anzunehmen, daß das Grundrecht "seinem Wesen nach" für solche Berufe nicht gelte, wie das Bundesverwaltungsgericht meint (BVerwGE 2, 85 [86]; 4, 250 [254]).

    Namentlich geht es nicht an, mit dem Bundesverwaltungsgericht anzunehmen, die unabweisbare Notwendigkeit einer gesetzlichen Maßnahme müsse deshalb geprüft werden, weil von ihrer Anerkennung die Zulässigkeit eines Eingriffs in den Wesensgehalt des Grundrechts abhänge (BVerwGE 2, 85 [87]; 4, 167 [171 f.]).

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Das Grundgesetz ist wirtschaftspolitisch in dem Sinn neutral, daß der Gesetzgeber jede ihm sachgemäß erscheinende Wirtschaftspolitik verfolgen darf, sofern er dabei das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte, beachtet (BVerfGE 4, 7 [17 f.]).

    Diese Auslegung entspricht auch den Grundauffassungen der Verfassung und dem von ihr vorausgesetzten Menschenbild (BVerfGE 2, 1 [12]; 4, 7 [15 f.]; 6, 32 [40]).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Es gilt vielmehr auch hier der in der Entscheidung vom 15. Januar 1958 (BVerfGE 7, 198 [208 f.]) entwickelte Grundsatz, daß der Gesetzgeber, wenn er sich in dem grundrechtsgeschützten Raum bewegt, die Bedeutung des Grundrechts in der sozialen Ordnung zum Ausgangspunkt seiner Regelung nehmen muß.
  • BGH, 24.11.1955 - 5 StR 311/55
    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Die Polizeiverordnung über die Werbung auf dem Gebiete des Heilmittelwesens vom 29. September 1941 (RGBl. I S. 587) ist in ihrer Rechtsgültigkeit bestritten (BGHSt 5, 12; 8, 360 und BVerwG in VerwRSpr. 7, 349); die hieraus entstandene Rechtsunsicherheit hat den Gesamtvorstand des Bundesverbandes der pharmazeutischen Industrie veranlaßt, am 4. März 1953 von sich aus Werberichtlinien für die ihm angeschlossenen Unternehmungen zu erlassen, da "abgesehen von den Zweifeln an der Geltung der Polizeiverordnung ... diese Verordnung nicht geeignet sei, das Entstehen und die Ausbreitung von Fehlern und Mißgriffen zu verhindern" ("Die Pharmazeutische Industrie" 1953 Nr. 2 S. 47 bis 49).
  • BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54

    Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Wenn aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine allzu starke Vermehrung der Verkaufsstellen für Arzneimittel hintangehalten werden soll, könnte weiter der Verkauf dieser Mittel durch Regelungsgesetz nach Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG im wesentlichen ganz den Apotheken vorbehalten werden (vgl. hierzu BGHZ 22, 167 [174-178, 180]); hier würde bereits die intensive Ausbildung, die grundsätzliche Beschränkung auf den Verkauf betriebsüblicher Waren sowie das Verbot, mehrere Betriebe zu führen, einer "uferlosen" Betriebsvermehrung entgegenwirken.
  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
    Sie hat den (normalen) Fall eines Grundrechts im Auge, das in sich keine abgestuften Schutzbereiche enthält (wie etwa in BVerfGE 2, 266).
  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51
  • BGH, 25.06.1953 - 3 StR 80/53

    Verbot der Laienwerburg für Büstenmittel - Gültigkeit eines Verbotes von

  • BGH, 29.01.1957 - I ZR 53/55

    Arzneimittelverkauf in Drogerien

  • BGH, 28.04.1952 - VRG 3/52
  • BGH, 10.03.1952 - VRG 2/52
  • BVerwG, 10.05.1955 - I C 143.53

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Andererseits wird der Gemeinschaftsschutz umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (vgl. BVerfGE 7, 377 ).

    bb) Die Regelung des § 217 StGB greift aber in die Berufsfreiheit von Ärzten und Rechtsanwälten mit deutscher Staatsangehörigkeit jedenfalls insoweit ein, als sie ihnen unter Strafandrohung untersagt, im Rahmen ihrer ärztlichen oder anwaltlichen Berufsausübung - einer auf Dauer angelegten und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dienenden Tätigkeit (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ) - geschäftsmäßig Gelegenheit zur Selbsttötung zu gewähren, zu verschaffen oder zu vermitteln.

    (aa) Die Beschwerdeführerin zu III. 4. ist in Ausübung ihrer Vorstandstätigkeit für den Beschwerdeführer zu III. 2. nicht zum Zwecke der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage, mithin nicht beruflich, tätig (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 102, 197 ; 110, 304 ; 126, 112 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Wie auch der Bundesminister des Innern zutreffend ausgeführt hat, gilt vielmehr das gleiche wie bei der Meinungsfreiheit, die nach dem Verfassungswortlaut zwar ihre Schranken in den Grenzen der allgemeinen Gesetze findet, deren Reichweite aber nicht beliebig durch einfache Gesetze relativiert werden darf (dazu grundlegend BVerfGE 7, 198 [207 f.]; vgl. ferner BVerfGE 7, 377 [404]).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Demgegenüber wäre bei einer rückwirkenden (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 7, 377 ; 8, 51 ; 132, 334 ; 144, 369 ) Nichtigkeit der Normen die nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich geforderte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet, wenn die als verfassungswidrig anzusehende Regelung nicht mehr angewendet werden dürfte und Beitragsschuldnern die Möglichkeit der Rückforderung bereits geleisteter Beiträge eröffnet wäre (dazu vgl. BVerfGE 108, 1 ; 132, 334 ; 144, 369 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung in Bremen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 374
  • BVerfGE 7, 377
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58
    Die Entscheidung ist von den Erwägungen getragen, die sich aus der Begründung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1958 ( 2 BvQ 1/58) ergeben, durch das im Wege der einstweiligen Anordnung die Durchführung des hamburgischen Gesetzes betreffend die Volksbefragung über Atomwaffen vom 9. Mai 1958 bis zur Entscheidung in der Hauptsache ausgesetzt worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 15 B 354/09

    Entwässerung: Pflicht zur Beauftragung bestimmter Unternehmen

    zum Gesichtspunkt subjektiver Zulassungsbeschränkungen für die Berufswahl, BVerfG, Beschluss vom 10.6.1958 - 2 BvQ 2/58 -, BVerfGE 7, 374 (406 f.).
  • BVerfG, 23.06.1958 - 2 BvQ 3/58

    Einstweilige Anordnung gegen die Volksbefragung über Atombewaffnung

    Die einstweilige Anordnung im vorliegenden Fall rechtfertigt sich deshalb aus den Erwägungen, mit denen die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 1958 ( 2 BvQ 1/58, Hamburg betreffen) und vom 10. Juni 1958 ( 2 BvQ 2/58, Bremen betreffend) begründet worden sind und auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83

    Unverfallbare Versorungsanwartschaft - Zusatzrente - Berechnung - Öffentlicher

    Subjektive und objektive Zulassungsbeschränkungen sind nur wirksam, wenn sie verhältnismäßig sind oder zur Abwehr nachweisbarer und schwerer Gefahren für ein überragendes Gemeinschaftsgut notwendig erscheinen (BVerfGE 7, 374, 377 = NJW 1958, 1035 [BVerfG 11.06.1958 - 1 BvR 596/56]).
  • BVerwG, 11.12.1964 - VII C 117.63

    Gewährung zinsverbilligter Kredite - Entscheidung einer abstrakten Rechtsfrage -

    Soweit nicht die Grundrechte beeinträchtigt werden, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Bundesregierung freigestellt, im Rahmen der verfassungsrechtlich festgelegten Rechtsordnung Wirtschaftspolitik zu treiben (BVerfGE 4, 7; 7, 377 [BVerfG 10.06.1958 - 2 BvQ 2/58][400]).
  • VG Würzburg, 08.03.1995 - W 10 K 94.1068

    Mitgliedschaft bei der Industrie-und Handelskammer eines Apothekers; Verstoß

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  • VG Koblenz, 16.12.1991 - 3 K 1594/91

    Entrichtung eines Beitrages von der Industrie - und Handelskammer;

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