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   BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53   

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https://dejure.org/1957,42
BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
BVerfG, Entscheidung vom 24.07.1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juli 1957 - 1 BvR 535/53 (https://dejure.org/1957,42)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Zivilprozeß - Beschwerdeverfahren - Beschwerdegegner

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 95
  • NJW 1957, 1395
  • DVBl 1957, 644
  • DÖV 1959, 398
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1957 - 1 BvR 270/53

    Keine Auslagenerstattung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Zu der von dem Beschwerdeführer erbetenen Anordnung, die Erstattung der ihm erwachsenen Auslagen aus der Staatskasse anzuordnen, bestand kein Anlaß; einer Entscheidung darüber, ob eine solche Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren zulässig wäre, bedarf es daher nicht (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1957 - 1 BvR 270/53 -).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Vielmehr ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs von solcher Bedeutung (vgl. BVerfGE 4, 190 [192]), daß er auch im Zivilprozeß in jedem Fall zu beachten ist, wenn im Beschwerdeverfahren eine Entscheidung zuungunsten des Beschwerdegegners abgeändert werden soll; von Sonderfällen wie z.B. dem Arrestverfahren abgesehen, in denen eine Überraschungswirkung erforderlich und gerechtfertigt sein mag, widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Prozeßbeteiligten mit einem Beschwerdebeschluß zu überraschen, ohne daß er überhaupt gewußt hat, daß ein Beschwerdeverfahren anhängig und ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt war.
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53
    Auch im Beschwerdeverfahren gilt der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Der Beschwerdeführer hat insoweit die Möglichkeit eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG nicht substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 60, 313 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Die angegriffenen Gerichtsentscheidungen beruhen auch auf dem festgestellten Verfassungsverstoß, da nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die Gerichte im Fall ordnungsgemäßer Prüfung zu einem für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis gelangt wären (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 55, 95 ; 89, 381 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1993 - 2 BvR 843/93 -, NJW 1994, S. 847).
  • BVerfG, 16.07.2016 - 2 BvR 1614/14

    Unwirksame Zustellung an die Partei nach Bestellung eines Prozessbevollmächtigten

    Schließlich beruht das angegriffene Urteil auf der Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 7, 95 ; 89, 381 ).
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