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   BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57   

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https://dejure.org/1957,2
BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 (https://dejure.org/1957,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17.10.1957 - 1 BvL 1/57 (https://dejure.org/1957,2)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Oktober 1957 - 1 BvL 1/57 (https://dejure.org/1957,2)
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Hauptamtlicher Bürgermeister

Art. 33 Abs. 5 GG, hergebrachte Grundsätze des Beamtentums, hier: kommunale Zeitbeamte

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • opinioiuris.de

    Hauptamtlicher Bürgermeister

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 54 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 155
  • NJW 1957, 1795
  • DVBl 1958, 805
 
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Wird zitiert von ... (174)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.05.1957 - 2 BvH 1/56

    Politische Partei im Organstreit um Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Zugleich wächst in der Verfassungswirklichkeit der kommunalen Körperschaften Bedeutung und Einfluß der politischen Parteien, und die Arbeit in den Gemeindeparlamenten wird - obwohl dort nicht große Politik getrieben, sondern im wesentlichen verwaltet wird - im allgemeinen Bewußtsein als echte politische Tätigkeit gewertet (vgl. BVerfGE 6, 367 [373]).
  • BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51

    Junktimklausel

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Das Deutsche Beamtengesetz von 1937 kann nicht zum Bundesrahmenrecht für Landesbeamte geworden sein, weil es eine Vollregelung der Rechtsverhältnisse für alle deutschen Beamten gab (BVerfGE 4, 115 [129, 331]; 4, 219 [238]).
  • BVerfG, 04.06.1957 - 2 BvL 17/56

    Pressedelikte

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Dann aber konnten auch einzelne Vorschriften des Deutschen Beamtengesetzes, wie etwa § 29 (Beamte auf Zeit) oder § 44 (politische Beamte), weder ihrem Wortlaut noch ihrem grundsätzlichen Gehalt nach als Bundesrahmenrecht fortgelten, selbst wenn sie - für sich genommen - Grundsatzcharakter trugen, also in einem Rahmengesetz gemäß Art. 75 GG hätten getroffen werden dürfen (BVerfG, Beschl. vom 4. Juni 1957 - 2 BvL 17/56 -).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Diese zurückhaltende Fassung läßt dem Gesetzgeber einen weiten Raum zur Fortentwicklung des Beamtenrechts im Rahmen des gegenwärtigen Staatslebens (vgl. BVerfGE 3, 58 [137]).
  • BVerfG, 23.07.1957 - 1 BvL 126/52

    Keine Streitwertfestsetzung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Das Landesverwaltungsgericht hatte das Verfahren zunächst durch Beschluß vom 25. November 1952 in entsprechender Anwendung des § 148 ZPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des § 54 SchlHGO ausgesetzt, da das Gericht diese Rechtsfrage bereits in einem anderen Verfahren (K. gegen M., BVerfG 1 BvL 126/52) dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt hatte.
  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Wenn, wie hier, auch das aus unterschiedlicher politischer Überzeugung resultierende Mißtrauen des Dienstherrn in gedeihliche Zusammenarbeit mit einem Beamten das konstituierende Element des zu regelnden Lebenssachverhalts bildet, dann muß die politische Überzeugung notwendig eine entscheidende Rolle spielen (vgl. dazu BVerfGE 6, 389 [422 ff.]).
  • BVerfG, 01.12.1954 - 2 BvG 1/54

    Besoldungsgesetz von Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57
    Das Deutsche Beamtengesetz von 1937 kann nicht zum Bundesrahmenrecht für Landesbeamte geworden sein, weil es eine Vollregelung der Rechtsverhältnisse für alle deutschen Beamten gab (BVerfGE 4, 115 [129, 331]; 4, 219 [238]).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    In diesem Sinn hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, daß Kommunalverfassungsrecht und -wirklichkeit seit dem Zusammenbruch des nationalsozialistischen Regimes von der Tendenz bestimmt sind, unter Zurückdrängung des bürokratisch-autoritativen Elements dem Gedanken des Selbstbestimmungsrechts der Gemeindebürger wieder erhöhte Geltung zu verschaffen (BVerfGE 7, 155 [167]; vgl. BVerfGE 11, 266 [275]).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Man kann diese Grenzen damit begründen, daß Art. 3 Abs. 3 GG ("wegen") nur die "bezweckte" Benachteiligung oder Bevorzugung verbietet, nicht aber einen Nachteil oder einen Vorteil, der die Folge einer ganz anders intendierten Regelung ist (z.B. Regelung zum Schutz der werdenden Mutter oder zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung usw.), oder kurz mit dem Rückgriff auf "die Natur der Sache" (vgl. BVerfGE 7, 155 [170]).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Es soll eine stabile Verwaltung sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatswesen gestaltenden politischen Kräften bilden (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 119, 247 ; stRspr).

    Die Strukturentscheidung des Art. 33 Abs. 5 GG belässt ausreichend Raum, die geschichtlich gewachsene Institution in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einzufügen (vgl. BVerfGE 3, 58 ; 7, 155 ; 70, 69 ) und den Funktionen anzupassen, die das Grundgesetz dem öffentlichen Dienst in der freiheitlichen, rechts- und sozialstaatlichen Demokratie zuschreibt (vgl. BVerfGE 8, 1 ; 9, 268 ; 15, 167 m.w.N.).

    Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass sich der Beamte ganz dem öffentlichen Dienst als Lebensberuf widmen und die ihm im Staatsleben zufallende Funktion, eine stabile Verwaltung zu sichern und damit einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften zu bilden, erfüllen kann (vgl. BVerfGE 7, 155 ; 21, 329 ; 39, 196 ; 44, 249 ; 117, 372 ; stRspr).

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