Rechtsprechung
   BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,692
BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84 (https://dejure.org/1985,692)
BVerfG, Entscheidung vom 04.06.1985 - 1 BvL 12/84 (https://dejure.org/1985,692)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Juni 1985 - 1 BvL 12/84 (https://dejure.org/1985,692)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,692) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB - Allgemeines; AGBG § 11; AUB - Allgemeines; AGBG § 23; GG Art. 2; GG Art. 3; GG Art. 14

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des AGB-Gesetzes bezüglich Versicherungsverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Versicherungsvertrag - Laufzeit

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 115
  • NJW 1986, 243
  • ZIP 1985, 1079
  • MDR 1986, 114
  • VersR 1985, 856
  • WM 1985, 1067
  • BB 1985, 1820
  • DB 1985, 2447
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    lex Rheinstahl

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Das AGB-Gesetz selbst begründet einen derartigen Anspruch nicht; es nimmt vielmehr Versicherungsverträge aus der Regelung des § 11 Nr. 12 aus, so daß insoweit ein Anspruch des Versicherungsnehmers auf eine begrenzte Laufzeit von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BVerfGE 58, 300 (336)).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60

    Spinnweber-Zusatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1587o Abs. 2 Satz 3 BGB

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 306/68

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Jahresarbeitsverdienstgrenze in der

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/84
    Als Gewährleistung der allgemeinen Handlungsfreiheit schützt dieses Grundrecht auch die Freiheit im wirtschaftlichen Verkehr und die Vertragsfreiheit, soweit sie nicht durch besondere Grundrechtsbestimmungen garantiert sind (vgl. BVerfGE 8, 274 (328); 10, 89 (99); 12, 341 (347); 29, 260 (267); 50, 290 (366); 60, 329 (339)); diese Freiheiten sind allerdings nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes gewährleistet, vor allem denen der "verfassungsmäßigen Ordnung" (vgl. BVerfGE 25, 371 (407); 50, 290 (366)).
  • BGH, 12.03.2009 - III ZR 142/08

    Zur Rechtsnatur der unselbstständigen Stiftung und Anwendbarkeit des AGB-Rechts

    Demgegenüber ist der Gesetzgeber bei den in § 309 Nr. 9 Halbs. 2 BGB - früher in § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG - geregelten Ausnahmen ("dies gilt nicht für Verträge über die Lieferung als zusammengehörig verkaufter Sachen, für Versicherungsverträge sowie für Verträge zwischen den Inhabern urheberrechtlicher Rechte und Ansprüche und Verwertungsgesellschaften im Sinne des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten") davon ausgegangen, dass hier die langfristige Bindung entweder aus der Natur des Rechtsverhältnisses oder aus der besonderen Interessenlage beider Vertragsteile resultiert, weshalb die im Gesetz an sich vorgesehenen Beschränkungen nicht passen, sodass entsprechende Regelungen auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgelegt werden dürfen (BT-Drucks. 7/3919, S. 42; siehe auch BGHZ 84, 109, 113 ; BVerfGE 70, 115, 123 f) .
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Der Senat hat schon in seiner Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 115, 120f.) die Auffassung vertreten, Klauseln über die Vertragsdauer von Versicherungsverträgen seien nach § 9 AGBG kontrollierbar.
  • LSG Hessen, 18.05.2017 - L 8 KR 199/15
    Allerdings ist auch die Freiheit des rechtsgeschäftlichen Handelns nur in den Schranken des zweiten Halbsatzes des Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet; sie ist vor allem durch die "verfassungsmäßige Ordnung" begrenzt (BVerfGE 8, 328; 9, 11 [BVerfG 03.12.1958 - 1 BvR 488/57] ; 10, 99 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58] ; 12, 347 [BVerfG 16.05.1961 - 2 BvF 1/60] ; 25, 407 [BVerfG 07.05.1969 - 2 BvL 15/67] ; 50, 366 [BVerfG 01.03.1979 - 1 BvR 419/78] ; 65, 210; 70, 123 [BVerfG 04.06.1985 - 1 BvL 12/84] ; 74, 152 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 75, 154 [BVerfG 08.04.1987 - 2 BvR 909/82] ; 78, 244 [BVerfG 31.05.1988 - 1 BvL 22/85] ; 95, 303 [BVerfG 08.04.1997 - 1 BvR 48/94] ).
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 219/93

    Formularmäßige Vereinbarung einer zehnjährigen Laufzeit von Privathaftpflicht-

    Der Senat hat schon in seiner Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 115, 120 f.) die Auffassung vertreten, Klauseln über die Vertragsdauer von Versicherungsverträgen seien nach § 9 AGBG kontrollierbar.
  • LSG Hessen, 23.04.2007 - L 9 AL 239/05

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Rückzahlungspflicht - außerordentliche Kündigung -

    24 Die von der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG umfasste Privatautonomie, nach der eine Lebensgestaltung aufgrund eigener Willensbetätigung geschützt ist (BVerfGE 74, 129 ; 70, 115 ; 65, 196 ), ist nicht verletzt.
  • VerfGH Berlin, 15.11.2001 - VerfGH 95/00

    Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe für Anwaltspraxisräume bei erteilter

    Hieran ist auch unter Berücksichtigung der neueren, vom Verfassungsgerichtshof für das Landesrecht übernommenen (vgl. Beschluss vom 23. April 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50) Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Begrenzung der Eigentumsgarantie auf die mit einer bestimmten Position verbundenen, gesetzlich definierten Befugnisse (BVerfGE 58, 300 ; 70, 115 ; 72, 66 , 74, 129 ; 83, 182 ; 101, 54 ) festzuhalten.
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 227/93

    Formularmäßige Verlängerung eines Hausratversicherungsvertrages um zehn Jahre

    Der Senat hat schon in seiner Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 115, 120f.) die Auffassung vertreten, Klauseln über die Vertragsdauer von Versicherungsverträgen seien nach § 9 AGBG kontrollierbar.
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 220/93

    Formularmäßige Verlängerung eines Unfallversicherungsvertrages um zehn Jahre

    Der Senat hat schon in seiner Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 115, 120f.) die Auffassung vertreten, Klauseln über die Vertragsdauer von Versicherungsverträgen seien nach § 9 AGBG kontrollierbar.
  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 183/93

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der Verbandsklage - Klage auf

    Der Senat hat schon in seiner Stellungnahme im Verfahren des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 115, 120f.) die Auffassung vertreten, Klauseln über die Vertragsdauer von Versicherungsverträgen seien nach § 9 AGBG kontrollierbar.
  • OLG Braunschweig, 15.11.1990 - 2 U 158/90

    Klausel über die Vertragsdauer in einem Versicherungsvertrag als allgemeine

    Bei ihr handelt es sich um eine allgemeine Geschäftsbedingung, die der Inhaltskontrolle des § 9 Abs. 1 AGBG unterliegt (vgl. BVerfG NJW 1986, 243, 244) [BVerfG null 04.06.1985 - 1 BvL 12/84] .
  • LSG Bremen, 13.03.2002 - L 16 KR 9/00
  • LG Oldenburg, 23.02.1993 - 1 S 782/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • AG Medebach, 20.02.1990 - 3 C 319/89

    Möglichkeit der rückwirkenden Kündigung eines Unfallversicherungsvertrages;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht