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   BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84   

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https://dejure.org/1985,2232
BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84 (https://dejure.org/1985,2232)
BVerfG, Entscheidung vom 05.06.1985 - 2 BvL 23/84 (https://dejure.org/1985,2232)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 2 BvL 23/84 (https://dejure.org/1985,2232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Richtervorlage bei konkreter Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 70, 173
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.01.1984 - 1 BvL 7/82

    Anforderungen an die Zuläsigkeit einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
    Art. 100 Abs. 1 GG setze voraus, daß im Ausgangsverfahren Ansprüche der vom vorlegenden Gericht als in ihren Grundrechten benachteiligt angesehenen Personen oder Gruppen streitig sind (BVerfGE 66, 100 (106); 67, 239 (244)).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvL 3/81

    Unzulässigkeit der Richtervorlage bei Grundrechtsbeeinträchtigung von

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
    Art. 100 Abs. 1 GG setze voraus, daß im Ausgangsverfahren Ansprüche der vom vorlegenden Gericht als in ihren Grundrechten benachteiligt angesehenen Personen oder Gruppen streitig sind (BVerfGE 66, 100 (106); 67, 239 (244)).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BVerfG, 05.06.1985 - 2 BvL 23/84
    Dies gilt jedoch nicht, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 62, 354 (364)).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Da es sich hierbei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gestützt hat (BVerwGE 23, 347; 27, 360; vgl. zuletzt auch BVerwGE 70 290), ist seine Rechtsauffassung nicht offensichtlich unhaltbar (vgl. BVerfGE 7, 171 [175]; 67, 26 [35]; 70, 173 [179]).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 1/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 5/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
  • BVerfG, 09.05.2006 - 2 BvL 4/02

    Konkrete Normenkontrolle (Richtervorlage; Angabe und Begründung eines anderen

    Insoweit geht es um eine "Extrem- oder Evidenzkontrolle" (Ulsamer, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG-Kommentar, Rn. 276 ff. zu § 80 BVerfGG, m.w.N.), die der Ausscheidung hypothetischer Verfassungsfragen dient, die ohne konkreten Bezug zum Gegenstand des Ausgangsverfahrens dem Bundesverfassungsgericht aufgedrängt werden sollen (vgl. BVerfGE 70, 173 ).
  • BVerfG, 24.02.1988 - 2 BvL 3/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Dies gilt jedoch nicht, wenn sie offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 70, 173 [179]; st. Rspr.).
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