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   BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84   

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https://dejure.org/1985,1123
BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84 (https://dejure.org/1985,1123)
BVerfG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 1 BvL 29/84 (https://dejure.org/1985,1123)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 1 BvL 29/84 (https://dejure.org/1985,1123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 2; ZPO § 606 b Nr. 1 (a.F.)
    Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einer Scheidung - Verstoß gegen Verfassungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 71, 224
  • NJW 1986, 658
  • MDR 1986, 555
  • FamRZ 1986, 239
  • Rpfleger 1986, 258
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.02.1983 - 1 BvL 17/81

    Verfassungswidrigkeit des Art. 15 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    »Die Regelung in § 606b Nr. 1 ZPO ist insoweit mit Art. 3 Abs. 2 GG nicht vereinbar, als die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung gemischt-ausländischer Ehen davon abhängt, daß die Entscheidung im Heimatland des Mannes anerkannt werden wird (im Anschluß an BVerfGE 63, 181 und BVerfGE 68, 384 ).«.

    Aus dem gleichen Grund, der zur Nichtigkeit des Art. 15 Abs. 1 und Abs. 2 erster Halbsatz EGBGB wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 2 GG geführt habe (BVerfGE 63, 181 ), müsse auch die Verfassungswidrigkeit der nachkonstitutionellen Vorschrift des § 606 b Nr. 1 ZPO festgestellt werden.

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    »Die Regelung in § 606b Nr. 1 ZPO ist insoweit mit Art. 3 Abs. 2 GG nicht vereinbar, als die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Scheidung gemischt-ausländischer Ehen davon abhängt, daß die Entscheidung im Heimatland des Mannes anerkannt werden wird (im Anschluß an BVerfGE 63, 181 und BVerfGE 68, 384 ).«.

    Die materiellrechtliche Kollisionsvorschrift des Art. 17 Abs. 1 EGBGB war verfassungswidrig (BVerfGE 68, 384 ), weil die Staatsangehörigkeit des Mannes das maßgebliche Scheidungsrecht bestimmt hatte.

  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    Bereits seit der "Spanier"- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 31, 58 ) steht fest, daß auch die Vorschriften des internationalen Privatrechts in vollem Umfang an den Grundrechten zu messen sind; die nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung der Ehegatten durch die zur Prüfung gestellte Regelung ist offensichtlich.
  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    Die in § 606 b Nr. 1 erster Halbsatz ZPO neben dem Aufenthaltserfordernis normierte weitere Zuständigkeitsvoraussetzung der Anerkennungsfähigkeit knüpft einseitig an das Heimatrecht des Mannes an, ohne daß dies im Hinblick auf die objektiven biologischen und funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Rechtsverhältnisses zwischen Männern und Frauen (vgl. BVerfGE 52, 369 (374) m. w. N.) begründbar wäre.
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    Denn jedenfalls wäre das Ausgangsverfahren auszusetzen, um der Antragstellerin die Chance offenzuhalten, nach einer gesetzlichen Neuregelung in der Bundesrepublik Deutschland selbst dann geschieden zu werden, wenn mit einer Anerkennung des Scheidungsurteils in Italien nicht gerechnet werden könnte (vgl. BVerfGE 61, 138 (146)).
  • BGH, 08.06.1983 - IVb ZB 620/80

    Scheidungsfolgen in gemischt-nationaler Ehe

    Auszug aus BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
    Aus der Stellungnahme des für Familienrechtsfragen zuständigen IV b-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ergibt sich, daß der Senat voraussichtlich aus den gleichen Gründen wie bei Art. 17 Abs. 1 EGBGB (BGHZ 87, 359) die einseitige Anknüpfung an das Heimatrecht des Mannes in § 606 b Nr. 1 ZPO für verfassungswidrig ansehen würde, wenn er einen einschlägigen Fall zu entscheiden hätte.
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    In derartigen Konstellationen erachtet es das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung als ausreichend, dass die im Falle eines Verstoßes gegen das Grundgesetz zu erwartende Erklärung der Norm als verfassungswidrig für den nicht in ihren Anwendungsbereich fallenden Betroffenen die Chance offen hält, eine ihn einbeziehende Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ; 115, 259 ; 121, 108 ; 130, 131 ; vgl. auch BVerfGE 138, 136 ).
  • BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07

    Regelung über Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nichtig

    Für die Feststellung der Entscheidungserheblichkeit reicht es aus, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Grundrechtsträger die Chance offen hält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 61, 138 [146]; - 71, 224 [228]; - 74, 182 [195]; - 93, 386 [395]).
  • BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11

    Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf

    Ist das vorlegende Gericht der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Norm das in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht oder einen anderen speziellen Gleichheitssatz verletzt, reicht es für die Feststellung der Entscheidungserheblichkeit aus, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offenhält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ; 121, 108 ; 130, 131 ).
  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Ist das vorlegende Gericht der Überzeugung, dass die zur Prüfung gestellte Norm das in Art. 3 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht oder einen anderen speziellen Gleichheitssatz verletzt, reicht es für die Feststellung der Entscheidungserheblichkeit aus, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offen hält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ).
  • BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13

    Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften

    Für die Entscheidungserheblichkeit reicht es aus, dass die vom Bundesverfassungsgericht festzustellende Verfassungswidrigkeit einer Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens zumindest die Chance eröffnet, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ; 121, 108 ).
  • OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der

    Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch beanstandete Gleichheitsverstöße entscheidungserheblich, selbst wenn die Möglichkeit besteht, dass der Gesetzgeber die begehrte Begünstigung aufhebt und dann das vorlegende Gericht im Ergebnis genauso tenorieren müsste, wie es auch ohne Vorlage hätte entscheiden müssen; denn eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm hält dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens zumindest die Chance offen, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigten Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben (BVerfGE 61, 138, 146; 71, 224, 228; 74, 182, 195; 93, 386, 395).
  • AG Lahnstein, 04.04.1986 - 5 F - 144/83

    Scheidung einer Ehe; Internationale Zuständigkeit für eine Scheidungssache;

    Durch Beschluß des Bundesverfassunsgerichts vom 03.12.1985 - 1 BvL 29/84 - wurde die gesetzliche Regelung des § 606 b Nr. 1 ZPO als mit Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes unvereinbar erklärt, soweit an das Heimatrecht des Mannes angeknüpft wird (vgl. BVerfG, FamRZ 1986, 239 = NJW 1986, 658).

    Vorgeschlagen werden die Anknüpfung an das Recht des Heimatstaates des Antragstellers, die Anknüpfung an das Scheidungsstatut und das hiernach anwendbare materielle Recht, der ersatzlose Wegfall der Anerkennungsvoraussetzung (vgl. z. Bsp. Geimer FamRZ 1980, 789, NJW 1986, Seite 658 und Steimel FamRZ 1980, Seite 787) oder Verfassungskonforme Auslegung des Rechtsgehalts der Norm dahingehend, daß das Urteil von dem Heimatstaat eines der beiden Ehegatten anerkannt werden muß (vgl. die Übersicht bei Baumbach/Albers ZPO, 43. Auflage, § 606 b Anm. 2 B a mit weiteren Nachweisem, siehe auch die Darstellung bei Thümmel, NJW 1985, 523, 524).

    Thümmel hat auch zu Recht darauf hingewiesen, daß dieses Ergebnis an eine Rechtsverweigerung grenzt, so daß eine Kollision mit dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit drohe (zu diesem Gesichtspunkt siehe auch Geimer NJW 1986, Seite 658, der deswegen de lege ferenda den Wegfall des Anerkennungserfordernisses in Übereinstimmung mit der Stellungnahme des Bundesrates im Gesetzgebungsverfahren fordert).

    Dies legt auch das Bundesverfassungsgericht FamRZ 1986, 239, 240 für das vorliegende Verfahren in seinen Entscheidungsgründen nahe für den Fall, daß mit einer Anerkennung des Scheidungsurteils weder durch die Philippinen noch durch Italien gerechnet werden könne (siehe zur mangelnden internationalen Zuständigkeit für diesen Fall auch OLG Braunschweig FamRZ 1985, 1145).

  • BVerfG, 10.10.2003 - 2 BvL 7/02

    Zur Besoldung des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts

    Für die Entscheidungserheblichkeit würde es allerdings genügen, wenn die Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm dem Kläger des Ausgangsverfahrens die Chance offen hielte, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigenden Regelung (R 8 auch für Präsidenten des Landesarbeitsgerichts schon ab 1996) durch den Gesetzgeber teilzuhaben (BVerfGE 61, 138 ; 71, 224 ; 74, 182 ; 93, 386 ).
  • BFH, 19.02.1993 - VI R 74/91

    Es ist fraglich, ob die Kumulation des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 2 000 DM

    Dies ist für die Entscheidungserheblichkeit der zu beurteilenden verfassungsrechtlichen Frage ausreichend (z. B. Beschlüsse des BVerfG vom 19. Oktober 1982 1 BvL 39/80, BVerfGE 61, 138, 146, und vom 3. Dezember 1985 1 BvL 29/84, BVerfGE 71, 224, 228).
  • LAG Hamburg, 13.08.2008 - 5 Sa 12/08

    Privatisierung - Krankenhausträger - Rückkehrrecht - Reinigungskraft -

    Für die Feststellung der Entscheidungserheblichkeit reicht es aus, dass die Verfassungswidrigerklärung der Norm dem Grundrechtsträger die Chance offen hält, eine für ihn günstige Regelung durch den Gesetzgeber zu erreichen (vgl. BVerfG 19.10.1982 - 1 BvL 39/80 - E 61, 138 ; 03.12.1985 -1 BvL 29/84 - E 71, 224 ; 10.02.1987 - 1 BvL 18/81, 1 BvL 20/82 - E 74, 182 ; 31.01.1996 - 2 BvL 39/93, 2 BvL 40/93 - E 93, 386 ).
  • BSG, 28.05.1997 - 10 RKg 22/95

    Aufhebung der Kindergeldbewilligung - Berechtigtenbestimmung für den Erhalt von

  • ArbG Hamburg, 20.11.2018 - 14 Ca 336/15

    Vorlage an das BVerfG - Nichtgewährung eines Zuschlags für rentenferne

  • OLG Hamm, 09.06.1986 - 1 WF 231/86
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