Rechtsprechung
   BVerfG, 17.12.1985 - 2 BvE 1/85   

Volltextveröffentlichungen

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    BVerfGG § 64 Abs. 3
    Verfristung des Antrags im Organstreitverfahren

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 71, 299



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06  

    Abgeordnetengesetz

    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]; - 80, 188 [210]).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88  

    Wüppesahl

    Die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]).
  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94  

    Fristbeginn bei Organklagen gegen eine Maßnahme oder ein Unterlassen des

    Diese Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlußfrist, nach deren Ablauf im Organstreitverfahren Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]; 80, 188 [210]).

    Sie wird spätestens aber dadurch in Lauf gesetzt, daß sich der Antragsgegner erkennbar eindeutig weigert, in der Weise tätig zu werden, die der Antragsteller zur Wahrung der Rechte aus seinem verfassungsrechtlichen Status für erforderlich hält (vgl. BVerfGE 4, 250 [269]; 21, 312 [319]; 71, 299 [303 f.] für das Unterlassen von Verwaltungsorganen oder Untersuchungsausschüssen; Urteil des VerfGH NW a.a.O. für gesetzgeberisches Unterlassen).

mehr
  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05  

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

    a) § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Interesse der Rechtssicherheit nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99  

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang allerdings im Organstreitverfahren - anders als im Verfassungsbeschwerdeverfahren (siehe BVerfGE 56, 54, 70 f.; insoweit einschränkend BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 3264 ff.) - lediglich eine Rüge, die auf ein nicht legislatives Unterlassen gerichtet war, als zulässigen Streitgegenstand anerkannt (siehe etwa BVerfGE 4, 250, 269 f.; 45, 1, 28; 68, 1, 66; 71, 299, 303 ff.).

    Ebenso wie die - wortgleiche - Vorschrift des § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält die Bestimmung eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299, 304; 80, 188, 210).

  • BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95  

    Bundesgelderveruntreuung

    Die Frist des § 69 i.V.m. § 64 Abs. 3 BVerfGG ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Ausschlußfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. hierzu BVerfGE 24, 252 ; 71, 299 ; 92, 80 ).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08  

    Sächsische Volkspartei unterliegt im Organstreit um Beeinträchtigung ihrer

    Auch rechtserhebliche Unterlassungen setzen die Frist des § 18 Abs. 3 Sächs- VerfGHG in Gang; die Vorschrift enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Interesse der Rechtssicherheit nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 [304]; 80, 188 [210]; 114, 107 [118]).
  • BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvE 3/08  

    Antrag im Organstreit "Bahnimmobilien" verworfen - Kein parlamentarisches

    Eine Wiedereinsetzung in diese Frist ist nicht möglich (vgl. BVerfGE 24, 252 [258]; 27, 294 [297]; 71, 299 [304 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvE 1/04  

    Verfassungsmäßigkeit der 5%-Klausel bei der Europawahl; Unzulässigkeit einer

    § 64 Abs. 3 BVerfGG enthält eine gesetzliche Ausschlussfrist, nach deren Ablauf Rechtsverletzungen im Organstreitverfahren nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl. BVerfGE 71, 299 ; 80, 188 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.09.1994 - VerfGH 7/94  
    In diesem Sinne hat das BVerfG in Fällen, in denen es um die vom Ast. begehrte Durchführung einer Maßnahme ging, für den Fristbeginn auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem sich der Ag. eindeutig geweigert hatte, die Forderung des Ast. zu erfüllen (BVerfGE 4, 250, 269; 21, 312, 319; 71, 299, 303 f.).
  • VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 53/06  

    Organstreitverfahren - Recht der Landtagsabgeordneten, mit Gefangenen einer

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 155/01  

    Trotz vorzeitiger Beendigung der Wahlperiode und vorgezogener Neuwahlen zum

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08  

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

  • VerfGH Thüringen, 11.03.1999 - VerfGH 12/98  

    Organstreitigkeit; Ältestenrat; Ausführungsbestimmungen zum Abgeordnetengesetz;

  • VerfGH Berlin, 24.01.2003 - VerfGH 152/01  

    § 10 Abs 8 WahlG BE, § 10 Abs 9 WahlG BE, § 10 Abs 10 WahlG BE, § 30 WahlG BE, §

  • VG Saarlouis, 10.01.2006 - 3 K 241/04  

    Besoldung der Beamten und Richter: Die Kürzungen der Sonderzahlungen sind

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