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   BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85   

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    Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

Verfahrensgang

  • AG Darmstadt, 24.04.1985 - 22 Js 7246/85
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 71, 64



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02  

    Anwaltsdaten

    Die verfahrensbezogene Konkretisierung hat von Verfassungs wegen der Richter nach Möglichkeit im jeweiligen Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss zu leisten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 08.03.2004 - 2 BvR 27/04  

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 220 f.; 71, 64, 65).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00  

    Durchsuchung - Anforderungen an den Beschluss

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
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  • BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05  

    Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212, 220; 71, 64, 65).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ).

  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03  

    Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212, 220 f.; 71, 64, 65).

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03  

    Durchsuchung - Gleichzeitige Durchsuchungsanordnung beim Verdächtigen und beim

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keine tatsächlichen Angaben über den Inhalt des Vorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird daher rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 12.11.2002 - 2 BvR 1054/02  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Die nur schlagwortartige Bezeichnung der mutmaßlichen Straftat und die Anführung des Wortlauts des § 102 StPO genügen in einem solchen Fall nicht (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 71, 64 ).

    Schließlich muss die Durchsuchung den Erfolg versprechen, geeignete Beweismittel zu erbringen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 71, 64 ).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
  • BVerfG, 18.02.2002 - 2 BvR 863/01  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 59, 95 ; 71, 64 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 380/01  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

  • BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 103/05  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 260/03  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 23.01.2004 - 2 BvR 1109/01  

    Begriff der Gefahr im Verzug bei Anordnung einer Durchsuchung der Wohnung des

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 1872/05  
  • BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 1052/04  

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

  • BVerfG, 25.07.2007 - 2 BvR 947/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen in einem

  • BVerfG, 19.07.2004 - 2 BvR 868/04  

    Anforderungen an die Umschreibung des Tatvorwurfs in einem Durchsuchungsbeschluss

  • VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98  

    Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 1697/02  
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