Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,309
BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 (https://dejure.org/1986,309)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,309) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwerer und unabwendbarer Nachteil i.S. von § 93c Satz 2 BVerfGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Zulässigkeit - Schriftliches Verfahren - Berufungszulassung - Berufungssumme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 72, 119
  • NJW 1986, 2305
  • MDR 1986, 729
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    Nur soweit die Verfassungswidrigkeit einer Norm ausgesprochen oder die Feststellung getroffen worden ist, eine bestimmte Auslegung des einfachen Rechts sei verfassungswidrig, sind die Fachgerichte hieran gebunden (vgl. BVerfGE 40, 88 (94); 42, 258 (260)).

    Darüber, ob eine solche verfahrensrechtliche Möglichkeit gegeben ist, haben die Fachgerichte zu entscheiden (vgl. BVerfGE 40, 88 (94)).

  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    Im nach § 128 Abs. 3 ZPO angeordneten schriftlichen Verfahren sei die Berufung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 60, 96 ) auch dann zulässig, wenn er rechtzeitig innerhalb der ihm gesetzten Frist Stellung genommen habe und die Berufungssumme nicht mehr als 700 DM betrage.

    Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 340/81

    Zulässigkeit der Berufung bei Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, daß ein rechtzeitig innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingegangener Schriftsatz zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222); 61, 78 (81); 61, 119 (122)) und daß für die verfassungsrechtliche Beurteilung die Gründe für die unterbliebene Kenntnisnahme unerheblich sind (vgl. BVerfGE 53, a.a.O., 222 f. m. w. N.).

    Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).

  • BVerfG, 28.09.1982 - 2 BvR 125/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, daß ein rechtzeitig innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingegangener Schriftsatz zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222); 61, 78 (81); 61, 119 (122)) und daß für die verfassungsrechtliche Beurteilung die Gründe für die unterbliebene Kenntnisnahme unerheblich sind (vgl. BVerfGE 53, a.a.O., 222 f. m. w. N.).

    Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).

  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 284/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    Nur soweit die Verfassungswidrigkeit einer Norm ausgesprochen oder die Feststellung getroffen worden ist, eine bestimmte Auslegung des einfachen Rechts sei verfassungswidrig, sind die Fachgerichte hieran gebunden (vgl. BVerfGE 40, 88 (94); 42, 258 (260)).
  • BVerfG, 27.02.1980 - 1 BvR 277/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    a) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist entschieden, daß ein rechtzeitig innerhalb einer gesetzlichen oder richterlichen Frist bei Gericht eingegangener Schriftsatz zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 53, 219 (222); 61, 78 (81); 61, 119 (122)) und daß für die verfassungsrechtliche Beurteilung die Gründe für die unterbliebene Kenntnisnahme unerheblich sind (vgl. BVerfGE 53, a.a.O., 222 f. m. w. N.).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 545/82

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Durchführung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.05.1986 - 1 BvR 677/84
    Vielmehr hat es es lediglich unter dem Gesichtspunkt des wirksamen Grundrechtsschutzes für geboten erachtet, bei der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ein Rechtsmittel zuzulassen, wenn die Auslegung der Verfahrensvorschriften das ermöglicht (vgl. BVerfGE 60, 96 (98 f.); 61, 78 (80); 61, 119 (121); 64, 203 (206)).
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 442/16

    § 17 KSchG - Entlassungsbegriff bei Elternzeit

    Auch diese Feststellung ist bindend (vgl. BVerfG 6. Mai 1986 - 1 BvR 677/84 - zu II 1 b der Gründe, BVerfGE 72, 119) .
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Eine solche Entscheidung ist in gleicher Weise wie die Nichtigerklärung einer Norm gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG von allen Gerichten zu beachten (BVerfGE 40, 88, 94; 72, 119, 121).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06

    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens

    aa) Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 72, 119 ; 96, 205 ; stRspr).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht