Rechtsprechung
BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84 |
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4. Rundfunkentscheidung
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4. Rundfunkentscheidung
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4. Rundfunkentscheidung / Niedersachsen
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4. Rundfunkentscheidung / Niedersachsen
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4. Rundfunkurteil
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Zur Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit des Niedersächsischen Rundfunkgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunikationsseminare.eu , S. 9 (Ausführliche Zusammenfassung)
Rundfunk - "Niedersachsen"
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 73, 118
- NJW 1987, 239
- NVwZ 1987, 125 (Ls.)
- DVBl 1987, 30
- ZUM 1986, 602
- afp 1986, 314
Wird zitiert von ... (297) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunksystems ergaben sich weitgehend aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1961, 1971 und 1981 (BVerfGE 12, 205 - Deutschland-Fernsehen; 31, 314 - Umsatzsteuer; 57, 295 - Privatfunk im Saarland).Vielmehr gehen sie - von ihrem Standpunkt aus folgerichtig - von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus, nach der bei Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen eines Gesetzes das gesamte Gesetz für nichtig zu erklären ist, wenn die nichtigen Bestimmungen mit den übrigen so verflochten sind, daß sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (BVerfGE 57, 295 [334] m. w. N.).
Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (BVerfGE 57, 295 [319 f.]).
Wie der Gesetzgeber seine Aufgabe erfüllen will, ist - in den von der Garantie gezogenen Grenzen - Sache seiner eigenen Entscheidung (BVerfGE 57, 295 [320 f.]).
Er muß eine begrenzte Staatsaufsicht vorsehen, den Zugang zur Veranstaltung privater Rundfunksendungen regeln und, solange dieser nicht jedem Bewerber eröffnet werden kann, Auswahlregelungen treffen, welche den Bewerbern eine gleiche Chance eröffnen (BVerfGE 57, 295 [324 f.]).
b) Des weiteren wird die Gleichgewichtigkeit ("Ausgewogenheit"), in welcher die Vielfalt der bestehenden Meinungsrichtungen im Gesamtprogrammangebot eines Landes zur Darstellung zu bringen ist (vgl. BVerfGE 57, 295 [323 f.]), infolge der dargelegten Entwicklungen in erhöhtem Maße gewissen unvermeidlichen Schwankungen, möglicherweise auch Störungen unterliegen.
Zwar kann sie es nicht rechtfertigen, für den privaten Rundfunk auf rechtliche Sicherungen der Rundfunkfreiheit ganz zu verzichten und die Entwicklung im Wege der Deregulierung den Kräften des Marktes anzuvertrauen (BVerfGE 57, 295 [323]), dies um so weniger, als mit einem echten "Markt" auf absehbare Zeit nicht gerechnet werden kann; eine solche Lösung wäre mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG unvereinbar.
Aufgabe des Gesetzgebers ist es, die strikte Durchsetzung dieses Grundstandards durch materielle, organisatorische und Verfahrensregelungen sicherzustellen (vgl. BVerfGE 57, 295 [320]).
Gewiß hat die Gewährleistung der Freiheit des Rundfunks durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht nur abwehrenden Charakter (BVerfGE 57, 295 [320]).
Regelungen, welche die Rundfunkfreiheit beschränken, sind hingegen nur auf der Grundlage des Art. 5 Abs. 2 GG oder in den Fällen einer Beschränkung der Rundfunkfreiheit unmittelbar durch die Verfassung zulässig (BVerfGE 57, 295 [321]).
Wird berücksichtigt, daß Tendenzen zur Konzentration rechtzeitig und so wirksam wie möglich entgegenzutreten ist und daß Fehlentwicklungen gerade in diesem Bereich schwer rückgängig zu machen sind (BVerfGE 57, 295 [323]), so erscheint eine strengere gesetzliche Vorkehrung geboten.
Verfassungsrechtlich ist dies von Bedeutung, weil eine solche Entwicklung die Pressefreiheit berühren würde, welche auch das Institut "Freie Presse", also den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gewährleistet (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 f.]; zum Vorbehalt gesetzlicher Regelung unter diesem Aspekt, allerdings offenlassend: BVerfGE 57, 295 [324]).
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rundfunkfreiheit (BVerfGE 57, 295 [326 f.]) setzt das Niedersächsische Landesrundfunkgesetz für die Veranstaltung von Hörfunk und Fernsehen eine Erlaubnis voraus (§ 2).
Auch bei Berücksichtigung der grundsätzlichen Organisationsfreiheit des Gesetzgebers (BVerfGE 57, 295 [321]) kann dieser sich zur Rechtfertigung von Einschränkungen verfassungsrechtlicher Gebote nicht auf organisatorische Umstände berufen, die er selbst ohne verfassungsrechtliche Notwendigkeit geschaffen hat.
Im übrigen stehen die Zugangs- und Auswahlregelungen des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes mit dem Grundgesetz in Einklang; sie tragen den verfassungsrechtlichen Anforderungen (BVerfGE 57, 295 [326 f.]) Rechnung.
Beide Regelungen verletzen nicht das Verfassungsgebot chancengleichen Zugangs (BVerfGE 57, 295 [327]).
Damit hat der Gesetzgeber dem Erfordernis von Auswahlgrundsätzen (BVerfGE 57, 295 [327]) entsprochen und die Kriterien der Auswahl in hinreichender Weise bestimmt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist bei jeder Form der gesetzlichen Ordnung des Rundfunks eine vorherige Überprüfung unverzichtbar, ob bei der Aufnahme privater Rundfunkveranstaltungen oder einem Hinzutreten weiterer Veranstalter den Anforderungen der Rundfunkfreiheit Genüge getan ist (BVerfGE 57, 295 [326]).
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich zu machen, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten (BVerfGE 12, 205 [263]; 57, 295 [325]).
Bei einem "außenpluralistischen" Modell obliegt den einzelnen Veranstaltern keine Ausgewogenheit; doch bleiben auch sie zu sachgemäßer, umfassender und wahrheitsgemäßer Information und einem Mindestmaß an gegenseitiger Achtung verpflichtet (BVerfGE 57, 295 [326]).
- BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60
1. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunksystems ergaben sich weitgehend aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1961, 1971 und 1981 (BVerfGE 12, 205 - Deutschland-Fernsehen; 31, 314 - Umsatzsteuer; 57, 295 - Privatfunk im Saarland).Zur Sicherung dieser Vielfalt kann der Gesetzgeber eine - nach dem Urteil vom 28. Februar 1961 (BVerfGE 12, 205 [262]) verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - "binnenpluralistische" Struktur der Veranstalter, also eine Organisation vorsehen, bei welcher der Einfluß der in Betracht kommenden Kräfte intern, durch Organe der jeweiligen Veranstalter vermittelt wird.
Wenn Art. 5 GG es indessen nicht hindert, daß auch Vertretern des Staates in den Organen des neutralisierten Trägers der Veranstaltungen ein angemessener Anteil eingeräumt wird (BVerfGE 12, 205 [263]), lassen sich aus diesem Umstand Bedenken um so weniger herleiten, als die Zahl der Vertreter der Mehrheitsparteien kaum mehr als drei betragen dürfte.
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber für den Inhalt des Gesamtprogramms Leitgrundsätze verbindlich zu machen, die ein Mindestmaß von inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleisten (BVerfGE 12, 205 [263]; 57, 295 [325]).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Dies geschieht in einem umfassenden Sinne; Meinungsbildung vollzieht sich nicht nur durch Nachrichtensendungen, politische Kommentare oder Sendereihen über Probleme der Vergangenheit, der Gegenwart oder der Zukunft, sondern ebenso in Hör- und Fernsehspielen, musikalischen Darbietungen oder Unterhaltungssendungen (BVerfGE 59, 231 [257 f.] m. w. N. - Freie Rundfunkmitarbeiter).Mit dieser Einschränkung umfaßt der Grundsatz die Programmfreiheit der Veranstalter: Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt insoweit nicht nur vor unmittelbaren Einflüssen auf Auswahl, Inhalt und Gestaltung der Programme, sondern ebenso vor einer Einflußnahme, welche die Programmfreiheit mittelbar beeinträchtigen könnte (vgl. BVerfGE 59, 231 [260]).
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81
Gegendarstellung
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Insbesondere muß dem von einer Darstellung in den Medien Betroffenen die rechtlich gesicherte Möglichkeit eingeräumt werden, dieser mit seiner Darstellung entgegenzutreten; im anderen Fall wäre er zum bloßen Objekt öffentlicher Erörterung herabgewürdigt (BVerfGE 63, 131 [142 f.]). - BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67
Filmeinfuhrverbote aus der DDR
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Unter dieser sind einschränkende Maßnahmen vor der Herstellung oder Verbreitung eines Geisteswerkes, insbesondere das Abhängigmachen von behördlicher Vorprüfung und Genehmigung seines Inhalts zu verstehen (BVerfGE 33, 52 [71 f.]). - BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Verfassungsrechtlich ist dies von Bedeutung, weil eine solche Entwicklung die Pressefreiheit berühren würde, welche auch das Institut "Freie Presse", also den Bestand und die Funktionsfähigkeit der Presse gewährleistet (vgl. BVerfGE 20, 162 [175 f.]; zum Vorbehalt gesetzlicher Regelung unter diesem Aspekt, allerdings offenlassend: BVerfGE 57, 295 [324]). - BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Die damit gestellte Aufgabe umfaßt die essentiellen Funktionen des Rundfunks für die demokratische Ordnung (vgl. BVerfGE 35, 202 [222] m. w. N. - Lebach) ebenso wie für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik:. - EuGH, 30.04.1974 - 155/73
Sacchi
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Hindernisse einer solchen, der europäischen Integration förderlichen Entwicklung abzubauen oder auszuschließen ist das Bestreben sowohl des Europarates als auch des Parlaments und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; in die gleiche Richtung weisen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (vgl. insbes. Slg. 1974, S. 409, und 1980, S. 833). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68
2. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84
Die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen des Rundfunksystems ergaben sich weitgehend aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1961, 1971 und 1981 (BVerfGE 12, 205 - Deutschland-Fernsehen; 31, 314 - Umsatzsteuer; 57, 295 - Privatfunk im Saarland).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auch wenn die mediale Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ) als "eine Art informationeller Daseinsvorsorge für die Gesamtbevölkerung" verstanden wird (…vgl. Waldhoff, AfP 2011, S. 1 ), steht dies der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen.Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Dieses Leistungsangebot wird durch die Entwicklung der Kommunikationstechnologie und insbesondere die Informationsverbreitung über das Internet weiterhin nicht infrage gestellt (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 119, 181 ; 136, 9 ).
Es handelt sich um dem Staat gegenüber rechtlich verselbständigte und von ihm unabhängige Organisationseinheiten, die ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung ausüben (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 298 ).
Denn das Rundfunksystem muss in seiner Gesamtheit dem verfassungsrechtlich Gebotenen im Rahmen des Möglichen entsprechen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
- BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ). - BVerfG, 25.03.2014 - 1 BvF 1/11
ZDF-StV verstößt gegen Gebot der Staatsferne
Die Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind von Verfassungs wegen an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ).Sie stehen in enger Wechselwirkung mit der rahmensetzenden Grundentscheidung des Gesetzgebers für eine duale Rundfunkordnung und den Aufgaben, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk in dieser Ordnung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 114, 371 ; 119, 181 ; 121, 30 ).
Er hat so zu inhaltlicher Vielfalt beizutragen, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ; 114, 371 ; 119, 181 ).
Entsprechend dieser Bedeutung beschränkt sich sein Auftrag nicht auf eine Mindestversorgung oder auf ein Ausfüllen von Lücken und Nischen, die von privaten Anbietern nicht abgedeckt werden, sondern erfasst die volle Breite des klassischen Rundfunkauftrags, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und Willensbildung, neben Unterhaltung und Information eine kulturelle Verantwortung umfasst (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 119, 181 ) und dabei an das gesamte Publikum gerichtet ist (vgl. BVerfGE 83, 238 ).
b) Für die Gewährleistung einer verschiedenartige Blickwinkel vereinigenden Zusammensetzung dieser Organe kann der Gesetzgeber neben Mitgliedern, die von gesellschaftlichen Gruppen entsandt werden, auch Vertreterinnen und Vertretern aus dem staatlichen Bereich einen Anteil einräumen (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Organisiert wird Rundfunkberichterstattung dabei in Form einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, die zu einem maßgeblichen Teil staatlich finanziert wird (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Den Staat trifft hier, anders als in Wirtschaftsbereichen, die grundsätzlich privatwirtschaftlichem Handeln überlassen sind, mehr als eine nur ergänzende Regulierungsverantwortung; er ist unmittelbar Träger und Veranstalter, der mittels seiner Anstalten den Funktionsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkberichterstattung selbst erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Es bringt eine spezifische Form der Verantwortung zum Ausdruck: Der Staat hat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar zu organisieren und dessen Auftrag durch eigene Anstalten zu erfüllen, muss dabei aber Sorge tragen, dass die Gestaltung des Programms und dessen konkrete Inhalte nicht in die allgemeine staatliche Aufgabenwahrnehmung eingebunden und als deren Teil ausgestaltet sind (vgl. BVerfGE 12, 205 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Ziel ist es, einen Rundfunk zu schaffen, der dem Prinzip gesellschaftlicher Freiheit und Vielfalt verpflichtet ist, nicht aber inhaltlich von den Repräsentanten und Amtsträgern des Staatsapparats geformt ist (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 90, 60 ).
Einseitigen politischen Einflussnahmen im Einzugsbereich staatlicher Machtausübung ist durch geeignete institutionelle und verfahrensrechtliche Vorkehrungen entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Dies sind Mitglieder einer Regierung (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ), Abgeordnete (…vgl. BVerfGE a.a.O.) und politische Beamtinnen und Beamte (vgl. auch SächsVerfGH…, Urteil vom 10. Juli 1997 - Vf. 13-II-96 -, NVwZ-RR 1998, S. 345, 347;… Hahn, Die Aufsicht des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 2010, S. 175;… Starck, Rundfunkfreiheit als Organisationsproblem, 1973, S. 42).
Angesichts der Weite der den Kommunen überantworteten Aufgaben kommt die Vertretung einer Kommune einem allgemeinen Mandat zumindest nahe (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die institutionelle Ausgestaltung der Rundfunkanstalten sind an dem Ziel der Vielfaltsicherung auszurichten (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 121, 30 ; B I 2 des Urteils).
Das Urteil zum Niedersächsischen Landesrundfunkgesetz betraf die Entsendung von Repräsentanten der im Landtag vertretenen politischen Parteien in Kontrollgremien des privaten Rundfunks und nicht die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
Das Bundesverfassungsgericht hat landesrechtliche Normen, die die Zulassung von Parteien zur Veranstaltung von Privatrundfunk betrafen, nicht mit Blick auf die Gesetzgebungskompetenz beanstandet (vgl. BVerfGE 73, 118 ).a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts enthält Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einen Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit, der auf eine Ordnung zielt, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ;… BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 11. September 2007 - 1 BvR 2270/05, 1 BvR 809/06, 1 BvR 830/06 -, MMR 2007, S. 770 ).
b) Der Auftrag zur Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit gilt nicht nur für den öffentlichrechtlichen Rundfunk, sondern ebenso für den privaten Rundfunk (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Auch die Rundfunkfreiheit privater Veranstalter dient der freien und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt für private Rundfunkveranstalter keine binnenpluralistische Organisation, weil damit diese Form der Veranstaltung von Rundfunksendungen um das Grundelement privater autonomer Gestaltung und Entscheidung und damit um ihre eigentliche Substanz gebracht würde (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
In einer dualen Rundfunkordnung, in der öffentlichrechtliche und privatwirtschaftliche Veranstalter nebeneinander stehen, muss der Gesetzgeber dafür sorgen, dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Vielfalt in der Berichterstattung im Ergebnis durch das Gesamtangebot aller Veranstalter erfüllt werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ).
Zur Sicherung der Vielfalt gehört auch die Vermeidung einseitigen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung infolge der Zusammenballung publizistischer Macht (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ); der Rundfunk soll nicht einer oder einzelnen gesellschaftlichen Gruppen ausgeliefert werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Hierbei muss bereits Gefahren begegnet werden, da einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks schließt staatliche Maßnahmen nicht aus, welche der Herstellung oder Erhaltung der Rundfunkfreiheit dienen; diese können verfassungsrechtlich sogar geboten sein (BVerfGE 73, 118 ), etwa, um zu verhindern, dass der Rundfunk dem Staat oder einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird (vgl. BVerfGE 90, 60 ).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die manifesten Gefahren unmittelbarer Lenkung oder Maßregelung des Rundfunks; es sollen auch, weitergehend, alle mittelbaren und subtilen Einflussnahmen des Staates verhindert werden (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Damit wird kein absolutes Trennungsgebot zwischen Staat und Rundfunk aufgestellt; gleichwohl sind Einflussmöglichkeiten insoweit auszuschalten, als sie nicht der Herstellung oder Erhaltung der Rundfunkfreiheit dienen und durch Schranken des Grundrechts nicht gedeckt sind (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Es geht nicht um eine vollständige Freiheit des Rundfunks von jeglicher staatlicher Berührung; vielmehr ist eine weit gehende Staatsferne zur Verwirklichung der freien Meinungsbildung anzustreben (vgl. auch BVerfGE 73, 118 ; 88, 25 ).
Der Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks ist vom Gesetzgeber daher grundsätzlich auch bei der Beteiligung von politischen Parteien an der Veranstaltung und Überwachung von Rundfunk zu beachten (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Der Einfluss der Parteien, die im Parlament die Mehrheit bilden, lässt sich vom staatlichen Einfluss kaum unterscheiden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat daher schon früher entschieden, der Ausschluss der Parteien und der von ihnen abhängigen Unternehmen, Personen und Vereinigungen als Rundfunkveranstalter sei unter dem Gesichtspunkt der Staatsferne und Überparteilichkeit des Rundfunks nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
a) Wesentlicher Teil der Ordnung des Privatrundfunks ist die Regelung der Zulassung privater Rundfunkbetreiber (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Daher sind gerade für die Zulassung von Bewerbern und für die Zuteilung von Übertragungskapazitäten besonders strikte gesetzliche Vorkehrungen im Interesse der Rundfunkfreiheit erforderlich (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ).
Doch ist diese lediglich eine der vielfältigen Aufgaben des Rundfunks; sie ist zudem im Bereich des privaten Rundfunks nicht von jedem Rundfunkunternehmen gleichermaßen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Die Ausgestaltung des Rundfunks muss sich am Ziel der Gewährleistung einer freien, umfassenden und wahrheitsgemäßen individuellen und öffentlichen Meinungsbildung orientieren (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
Sie können auch im Rundfunkbereich einen Einfluss ausüben, der sich von einem als "staatlich" in Erscheinung tretenden Einfluss der Mehrheitsparteien kaum unterscheiden lässt (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
- BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85
6. Rundfunkentscheidung
Der Gesetzgeber darf die Zulassung privaten Rundfunks, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, allerdings nicht von Voraussetzungen abhängig machen, die eine Veranstaltung privater Rundfunkprogramme in hohem Maße erschweren, wenn nicht ausschließen würden (vgl. BVerfGE 73, 118 [157]).Erleichterungen dieser Art sind aber ohne nachhaltige Gefährdung des Normziels von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nur hinnehmbar, solange und soweit wirksam sichergestellt ist, daß die unerläßliche Grundversorgung der Bevölkerung vom öffentlichrechtlichen Rundfunk ohne Einbuße erfüllt wird (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]).
Entscheidet sich der Gesetzgeber für eine duale Rundfunkordnung, so ist er daher angesichts der noch immer beschränkten Reichweite, programmlichen Vielfalt und Breite des privaten Rundfunks verpflichtet, die Grundversorgung der Bevölkerung durch die Gewährleistung der erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für den öffentlichrechtlichen Rundfunk zu sichern (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]).
Sie ist im Gegenteil im dualen Rundfunksystem verfassungsrechtlich geboten, solange die privaten Veranstalter den klassischen Rundfunkauftrag, von dem Art. 5 Abs. 1 Satz 2 G(, ausgeht, nicht in vollem Umfang erfüllen [vgl. BVerfGE 73, 118 [155 ff.]].
Der Grundsatz "publizistischer Gewaltenteilung" hat keinen Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 73, 118 [175]).
Die freie Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG im Blick hat, hängt bei dem derzeitigen Entwicklungsstand des dualen Rundfunksystems davon ab, daß der öffentlichrechtliche Rundfunk seine Grundversorgungsaufgabe ungeschmälert erfüllt (vgl. BVerfGE 73, 118 [157 ff.]; 74, 297 [323 ff.]).
Damit sind aber gerade jene Anforderungen an die Programmgestaltung gefährdet, die sich für den öffentlichrechtlichen Rundfunk aus der Grundversorgungsaufgabe ergeben (vgl. BVerfGE 73, 118 [155 f.]) und dem System der Gebührenfinanzierung zugrunde liegen.
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht keinen Zweifel daran gelassen, daß auch für private Anbieter binnenpluralistische Maßstäbe vorgeschrieben werden dürfen (vgl. BVerfGE 57, 295 [325]; 73, 118 [171]).
Auch dann lassen sich aber nur Ungleichgewichtigkeiten hinnehmen, die nicht gravierend sind (vgl. BVerfGE 73, 118 [158 f.]).
Ein solcher Grundstandard genügt danach vielmehr nur für die laufende Kontrolle, nicht für die Zulassung privater Veranstalter (vgl. BVerfGE 73, 118 [159 f.]).
Sie findet ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung, aber auch Grenze, an dem Grundsatz, daß privater Rundfunk vom Gesetzgeber nicht unter Anforderungen gestellt werden darf, die seine Veranstaltung in hohem Maße erschweren, wenn nicht ausschließen würden (vgl. BVerfGE 73, 118 [157]).
Das setzt unter anderem Regelungen über die Zulassung zur Rundfunkveranstaltung und die Auswahlkriterien für private Bewerber voraus (vgl. BVerfGE 57, 295 [326 f.]; 73, 118 [153 f.]).
Dabei darf der Gesetzgeber dem Staat aber keinen Einfluß auf Auswahl, Inhalt und Gestaltung der Programme einräumen (vgl. BVerfGE 73, 118 [182 f.]).
Die Rundfunkfreiheit schützt jedoch nicht nur vor unmittelbaren staatlichen Einflußnahmen auf das Programm, sondern steht auch mittelbaren Programmeinflüssen entgegen (vgl. BVerfGE 73, 118 [183]).
Der aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitete Grundsatz der Staatsfreiheit des Rundfunks bezieht sich nicht nur auf die Exekutive, sondern auch auf die Legislative (vgl. BVerfGE 73, 118 [182]).
Diese erfordert besondere Vorkehrungen gegen die Entstehung vorherrschender multimedialer Meinungsmacht (vgl. BVerfGE 73, 118 [177]).
Zur Staatsgewalt zählen dabei auch die Gemeinden (vgl. BVerfGE 73, 118 [191]).
Dasselbe gilt für die ähnlich zusammengesetzten externen Kontrollgremien der privaten Rundfunkanbieter (vgl. BVerfGE 73, 118 [171]).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
- BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89
Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB
Die Verfassung verbietet nur die Vorzensur, also die Vorschaltung eines präventiven Verfahrens, vor dessen Abschluß ein Werk nicht veröffentlicht werden darf (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 73, 118 ; 83, 130 ). - BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Sie sind vielmehr integraler Teil des Staatsaufbaus (vgl. - für die Kommunen - BVerfGE 73, 118 ; 83, 37 ; 107, 1 ; 138, 1 ) und der grundrechtsverpflichteten öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 128, 226 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 - 2 BvE 2/11 -, juris, Rn. 238 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juli 2016 - 2 BvR 470/08 -, juris, Rn. 26) und als solcher gehalten, die Nachteile einer möglichst grundrechtsschonenden Ermittlung der Einwohnerzahlen hinzunehmen. - BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86
5. Rundfunkentscheidung
Auch jenseits der Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten (BVerfGE 73, 118 [157 f.]) ist es dem Gesetzgeber daher versagt, die Veranstaltung dieser Programme und Dienste ausschließlich privaten Anbietern vorzubehalten.Die Rundfunkfreiheit dient der gleichen Aufgabe wie alle Garantien des Art. 5 Abs. 1 GG: der Gewährleistung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, dies in einem umfassenden, nicht auf bloße Berichterstattung oder die Vermittlung politischer Meinungen beschränkten Sinn (BVerfGE 57, 295 [319] m. w. N. - Privatfunk im Saarland; 59, 231 [257 f.]; 73, 118 [152] - Niedersächsisches Landesrundfunkgesetz).
Es kommt allein darauf an, daß freie, umfassende und wahrheitsgemäße Meinungsbildung im dargelegten Sinne gewährleistet ist (BVerfGE 57, 295 [321]; 73, 118 [152 f.]).
Den verfassungsrechtlichen Geboten kann, wie das Bundesverfassungsgericht in dem Urteil vom 4. November 1986 (BVerfGE 73, 118 [157 ff.]) entschieden hat, unter den Bedingungen der gegenwärtigen und für die nähere Zukunft absehbaren Entwicklungen auch eine duale Ordnung des Rundfunks entsprechen, wie sie sich derzeit in der Mehrzahl der deutschen Bundesländer herausbildet.
a) Mit dem Begriff der Grundversorgung hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 4. November 1986 Aufgaben des Rundfunks umschrieben, deren Wahrnehmung auch in der auf der Grundlage der neuen Landesmediengesetze entstehenden dualen Ordnung des Rundfunks unerläßlich ist und jedenfalls durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wirksam sichergestellt sein muß (oben I): Es muß im Prinzip dafür Sorge getragen sein, daß für die Gesamtheit der Bevölkerung Programme geboten werden, welche umfassend und in der vollen Breite des klassischen Rundfunkauftrags informieren, und daß Meinungsvielfalt in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise gesichert ist (BVerfGE 73, 118 [157 f.]).
Wesentlich sind nach dem Urteil vom 4. November 1986 vielmehr drei Elemente: eine Übertragungstechnik, bei der ein Empfang der Sendungen für alle sichergestellt ist, bis auf weiteres mithin die herkömmliche terrestrische Technik (BVerfGE 73, 118 [123]); weiterhin der inhaltliche Standard der Programme im Sinne eines Angebots, das nach seinen Gegenständen und der Art ihrer Darbietungen oder Behandlung dem dargelegten Auftrag des Rundfunks nicht nur zu einem Teil, sondern voll entspricht; schließlich die wirksame Sicherung gleichgewichtiger Vielfalt in der Darstellung der bestehenden Meinungsrichtungen durch organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen.
Die Lösung der Absätze 1, 2 und 4 entspricht jedoch mit den dargelegten Maßgaben den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Organisation von alleinigen Veranstaltern privaten Rundfunks als hinreichend erachtet hat (BVerfGE 73, 118 [174 f.]).
Die Ausgestaltung darf allein der Sicherung der Rundfunkfreiheit dienen (BVerfGE 73, 118 (166); vgl. auch BVerfGE 57, 295 [321]); die Aufgabe, die dem Gesetzgeber insoweit gestellt ist, befreit ihn nicht von seiner Bindung an Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Art. 1 Abs. 3 GG).
Qualifiziertes Personal kann ebenso ein privater Veranstalter engagieren (vgl. BVerfGE 73, 118 [194]).
Infolgedessen können die Anstalten nicht nur die Breite des gesamten Programmangebotes erhöhen, sondern in dieses auch ein für das kulturelle Leben in der Bundesrepublik wesentliches Element einbringen und in diesem Bereich den klassischen Auftrag des Rundfunks wahrnehmen (vgl. BVerfGE 73, 118 [158]).
Inhalt und Tragweite verfassungsrechtlicher Begriffe und Bestimmungen hängen (auch) von ihrem Normbereich ab; ihre Bedeutung kann sich bei Veränderungen in diesem Bereich wandeln (vgl. BVerfGE 73, 118 [154]).
- BVerfG, 11.09.2007 - 1 BvR 2270/05
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag
Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 107, 299 ; 114, 371 ; stRspr).Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 90, 60 ; 114, 371 ).
Auch wegen der mit der Konzentration im Rundfunk verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung hat das Bundesverfassungsgericht Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt als geboten angesehen (vgl. BVerfGE 31, 314 ; 57, 295 ; 73, 118 ; 83, 238 ; 85, 163 ; 97, 228 ; 114, 371 ) und hinzugefügt, dass einmal eingetretene Fehlentwicklungen sich - wenn überhaupt - nur bedingt und nur unter erheblichen Schwierigkeiten rückgängig machen lassen (vgl. BVerfGE 57, 295 ; 73, 118 ; 95, 163 ).
Öffentlichrechtliche Veranstalter werden besonderen organisatorischen Anforderungen zur Sicherung der Vielfalt und Unabhängigkeit unterworfen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 114, 371 ).
Nur wenn ihm dies gelingt und er im publizistischen Wettbewerb mit den privaten Veranstaltern bestehen kann, ist das duale System in seiner gegenwärtigen Form, in der die privatwirtschaftlich finanzierten Programme weniger strengen Anforderungen unterliegen als die öffentlichrechtlichen, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 74, 297 ; 83, 238 ; 90, 60 ).
Um der Bestands- und Entwicklungsgarantie für den öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen eines solchen Systems (vgl. BVerfGE 74, 297 ; 90, 60 ; stRspr) gerecht zu werden und die Erfüllung seines Funktionsauftrags zu ermöglichen, muss der Gesetzgeber vorsorgen, dass die dafür erforderlichen technischen, organisatorischen, personellen und finanziellen Vorbedingungen bestehen (vgl. BVerfGE 73, 118 ).
Der Funktionsfähigkeit öffentlichrechtlichen Rundfunks dient die vorrangige Finanzierung über öffentlichrechtliche Gebühren (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 87, 181 ; 90, 60 ).
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88
8. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02
Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee
- VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17
Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92
Zollkriminalamt
- OVG Bremen, 14.09.1999 - 1 HB 433/98
Vereinbarkeit des Kabelbelegungsmonopols der Landesmedienanstalt mit …
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- VerfGH Sachsen, 10.07.1997 - 13-II-96
Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Zweiten Gesetzes …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12
Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß
- BVerwG, 09.12.1998 - 6 C 13.97
Fernsehgebühren einschließlich "Aufsichtsgroschen" rechtmäßig
- VerfGH Bayern, 03.02.1994 - 4-VII-91
Verstoß von Regelungen des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG) über die …
- BVerfG, 20.07.2021 - 1 BvR 2756/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2014 - 2 B 10323/14
Auswahl von Anbietern von sog. Fensterprogrammen - Drittsendezeiten; private …
- BVerfG, 06.10.1992 - 1 BvR 1586/89
7. Rundfunkentscheidung
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2014 - 2 B 10327/14
Vorläufiges Entfallen der Drittsendezeiten im Programm von SAT.1
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 12.09
Rundfunkgebührenstaatsvertrag; revisibles Recht; internetfähiger PC; …
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
- OVG Niedersachsen, 10.05.2013 - 10 ME 21/13
Gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum der Versammlung der …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16
"Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei …
- BGH, 07.11.2016 - AnwZ (Brfg) 47/15
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer mit einem Werbeaufdruck versehenen, …
- BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Lebach II
- BVerfG, 26.10.2005 - 1 BvR 396/98
Landesmediengesetz Bayern
- BVerwG, 24.11.2010 - 6 C 16.09
Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Makel; …
- VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13
Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 809/06
- BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13
Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1998 - VerfGH 10/96
abstrakte Normenkontrolle; Rundfunkstaatsvertrag-MDR; Außenwirkung; …
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/94
'extra-radio'
- BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
- BVerfG, 02.05.2007 - 1 BvR 830/06
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 6.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 7.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 09.11.2005 - 2 BvR 1198/03
Bertelsmann AG nimmt Verfassungsbeschwerde gegen Zustellung einer …
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1414/20
Jugendmedienschutz im Internet - Untersagung von pornografischen …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05
Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Verurteilung eines Redaktionsleiters des Hessischen Rundfunks wegen …
- BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03
Studiengebühren
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
- BVerwG, 15.07.2020 - 6 C 25.19
Klagen von Landesmedienanstalten gegen die Erteilung der Zulassung für ein …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 3 LB 19/14
Von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein für das bundesweite SAT1 …
- BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03
Mindestvergütung des Insolvenzverwalters
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
- VGH Bayern, 15.02.2012 - 7 BV 11.285
Klage der Axel Springer AG in Sachen ProSiebenSat.1 erfolgreich
- LAG Berlin-Brandenburg, 30.06.2023 - 12 Sa 331/23
Weisungsrecht, Umsetzung, behinderungsgerechte Beschäftigung, …
- BVerwG, 29.01.2014 - 6 C 2.13
Fernsehveranstalter; Änderung der Beteiligungsverhältnisse; medienrechtliche …
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08
Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 4897/13
Rundfunkbeitrag und Schwerbehinderung
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender …
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Normenkontrollverfahren: Weitgehender Ausschluss mittelbarer Beteiligung von …
- BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 166/10
WDR muss einem Pressejournalisten Auskunft geben
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 11.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- LAG Köln, 16.09.2021 - 6 Sa 160/21
Bindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an Art. 33 Abs. 2 GG
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 21.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- VGH Bayern, 28.10.2009 - 7 N 09.1377
Rechtskonformität rundfunkrechtlicher Gewinnspielregelungen
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 35.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2480/02
Zuweisung von Übertragungskapazität - Beurteilungsspielraum
- BVerwG, 19.03.1997 - 6 C 8.95
Aufhebung der Sendeerlaubnis für DSF bestätigt
- BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 7.16
Rechtmäßige Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber dem Inhaber …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 8.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1506/04
Keine Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung einer länderübergreifenden …
- StGH Baden-Württemberg, 24.01.2005 - GR 2/04
Wahl des Vorstands der Landesanstalt für Kommunikation durch den Landtag nach dem …
- BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 110/22
Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des …
- OVG Hamburg, 03.03.2022 - 5 Bf 53/21
Anspruch auf Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten
- OLG Stuttgart, 03.05.2017 - 4 U 160/16
Wettbewerbsverstoß: Kostenlose Verteilung eines kommunalen "Stadtblatts"
- BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 341/93
Erfolglose Verfassungsbeschwerde des ZDF zum "Titel-Merchandising"
- BVerfG, 06.09.1999 - 1 BvR 1013/99
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gebührenpflicht gegenüber …
- BVerfG, 09.04.2018 - 1 BvR 840/15
Anspruch auf Gegendarstellung trotz unterlassener Stellungnahme im Vorfeld einer …
- VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922
Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.5573
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2002 - 1 S 2587/02
Richtigkeit der Auswahl eines Bewerbers bei Übertragungskapazitäten im …
- VG München, 16.07.2014 - M 6b K 13.3581
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96
Wahlwerbung und Chancengleichheit
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des …
- VG München, 21.01.2015 - M 6b K 14.1283
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 14.1933
Mit der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 …
- BVerwG, 16.06.1999 - 6 C 19.98
Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellung nach Verpflichtungsklage, …
- VG Berlin, 27.08.1992 - 1 A 159.92
Vergabe von drahtlos empfangbarer Hörfunkfrequenz in Berlin; Sendeerlaubnis zur …
- BVerwG, 31.05.2017 - 6 C 42.16
Neuverteilung der UKW-Frequenzen für den lokalen Hörfunk in der kreisfreien Stadt …
- VG München, 08.11.2007 - M 17 K 06.2675
Zulässigkeit einer hilfsweise erhobenen Fortsetzungsfeststellungsklage nach …
- BVerwG, 23.05.2012 - 6 C 22.11
Werbeentgeltabschöpfung; Auskunftsverlangen; Beanstandung; Medienaufsicht; …
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 402/06
Kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung des postmortalen …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 16.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; Anknüpfung der …
- BVerfG, 09.07.1993 - 1 BvR 748/93
Zulassung des "Deutschen Sport Fernsehens" für einen Satellitenkanal
- VG Karlsruhe, 14.09.2015 - 8 K 2196/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags; Rechtsnatur des Rundfunkbeitrags; …
- VGH Bayern, 23.02.2006 - 7 BV 05.1826
Verpflichtung zum unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellen eines Kabelfernsehkanals, …
- VG München, 24.09.2014 - M 6b K 13.4030
Rundfunkbeitrag; Verfassungsmäßigkeit; Bindung an Entscheidung BayVerfGH; …
- BVerfG, 31.07.2007 - 1 BvR 946/07
Keine Verletzung von Art 5 Abs 1 S 2 GG durch Zulassung von staatlichen …
- VGH Hessen, 12.11.1990 - 5 TH 1034/90
Erhebung einer allgemeinen Rundfunkgebühr zur Finanzierung des …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 18.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 29.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1416/20
Netzsperren wegen Altersverifikation - Das Ende von Pornhub, Youporn & …
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 35/81
Konkurs von Rundfunkanstalten
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 19.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 41.15
- BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 30.12
Informationszugang; öffentlich-rechtlicher Rundfunk; Ausgestaltung der …
- VG Karlsruhe, 28.09.2006 - 1 K 559/06
Rundfunkgebühr für ein Hotel
- BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04
Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 6.16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen gegen den Inhaber einer Wohnung hinsichtlich …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 33.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 22.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 21.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 47.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 28.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 15.15
Entrichten eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung durch den …
- VG Saarlouis, 23.12.2015 - 6 K 43/15
Verfassungsmäßigkeit von Rundfunkbeiträgen: Verstoß gegen die Glaubens- und …
- VG Hamburg, 17.07.2014 - 3 K 5371/13
Der seit dem 1. Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, der für …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 32.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 27.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 25.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerfG, 25.08.1998 - 1 BvR 1435/98
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem …
- VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 3166/90
Normenkontrollverfahren: Nutzungsplanverordnung der Landesanstalt für …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 14.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 12.16
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen den Inhaber einer Wohnung; …
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 20.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- BVerwG, 11.01.1991 - 7 C 13.90
Wahlwerbung - Zuteilung von Sendezeit - Neutralitätsgebot - Verzicht auf …
- BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 31.16
Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich; Verfassungsrechtliche …
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 26.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 31.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 48.15
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 37.15
Rundfunkbeitrag - Klageabweisung: Anknüpfung an Wohnung als Kriterium zulässig
- VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97
Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz
- BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 23.15
Rundfunkbeitrag für private Haushalte mit dem Grundgesetz vereinbar
- VG Arnsberg, 20.10.2014 - 8 K 3353/13
Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich als verfassungsgemäß i.R.e. …
- BVerwG, 08.10.1997 - 6 C 10.96
Rundfunkgebühr, Befreiung von der -;; revisibles Recht, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2017 - 2 A 10449/16
Regionalfensterprogramm bei Sat.1: Verlängerung der Zulassung rechtmäßig
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 525/15
Zur Vereinbarkeit der Rundfunkbeitragserhebung mit der Glaubens- und …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 1 S 2987/04
Beurteilung der medienrechtlichen Zuverlässigkeit einer juristischen Person
- VerfGH Bayern, 17.07.2017 - 9-VII-15
Verfassungsmäßigkeit des Wechsels von digitaler auf analoge Technik zur …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 34.15
- VG Neustadt, 16.12.2009 - 4 K 694/09
Kein Auskunftsanspruch bei Gefährdung behördlicher Maßnahmen
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 20.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 21.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 40.15
- BVerwG, 17.03.2016 - 6 C 30.15
Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge im privaten Bereich; …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.04.1994 - VGH N 1/93
Verfassungsmäßigkeit des Personalvertretungsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 8. …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 8.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 22.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge gegenüber einem …
- BVerwG, 15.06.2016 - 6 C 51.15
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 17.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- BVerwG, 19.09.2016 - 6 C 13.16
Rechtmäßigkeit der Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträgen gegen einen …
- VG Saarlouis, 25.01.2016 - 6 K 857/15
Härtefallklausel des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zur Möglichkeit einer …
- VG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 K 4220/04
Nichtzulassung eines Fernsehprogramms u.a. wegen Missachtung der Auflage zur …
- VG Bremen, 20.12.2013 - 2 K 605/13
Rundfunkbeitragspflicht, Gleichheitssatz - Beitrag; Beitragsschuldner; …
- VerfGH Bayern, 08.11.2002 - 3-V-00
Rundfunkgebührenpflicht für private Behinderteneinrichtungen verfassungsgemäß
- BVerwG, 24.10.2022 - 6 B 15.22
Zuweisung von Rundfunkübertragungskapazitäten; Ausschlussfrist für …
- VG Düsseldorf, 30.11.2021 - 27 L 1415/20
Netzsperren wegen Altersverifikation - Das Ende von Pornhub, Youporn & …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2005 - 19 A 2051/03
Voraussetzungen für eine Rundfunkgebührenbefreiung; Voraussetzungen für die …
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 729/92
Keine Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Mitbestimmung des Betriebsrats bei …
- VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13
Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr
- BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10
Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität
- VG Hannover, 14.06.2007 - 7 A 5462/06
DVB-T; Einspeisungspflicht; Fernsehprogramm; Kabelbelegung; Kabelfernsehen; …
- BVerwG, 21.10.1998 - 6 A 1.97
MDR-Sputnik darf weiter auf UKW senden
- VerfGH Sachsen, 21.03.1997 - 10-IV-96
Beschränkung der Weiterverbreitung von Rundfunkprogrammen in Kabelanlagen ; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
- VG Stuttgart, 01.10.2014 - 3 K 1360/14
Wirksamkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - Rundfunkbeitrag keine Steuer
- VG Saarlouis, 01.10.2010 - 11 K 915/08
Kein Anspruch auf Zuteilung weiterer UKW-Frequenzen für das Deutschlandradio
- BVerfG, 19.02.1993 - 1 BvR 1424/92
Pressefreiheit und Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung bei Fehlen …
- OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - Kart 14/04
Kartellrechtliche Prüfung des Erwerbs von Anteilen an lokalen Rundfunkunternehmen
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 538/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90
Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2003 - 8 A 90/03
Musikerin kann nicht verlangen, dass ihre Titel im Rundfunk gespielt werden
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.11.2014 - 2 E 10685/14
Rechtsweg für Feststellung des sog. Must-Carry-Status eines privaten …
- VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495
Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3764/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3761/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3763/01
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- BVerwG, 22.04.1998 - 6 C 4.98
Unterhaltssicherung; Verdienstausfallentschädigung für Rundfunkmoderator; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.1994 - 12 A 11840/93
Rundfunkgerät; Bereithalten zum Empfang; Beherbergungsgewerbes ; Betriebsinhaber; …
- VerfGH Thüringen, 16.12.1998 - VerfGH 20/95
Abstrakte Normenkontrolle; PDS-Fraktion; Thüringer Abgeordnetengesetz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 195/02
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 539/01
Gewährung von Zuschüssen für gesendete Programmbeiträge in einer Radiowerkstatt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3395/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VG Schleswig, 18.12.2017 - 4 A 207/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2016 - 2 A 2886/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2002 - 8 A 3762/01
Einflussnahme des Staates auf den privaten Rundfunk zwecks Gewährung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2001 - 8 A 3397/99
Gewährung von Zuschüssen für Programmbeiträge des lokalen Rundfunks; …
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
- VG Stuttgart, 23.10.2002 - 1 K 2925/02
Zuweisung von Übertragungskapazitäten; Prüfungsmaßstab
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2017 - 11 N 91.15
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20
Rundfunkbeitrag
- BVerwG, 05.04.2017 - 6 B 60.16
Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber; Beitragserhebung
- VG Köln, 01.12.2016 - 13 K 4127/14
Gewährung von Informationszugang zum Notenarchiv des Westdeutschen Rundfunks …
- VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 6 K 15.00898
Rundfunkbeitragspflicht
- BVerfG, 30.11.1989 - 1 BvR 756/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zusammensetzung von Rundfunkrat und …
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
- OLG München, 28.11.2013 - U 2094/13
Anspruch eines Kabelnetzbetreibers auf Zahlung einer Vergütung für die …
- VG Berlin, 26.09.2013 - 27 K 231.12
Keine regional differenzierten Werbefenster im Privatfernsehen "ProSieben"
- VK Hamburg, 25.07.2007 - VK BSU-8/07
Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt kein öffentlicher Auftraggeber!
- SG Hamburg, 16.07.1997 - 22 P 8/95
Aussetzung eines gerichtlichen Verfahrens bei möglicher Verfassungswidrigkeit …
- BVerwG, 07.04.2017 - 6 B 8.17
Rundfunkbeitragspflicht für Wohnungsinhaber; Beitragserhebung
- VerfGH Bayern, 21.11.1986 - 5-VII-85
Stellungnahme des Bayerischen Senats
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2016 - 4 L 215/15
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
- VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14
Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.12.2018 - 7 A 10740/18
Berücksichtigung einer verfassungsfeindlichen Weltanschauung bei der Erhebung des …
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8146/09
Vergabe von Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") …
- VG Berlin, 27.06.2002 - 27 A 398.01
Ausstrahlung von "Der Soldat James Ryan" vor 22.00 Uhr
- BVerfG, 20.12.2000 - 1 BvR 2045/00
Zur Subsidiarität von Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung der Zuweisung …
- OVG Niedersachsen, 17.12.1996 - 10 L 2930/94
Landesmedienanstalt; Beanstandung; Sportsendung; Sponsorhinweis
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.1996 - 10 S 2187/96
Befugnis der Landesanstalt für Kommunikation, sich im Rahmen der Aufsicht von …
- VG Düsseldorf, 10.03.2015 - 27 K 6965/13
- OLG Brandenburg, 20.03.2002 - 7 U 27/01
Verpflichtung der Landesrundfunkanstalt zum Abschluss von Einspeisungsverträgen …
- OLG Koblenz, 21.08.2001 - 4 U 957/00
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Projektierung des ZDF-Medienparks
- OVG Thüringen, 19.11.2008 - 1 KO 1056/06
Unbedenklichkeitsbescheinigung für mittelbare Beteiligung eines …
- VG Aachen, 28.11.2007 - 8 K 627/05
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Rundfunkgebühren für ein Autoradio; …
- OLG Dresden, 26.07.1995 - 12 U 58/95
Unterlassungsanspruch eines privaten Hörfunksenders gegen den …
- VG Berlin, 10.11.2015 - 27 K 501.14
Wohnung oder Betriebsstätte im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages - RBStV …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 1 S 310/94
Übermittlung von Meldedaten an eine Rundfunkanstalt zwecks Feststellung der …
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 259/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Schleswig-Holstein, 06.03.2017 - 3 LA 113/15
Berufungszulassung zu Fragen der Reichweite des Versorgungsauftrags des …
- VG Berlin, 09.02.2017 - 8 K 388.16
Erhebung von Rundfunkbeiträgen
- OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15
Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer
- OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12
Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines …
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.1996 - 10 S 2866/96
Teilnahme von politischen Parteien an Fernsehdiskussion - Chancengleichheit im …
- VG Leipzig, 02.02.2016 - 1 K 1770/14
Sächsische Staatskanzlei darf Kauf einer Wohnung durch die Sächsische …
- VG Düsseldorf, 04.08.2015 - 27 K 4537/14
- VG Saarlouis, 01.07.2011 - 9 K 121/11
Mitbestimmung bei der Einschränkung und Beendigung der Tätigkeit eines freien …
- OLG München, 21.05.2003 - 21 W 1372/03
Gegendarstellungsanspruch nach Einstellung einer von mehreren Art. Ausgaben einer …
- VGH Bayern, 30.09.1998 - 7 B 98.1086
Wiedereinsetzung wegen versäumter Berufungsbegründungsfrist; Verbot faktischer …
- VG Köln, 07.04.2016 - 6 K 673/15
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 16.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 33.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 34.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 35.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 36.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 19.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 38.02
Autonomie der Landesmedienanstalten im Hinblick auf die verfassungsrechtlich …
- BVerwG, 30.05.2002 - 6 B 17.02
Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung
- VG Dessau, 08.02.1999 - A 1 K 234/96
Gründung eines kommunalen Abwasserzweckverbandes; Aufhebung eines …
- OLG München, 26.06.1998 - 21 U 3494/98
Zulässigkeit der Kürzung einer Gegendarstellung
- VG Schleswig, 13.12.2017 - 4 A 58/16
Festsetzung von Rundfunkbeiträgen
- OLG München, 11.11.2014 - VA - Not 3/14
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8148/09
Auswirkungen der Vorschaltung eines Vergabeverfahrens bei der Zuteilung von …
- VG Stuttgart, 20.12.2004 - 1 K 4276/04
Anforderungen an die medienrechtliche Zuverlässigkeit eines privaten …
- VG Köln, 13.03.2003 - 6 K 1915/00
Anspruch eines Sendezentrums auf rückwirkende Befreiung von der Verpflichtung zur …
- BVerwG, 29.05.2002 - 6 B 15.02
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegungs- …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 42/99
Grundrechtsberechtigung; Beschwerdebefugnis; Parteifähigkeit; Subsidiarität; …
- VerfGH Sachsen, 10.05.1996 - 11-IV-96
- VG München, 30.07.2015 - M 17 E 15.126
Einstweiliger Rechtsschutz: Programmeinspeisung von Must-carry-Programmen
- VG München, 24.05.2004 - M 22 E 04.799
Anordnungsgrund bei presserechtlichen Auskunftsverlangen; Einordnung der LfA …
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 524/03
- LG Saarbrücken, 26.09.1995 - 7II O 35/94
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch einer Rundfunkanstalt; Elektronische …
- VG München, 05.11.2014 - M 6b K 13.5564
§ 5 Abs. 6 Nr. 1 RBStV ist nach dem Wortlaut, nach der Entstehungsgeschichte …
- VG Düsseldorf, 27.09.2013 - 27 K 5549/12
Klagen der Sender NDR und NPO teilweise erfolgreich
- VG Köln, 09.02.2011 - 21 K 8147/09
Funkfrequenzen im Bereich von 790 bis 862 MHz (sog. "800- MHz- Band") können an …
- VG Stuttgart, 04.05.2006 - 1 K 1365/06
Ausweisung, Ausschreibung und Zuweisung von Übertragungskapazitäten an einen …
- VG Köln, 14.11.2002 - 6 K 5985/99
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Publikation, Ausstellung bzw. …
- VG Weimar, 03.03.2005 - 2 K 3303/03
Rechtswidrige Versagung einer rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung; …
- OVG Niedersachsen, 07.05.1998 - 10 L 5677/96
Verbot politischer Werbung im Rundfunk;; Drittsendungen; Rundfunkaufsicht; …
- OLG Karlsruhe, 19.02.1998 - 4 U 192/97
Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Verteilung einer kostenlosen …
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1997 - 10 S 880/97
Konkurrentenstreit wegen Rangfolge für die Programmeinspeisung in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.09.1996 - 3 S 228/94
Presse, Rundfunk, Fernsehen - Klageart; Konkurrentenklage; maßgeblicher …
- OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16
Rundfunkbeitrag; Vorteilslast; Wohnung; mehrere Wohnungsinhaber; Bestimmtheit; …
- VGH Hessen, 15.07.1993 - 6 TH 1230/93
KABELANLAGE; KABELKANAL; KABELKANALUMBELEGUNG; UMLEGUNG
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.1993 - 10 S 675/92
Anteil der sendegebietsbezogenen Sendungen am Programm eines privaten …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1991 - 10 S 53/91
Keine verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Glaubhaftmachung einer …
- VG Hamburg, 02.11.2009 - 20 E 2406/09
Zugangsvoraussetzungen für Konsekutiven Master - Erfordernis einer gesetzlichen …
- LG Braunschweig, 14.01.2004 - 9 O 3380/03
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Arbeitnehmerversammlung; …
- OVG Niedersachsen, 18.04.1996 - 10 M 1162/96
Entscheidung über erstmalige Kabelbelegung;; Kabelbelegungsentscheidung; …
- OVG Bremen, 18.09.1991 - 1 B 53/91
Anspruch auf Teilnahme an einem im Fernsehen ausgestrahlten Wahlhearing gegenüber …
- VGH Baden-Württemberg, 06.06.1991 - 10 S 262/90
Zusammensetzung des Medienbeirats der Landesanstalt für Kommunikation in …
- VG Gießen, 28.10.2021 - 9 K 1089/19
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
- LG Hamburg, 10.05.2019 - 315 O 125/18
Anspruch auf Unterlassung einer Werbung für bestimmte Glücksspielangebote
- VG Leipzig, 20.04.2018 - 1 K 366/17
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 487/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Beherbergungsbetrieben
- BVerfG, 04.04.1996 - 1 BvR 725/96
- OLG Stuttgart, 12.01.1996 - 2 U 104/95
Umfang des Werbeverbots nach dem MedienG BW
- VG Würzburg, 16.10.1995 - W 8 K 94.1015
Weiterverbreitung von über Satelliten herangeführten Rundfunkprogrammen ; Begriff …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.1989 - 10 S 867/89
Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms; Anordnung der sofortigen …
- VG Aachen, 12.08.2009 - 8 K 496/07
Anspruch einer hoheitlich tätigen und dem Wohl der Allgemeinheit dienenden …
- VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 457/06
Rundfunkgebühren für Zweitgeräte in Betrieben des Beherbergungsgewerbes; Verstoß …
- VG Hamburg, 19.04.2004 - 21 E 1608/04
Weiterverbreitung von TV-Programmen und Mediendiensten im analogen Hamburger …
- VG Neustadt, 19.01.2004 - 3 K 587/03
Windkraftanlagen und Störfreiheit des Rundfunks
- VG Berlin, 16.06.1995 - 27 A 318.94
Suspendierung einer vollziehbar erteilten Sendeerlaubnis zur Nutzung eines …
- OVG Bremen, 02.10.1991 - 1 B 42/91
Zulassung einer erdgebundenen Fernsehfrequenz im Land Bremen; Wiederherstellung …
- VG Schwerin, 22.06.2011 - 6 A 316/10
Beanstandung von Wahlwerbesendungen im Vorfeld einer Bundestagswahl durch die …
- VG Köln, 13.11.2003 - 6 K 3739/01
Keine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Tochtergesellschaften …
- VG Berlin, 09.02.1993 - 27 A 85.93
Vergabe eines Sonderkanals im Kabelnetz; Entziehung einer gewährten bestimmten …