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   BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84   

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BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13.01.1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Januar 1987 - 2 BvR 209/84 (https://dejure.org/1987,7)
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Erziehungsmaßregeln

Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 JGG verstößt nicht gegen Art. 12 Abs. 2, Abs. 3 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Erziehungsmaßregeln

  • openjur.de

    Erziehungsmaßregeln

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsauflage nach dem JGG und grundrechtlicher Schutz vor Zwangsarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendlicher - Arbeit - Zulässigkeit - Strafbares Verhalten - Maßregel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 102
  • NJW 1988, 45
  • MDR 1987, 728
  • NStZ 1987, 275
  • NStZ 1987, 502 (Ls.)
  • FamRZ 1987, 564
 
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Wird zitiert von ... (304)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    a) Nach der Entstehungsgeschichte des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG kam es dem Verfassungsgeber darauf an, die im nationalsozialistischen System üblich gewordenen Formen der Zwangsarbeit mit ihrer Herabwürdigung der menschlichen Persönlichkeit auszuschließen (vgl. BVerfGE 22, 380 [383]).

    Um dies zu erreichen, wurde nach dem Wortlaut der Vorschriften (vgl. BVerfGE 22, 380 [383]) bestimmt, daß Zwang zu einer bestimmten Arbeit grundsätzlich untersagt sein soll.

    So fällt die Inanspruchnahme der Banken zum Abzug der Kapitalertragsteuer ebensowenig wie die Heranziehung der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug oder bei der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen oder eines Versicherungsunternehmens bei Einbehaltung der Versicherungsteuer in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 2 und 3 GG (BVerfGE 22, 380 [383]).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]).

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 62, 189 [192] m.w.N.; 67, 90 [94]; 70, 93 [97]).

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).
  • LG Bonn, 27.12.1983 - 32 Qs 153/83
    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Für diese der jugendrichterlichen Praxis und der herrschenden Lehre entsprechende Meinung (Schaffstein, Jugendstrafrecht, 8. Aufl., 1983, S. 76 f.; Arloth, StV 1984, S. 255; Böhm, Einführung in das Jugendstrafrecht, 2. Aufl., 1985, S. 142; Brunner, a.a.O., § 10 Rdnr. 9; Winter, Verfassungsrechtliche Grenzen jugendgerichtlicher Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, 1966, S. 153; a.A.: BGH bei Holtz, MDR 1976, S. 634; KG, JR 1965, S. 29 [30]; BayObLG, StV 1984, S. 254; Dallinger/Lackner, Jugendgerichtsgesetz, 2. Aufl., 1965, § 10 Rdnr. 9; Lackner, JR 1965, S. 30; grundsätzlich auch Schnitzerling, DAR 1956, S. 124 [125]) lassen sich einleuchtende Gründe anführen; sie ist daher aus verfassungsrechtlicher Sicht jedenfalls nicht unvertretbar.
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    bb) Anderes kann hingegen von begrenzten Arbeitspflichten gelten, die dem Betroffenen durch einen Richter im Rahmen eines - nach Art des gegenwärtigen - gesetzlich ausgeformten und abgestuften Reaktions- und Sanktionensystems als Folge einer von ihm begangenen Straftat auferlegt werden, jedenfalls wenn sie der Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden dienen, damit sie als selbstverantwortliche Person innerhalb der menschlichen Gemeinschaft ihr Leben führen können (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 52, 131 [168 f.]).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 308/77

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Unanfechtbarkeit eines die Ablehnung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Offenbleiben kann hier, ob sich das Gebot der gesetzlichen Bestimmtheit nach Art. 103 Abs. 2 GG nicht nur auf die Voraussetzungen der Strafe und auf diese selbst (BVerfGE 45, 363 [370] m.w.N.) bezieht, sondern ob es darüber hinaus für alle Reaktionen auf mißbilligtes Verhalten, also auch für Maßregeln und Nebenfolgen, gilt.
  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    bb) Anderes kann hingegen von begrenzten Arbeitspflichten gelten, die dem Betroffenen durch einen Richter im Rahmen eines - nach Art des gegenwärtigen - gesetzlich ausgeformten und abgestuften Reaktions- und Sanktionensystems als Folge einer von ihm begangenen Straftat auferlegt werden, jedenfalls wenn sie der Erziehung von Jugendlichen und Heranwachsenden dienen, damit sie als selbstverantwortliche Person innerhalb der menschlichen Gemeinschaft ihr Leben führen können (vgl. BVerfGE 7, 198 [205]; 52, 131 [168 f.]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Ersichtlich die gleiche Auffassung liegt der Entscheidung zur Auferlegung von Bevorratungspflichten zugrunde, die an die wirtschaftliche Tätigkeit des vorratspflichtigen Unternehmens anknüpfen (BVerfGE 30, 292 [312]).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
    Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]; 70, 93 [97]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von

  • BayObLG, 23.11.1983 - RReg. 1 St 308/83
  • BVerfG, 14.01.1960 - 2 BvR 243/60

    Keine allein auf die EMRK gestützte Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

  • BGH, 08.07.1975 - 1 StR 257/75

    Zweck einer Arbeitsauflage als Erziehungsmaßregel

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

    Anklage beim Landgericht

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Auch im Lichte des einschlägigen Völkervertragsrechts - Art. 4 Abs. 2 EMRK, Übereinkommen Nr. 29 der ILO vom 28. Juni 1930 sowie Art. 6 und 7 IPwskR - bestehen keine Bedenken, da nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 3 in Verbindung mit § 10 SGB II keine unnötig beschwerliche oder gar schikanöse Tätigkeit verlangt werden darf (dazu BVerfGE 74, 102 unter Hinweis auf die Spruchpraxis der damaligen Europäischen Kommission für Menschenrechte; sodann EGMR, Entscheidung vom 23. November 1983, 8919/80, EuGRZ 1985, S. 477 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Um Sinngehalt und Tragweite der Grundrechtsbestimmungen und anderen Garantienormen, denen oft eine lapidare Sprachgestalt eigen ist, richtig zu erfassen, ist jedoch der Blick auf das rechtliche und historische Umfeld der Entstehung der Verfassungsnorm sowie auf ihre Zielrichtung erforderlich, wie sie sich in den Beratungen darstellte und wie sie schließlich im Normzusammenhang ihren Ausdruck gefunden hat (vgl. BVerfGE 74, 51 [57]; 74, 102 [116]).
  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Ein Beschwerdeführer kann daher vor dem Bundesverfassungsgericht nicht unmittelbar die Verletzung eines in der Europäischen Menschenrechtskonvention enthaltenen Menschenrechts mit einer Verfassungsbeschwerde rügen (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 74, 358 ; 82, 106 ; 111, 307 ).
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