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   BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82   

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BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82 (https://dejure.org/1987,68)
BVerfG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 1 BvR 455/82 (https://dejure.org/1987,68)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 (https://dejure.org/1987,68)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Altersruhegeld

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur unterschiedlichen Regelung über die Gewährung von Altersruhegeld bei Frauen und Männern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gegenüber Männern vorgezogenen Rentenalters bei Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altersruhegeld - Rente - Frau - Benachteiligung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 163
  • NJW 1987, 1541
  • MDR 1987, 465
  • FamRZ 1987, 348
  • BB 1987, 619
  • DB 1987, 539
 
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Wird zitiert von ... (106)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78

    Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist danach nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 43, 213 [225]; 52, 369 [374]; 57, 335 [342 f.]).

    Darin liegt keine Ungleichbehandlung "wegen des Geschlechts" wie bei den Entscheidungen zum Hausarbeitstag (BVerfGE 52, 369 ) und zur Festsetzung unterschiedlicher Tabellenwerte (BVerfGE 57, 335 ), sondern eine Maßnahme, die auf eine Kompensation erlittener Nachteile zielt.

    Würde es sich allein um einen Ausgleich für die Doppelbelastung handeln, könnte es zweifelhaft sein, ob eine unterschiedliche Behandlung auch zugunsten von Frauen ohne diese Doppelbelastung und zum Nachteil von Männern mit einer solchen statthaft wäre (vgl. BVerfGE 52, 369 ; 57, 335).

  • BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 631/78

    Hausarbeitstag

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist danach nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 43, 213 [225]; 52, 369 [374]; 57, 335 [342 f.]).

    Darin liegt keine Ungleichbehandlung "wegen des Geschlechts" wie bei den Entscheidungen zum Hausarbeitstag (BVerfGE 52, 369 ) und zur Festsetzung unterschiedlicher Tabellenwerte (BVerfGE 57, 335 ), sondern eine Maßnahme, die auf eine Kompensation erlittener Nachteile zielt.

    Würde es sich allein um einen Ausgleich für die Doppelbelastung handeln, könnte es zweifelhaft sein, ob eine unterschiedliche Behandlung auch zugunsten von Frauen ohne diese Doppelbelastung und zum Nachteil von Männern mit einer solchen statthaft wäre (vgl. BVerfGE 52, 369 ; 57, 335).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Ob es richtiger gewesen wäre, einen Ausgleich auf andere Weise zu suchen, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden (vgl. auch BVerfGE 43, 108 [123 f.]; 61, 319 [354]).
  • BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75

    Kinderfreibeträge

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Ob es richtiger gewesen wäre, einen Ausgleich auf andere Weise zu suchen, hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu entscheiden (vgl. auch BVerfGE 43, 108 [123 f.]; 61, 319 [354]).
  • BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71

    Hinterbliebenenrente

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Ähnlich wie es das Bundesverfassungsgericht im Witwerrentenurteil vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169 ) hinsichtlich der unterschiedlichen Voraussetzungen ausgesprochen habe, sei auch im vorliegenden Zusammenhang die Differenzierung zwischen Frauen und Männern nicht mehr hinnehmbar.
  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 17/73

    Verfassungsmäßigkeit der Ungleichbehandlung von Männern und Frauen im

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist danach nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 43, 213 [225]; 52, 369 [374]; 57, 335 [342 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Eine Differenzierung nach dem Geschlecht ist danach nur ausnahmsweise zulässig, wenn im Hinblick auf die objektiven biologischen oder funktionalen (arbeitsteiligen) Unterschiede nach der Natur des jeweiligen Lebensverhältnisses eine besondere Regelung erlaubt oder sogar geboten ist (vgl. BVerfGE 3, 225 [242]; 43, 213 [225]; 52, 369 [374]; 57, 335 [342 f.]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Damit würde der Grundrechtsschutz in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 41, 29 [43]; 52, 223 [235]; 53, 30 [54 f.]).
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Damit würde der Grundrechtsschutz in unzumutbarer Weise verkürzt (vgl. BVerfGE 41, 29 [43]; 52, 223 [235]; 53, 30 [54 f.]).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 63/77

    Geschiedene Frau - Unterhaltsanspruch - Aufgabe der Erwerbstätigkeit -

    Auszug aus BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82
    Sie ist in der Rechtsprechung (vgl. BSGE 46, 214 (216) und BSG, SozR 2200 zu § 1248 RVO Nr. 37) angewendet worden, ohne daß verfassungsrechtliche Bedenken erörtert worden sind.
  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

    Der Gesetzgeber ist daher befugt, faktische Benachteiligungen von Frauen durch Regelungen auszugleichen, die Frauen in angemessenem Umfang begünstigen (BVerfGE, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 -,.

    BVerfGE 74, 163 [181] = juris Rn. 50).

    Auch bei der Prüfung, ob strukturelle Benachteiligungen fortwirken, hat der Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative und darf sich einer typisierenden Betrachtungsweise bedienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 -,.

    BVerfGE 74, 163 [180 f.] = juris Rn. 47 f.).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Solange es an einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von Wartefristen für die Gestattung eines Familiennachzugs fehlt, käme es auch für die von diesen Fristen Betroffenen einer unzumutbaren Verkürzung des Rechtsschutzes gleich, wenn sie es hinnehmen müßten, daß zeitliche Umstände, die ihrem Einfluß weitgehend entzogen sind, darüber bestimmten, ob sie die erstrebte verfassungsgerichtliche Sachentscheidung erlangen können (vgl. BVerfGE 74, 163 ).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Faktische Nachteile, die typischerweise Frauen treffen, dürfen wegen des Gleichberechtigungsgebots des Art. 3 Abs. 2 GG durch begünstigende Regelungen ausgeglichen werden (BVerfGE 74, 163 ).
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