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   BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85   

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https://dejure.org/1987,23
BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
BVerfG, Entscheidung vom 11.02.1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Februar 1987 - 1 BvR 475/85 (https://dejure.org/1987,23)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - Gleichbehandlung der Formanforderungen an Einlegungs- und Begründungsschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufung - Form - Fernschreiben - Zugang zu den Gerichten - Gleichheitssatz - Berufungsbegründung - Zivilurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 228
  • NJW 1987, 2067
  • MDR 1987, 728
  • Rpfleger 1987, 317
 
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Wird zitiert von ... (295)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    1. Diese Vorschrift gebietet, daß sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist, um dem in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerfGE 54, 277 [291]) folgenden Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht zu werden, und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich im Prozeß mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 60, 305 [310]).

    Die Verletzung solcher Bestimmungen stellt nicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar, es sei denn, das Gericht hätte bei deren Auslegung oder Anwendung die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt (vgl. BVerfGE 60, 305 [310 f.]).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    In ähnlicher Weise ist die Rechtsmittelbegründung durch Telegramm von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als zulässig behandelt worden (vgl. etwa RGZ 141, 82 (86); BGHSt 31, 7 (8) m. w. N.; BGHZ 87, 63 (64 f.); anderer Ansicht OLG Stuttgart, VersR 1982, S. 1082).

    Auch die Einlegung von Rechtsmitteln durch Fernschreiben wird vom Bundesgerichtshof als dem für die Zivilgerichtsbarkeit zuständigen obersten Gerichtshof des Bundes seit geraumer Zeit zugelassen (vgl. BGH, NJW 1966, S. 1077; BGH, NJW 1967, S. 2114; BGHZ 65, 10 [11]; 87, 63 [65]); ähnlich haben andere Gerichte hinsichtlich der Einlegung, ja sogar hinsichtlich der Begründung von Rechtsmitteln durch Telekopie oder Telebrief entschieden (vgl. BFHE 136, 38 (41) m. w. N.; BAG, NJW 1984, S. 199 f.; BAG, DB 1987, S. 183 f.; vgl. ferner BGHZ 87, 63 [65]).

  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
    Einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zufolge (BVerfGE 18, 224 [240]) sei eine Verletzung des Gleichheitssatzes dann anzunehmen, wenn bei einer im Fluß befindlichen Rechtsprechung eine Entscheidung derart die Bahnen organischer Fortentwicklung der Rechtsprechung verlasse, daß sie willkürlich erscheine.
  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Dieser Schutzzweck verbietet eine Übertragung der Rechtsprechung zur Wahrung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen durch Einsatz fernmeldetechnischer Übertragungsmittel - unter anderem Telekopien (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 1989 - IVa ZB 7/89, WM 1989, 1820 m.w.N.; auch BVerfGE 74, 228, 235) [BVerfG 11.02.1987 - 1 BvR 475/85] - auf die Bürgschaft.
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR:

    Er gewährleistet nicht nur den Zugang zu den Gerichten sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter aufgrund einer grundsätzlich umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Streitgegenstands (vgl. BVerfGE 97, 169 ; 107, 395 ; 108, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1490/16 -, Rn. 11), sondern verbietet es dem Gericht auch, bei der Auslegung und Anwendung der verfahrensrechtlichen Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen von Voraussetzungen abhängig zu machen, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer Weise erschweren, die aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 54, 94 ; 74, 228 ; 77, 275 ; 78, 88 ).
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