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   BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83   

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https://dejure.org/1986,44
BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83 (https://dejure.org/1986,44)
BVerfG, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83 (https://dejure.org/1986,44)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 BvR 1509/83 (https://dejure.org/1986,44)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • DFR

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Anrufung der Fachgerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gesetzesverfassungsbeschwerde

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 74, 69
  • NVwZ 1987, 573
  • DVBl 1987, 362
  • ZUM 1987, 284
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts jedenfalls dann zu verneinen, wenn es zur Durchführung der angegriffenen Vorschrift eines besonderen Vollzugsaktes bedarf (vgl. BVerfGE 68, 319 (325) m. w. N.).

    Auch eine unmittelbare Grundrechtsbetroffenheit läßt indessen nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht stets eine abschließende Feststellung der Zulässigkeit der gegen eine Rechtsnorm gerichteten Verfassungsbeschwerde zu (vgl. BVerfGE 68, 319 (325); 70, 35 (53 f.); 71, 305 (335)).

  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Diese Frist wird erneut in Lauf gesetzt, wenn der Gesetzgeber den Anwendungsbereich einer Norm eindeutiger als bisher bestimmt und ihr damit einen neuen Inhalt gibt (vgl. BVerfGE 11, 351 (359 f.)).
  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine unmittelbar gegen ein Gesetz gerichtete Verfassungsbeschwerde ausnahmsweise vor Erlaß des Vollzugsaktes bejaht, wenn das Gesetz die Normadressaten bereits gegenwärtig zu später nicht mehr korrigierbaren Entscheidungen zwingt oder schon jetzt zu Dispositionen veranlaßt, die sie nach dem späteren Gesetzesvollzug nicht mehr korrigieren können, oder wenn der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtsfragen herbeizuführen, nicht erreichbar ist (vgl. BVerfGE 72, 39 (44) m. w. N.).
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Diese Gesichtspunkte fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn das angegriffene Gesetz der Verwaltung oder den Gerichten einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum läßt; sie gelten aber grundsätzlich auch dann, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 (104 f.); 71, 25 (35); 72, 39 (43 f.)).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Insoweit enthält der Grundsatz der Subsidiarität eine generelle Aussage über die Aufgabenverteilung zwischen Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten (vgl. BVerfGE 49, 252 (258); 55, 244 (247)).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Der Zulässigkeit einer solchen Klage stünde nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1983, S. 2208) nicht entgegen, daß die Entscheidung des Rechtsstreits im wesentlichen von der Gültigkeit des § 111 Abs. 3 LHO abhängt.
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Diese Gesichtspunkte fallen vor allem dann ins Gewicht, wenn das angegriffene Gesetz der Verwaltung oder den Gerichten einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum läßt; sie gelten aber grundsätzlich auch dann, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 (104 f.); 71, 25 (35); 72, 39 (43 f.)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.1978 - XII A 687/76
    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Auseinandersetzungen darüber, ob und in welchem Umfang ein Rechnungshof zur Prüfung berechtigt ist, sind nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art, für die nach § 40 Abs. 1 VwGO der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist (vgl. OVG Münster, NJW 1980, S. 137; OVG Lüneburg, DVBl. 1984, S. 837; ferner BVerwG, DÖV 1986, S. 518).
  • BVerfG, 26.01.1978 - 1 BvR 1200/77

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei erwarteter verfassungskonformer

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    a) Es gehört zu den Aufgaben eines jeden Gerichts, im Rahmen seiner Zuständigkeit bei Verfassungsverletzungen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfGE 47, 144 (145); 68, 376 (380)).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 1460/78

    Ausbildungskapazität

    Auszug aus BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83
    Er trägt auf diese Weise dazu bei, den Rechtsschutz den besonderen Funktionen von Bundesverfassungsgericht und Fachgerichten entsprechend auszugestalten (vgl. BVerfGE 51, 130 (139); 69, 122 (125 f.)).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1984 - 8 A 23/83
  • BVerwG, 28.02.1986 - 7 C 42.82

    Stiftung - Wissenschaftsförderung - Rechnungsprüfung - Wissenschaftsfreiheit -

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Danach ist die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffenen Grundrechtsträgers dann unzulässig, wenn er in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 74, 69 ).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfG begann deshalb mit Inkrafttreten dieses Gesetzes zum 26. Juni 2004 neu zu laufen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ; 78, 350 ).
  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08

    TKÜ-Neuregelung

    Damit wurde eine Norm neuen Inhalts geschaffen, mit der die Frist des § 93 Abs. 3 BVerfGG von neuem zu laufen begann (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 74, 69 ).
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