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   BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvH 1/87   

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https://dejure.org/1987,4801
BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 (https://dejure.org/1987,4801)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 (https://dejure.org/1987,4801)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1987 - 2 BvH 1/87 (https://dejure.org/1987,4801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Subsidiarität des Organstreitverfahrens vor dem BVerfG bei landesrechtlichem Rechtsweg

Papierfundstellen

  • BVerfGE 75, 34
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • VerfGH Thüringen, 08.06.2016 - VerfGH 25/15

    Thüringens Ministerpräsident verletzt Rechte der NPD

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist die Beteiligtenfähigkeit eines Landesverbands einer politischen Partei anerkannt, soweit die Verletzung des verfassungsrechtlichen Status geltend gemacht wird (vgl. statt vieler z.B.: ThürVerfGH, LVerfGE 17, 511 [515]; BVerfG, Beschluss vom 31. März 1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34 [39], m.w.N.).
  • StGH Niedersachsen, 24.11.2020 - StGH 6/19

    Ministerpräsident; Landesregierung; Äußerung; Äußerungsbefugnis; politische

    39 Die Anerkennung von politischen Parteien als parteifähig im Organstreitverfahren vor dem Staatsgerichtshof erstreckt sich allerdings nur auf rein niedersächsische Parteien und auf diejenige Untergliederung einer bundesweit tätigen Partei, die auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen politisch tätig ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 30.5.1962 - 2 BvR 158/62 -, BVerfGE 14, 121, 129, juris Rn. 23; BVerfG, Beschl. v. 31.3.1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34, 39, juris Rn. 14, m.w.N.).
  • StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2910

    Klage der AfD wegen einer Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit aufgrund

    In Auseinandersetzung mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34 [39]) und des Staatsgerichtshofs (Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 [469]) argumentiert der Antragsgegner, dass die Grundrechtsklage für die Austragung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Parteien und Staatsorganen nicht zur Verfügung stehe.

    - Vgl. StGH, Urteil vom 13.02.2002 - P.St. 1633 -, NVwZ 2002, 468 (469) = juris, Rn. 24, wobei dieses Urteil allerdings nicht unmittelbar eine Streitigkeit zwischen einer Partei und einem in § 42 Abs. 2 StGHG genannten Antragsberechtigten zum Gegenstand hat, sondern eine Entscheidung des Hessischen Wahlprüfungsgerichts; ebenso BVerfG, Beschluss vom 31.03.1987 - 2 BvH 1/87 -, BVerfGE 75, 34 (39) = juris, Rn. 15, unter Berufung auf StGH, Beschluss vom 25.03.1987 - P.St. 1065 e.V. -, juris, der sich zu dieser Thematik allerdings nicht äußert, so auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 42 Rn. 21 Fn. 108; Barwinski, in: Zinn/Stein, Verfassung des Landes Hessen, Stand: 16. Lfg.

  • VerfGH Thüringen, 03.12.2014 - VerfGH 2/14

    Organstreitverfahren der Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)

    In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist die Beteiligtenfähigkeit eines Landesverbands einer politischen Partei anerkannt, soweit die Verletzung des verfassungsrechtlichen Status geltend gemacht wird (vgl. ThürVerfGH, Urteil vom 18. Juli 2006 - VerfGH 8/05 -, LVerfGE 17, 511 [515]; BVerfGE 66, 107 [115]; 75, 34 [39]).
  • StGH Hessen, 13.02.2002 - P.St. 1633

    Mitfinanzierung des Landtagswahlkampfs 1999 durch CDU-Landesverband aus nicht im

    Die vom Bundesverfassungsgericht aus dieser statusrechtlichen Verbürgung für die Bundesebene gezogene prozessuale Konsequenz, dass Parteien zur Geltendmachung ihrer Chancengleichheit gegenüber anderen Verfassungsorganen ausschließlich auf das gegenüber der Verfassungsbeschwerde speziellere Organstreitverfahren verwiesen seien (vgl. BVerfGE 60, 53 : 84, 290 ), ist auf die Rechtslage in Hessen nicht übertragbar (vgl. BVerfGE 75, 34 ).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 8 B 24.97

    Vorrang des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden gegenüber dem aus Art. 6 Abs. 2

    Nicht jede grundrechtliche Freiheitsverbürgung verpflichtet zugleich den Staat, durch finanzielle Leistungen dem Grundrechtsträger die Ausübung des Grundrechts zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 107 ), überdies stehen selbst aus grundrechtlichen Freiheitsrechten herzuleitende Leistungsansprüche "von vornherein unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann" (BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 [BVerfG 31.03.1987 - 2 BvH 1/87]; 90, 107 [BVerfG 22.02.1994 - 1 BvL 30/88]).

    Darüber hat in erster Linie der Gesetzgeber in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung anderer Gemeinschaftsbelange und gemeinwirtschaftlicher Erfordernisse zu entscheiden (vgl. BVerfGE 33, 303 ; 75, 40 [BVerfG 31.03.1987 - 2 BvH 1/87]; 90, 107 [BVerfG 22.02.1994 - 1 BvL 30/88]).

  • VG Würzburg, 16.08.1990 - W 3 K 89.304

    Errichtung und Betrieb einer "Privaten Volksschule (Grundschule) im Universellen

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