Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81   

Zusammenveranlagung bei mehreren Ehepartnern im Veranlagungszeitraum

Verfassungsmäßigkeit von § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Simons & Moll-Simons

    Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß bei Steuerpflichtigen, die im Laufe eines Veranlagungszeitraums mehrfach verheiratet waren, eine Zusammenveranlagung nur mit dem letzten Ehegatten zulässig ist (§ 26 Abs. 1 Satz 2 EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zusammenveranlagung nur mit dem letzten Ehegatten bei Wiederverheiratung verfassungsgemäß

Verfahrensgang

  • FG Baden-Württemberg, 12.03.1981 - VI 389/77
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 75, 361
  • NJW 1988, 1136
  • FamRZ 1988, 35
  • WM 1988, 175
  • BB 1987, 2350
  • BStBl II 1988, 395



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09  

    Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) mit dem

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mehrfach ausgesprochen, dass eine Regelung, die Verheiratete anders als Ledige behandelt, mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sei, soweit sie ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht (vgl. BVerfGE 75, 361 [366] m. w. N.).

    Eine Schlechterstellung von Ehegatten sei insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt (vgl. BVerfGE 32, 260 [269]; 75, 361 [366 f.]).

  • BVerfG, 03.07.2006 - 1 BvR 2383/04  

    Verfassungsmäßigkeit der gemeinsamen Obergrenze von Entgeltpunkten für Ehepaare

    Jedoch ist es verfassungsrechtlich zulässig, die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft zum Anknüpfungspunkt für wirtschaftliche Rechtsfolgen zu nehmen, wenn die konkreten Maßnahmen den Gerechtigkeitsvorstellungen der Gemeinschaft nicht widersprechen und damit nicht als Diskriminierung der Ehe anzusehen sind (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 28, 324 ; 32, 260 ; 69, 188 ; 75, 361 ; 75, 382 ; 81, 1 ).
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 912/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
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  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09  

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 3/97 R  

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Anrechnung des

    Der Förderungspflicht steht ein Benachteiligungsverbot für die Ehe im Verhältnis zu Nicht-Verheirateten gegenüber (BVerfGE 75, 361, 366), das indessen nicht im Verhältnis zwischen verschiedenen Ehen gilt (BVerfGE 45, 104, 126; 47, 1, 19); nicht betroffen ist daher im vorliegenden Zusammenhang die Frage der angeblich ungerechtfertigten Gleichbehandlung von nach dem Bemessungsjahr geschlossenen Ehen im Unterschied zu solchen Ehen, die im Bemessungsjahr bereits bestanden; denn insoweit geht es allein um die Frage einer sachlichen Begründung (Art. 3 Abs. 1 GG; vgl dazu unten zu 2.).

    Hat eine belastende Regelung ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten, ist sie insbesondere dann hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im ganzen sich aber als vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt (BVerfGE 75, 361, 366 f mwN; vgl zu "objektiv ehestörenden Regelungen" auch BSGE 72, 125, 133 ff).

  • BFH, 12.11.2008 - I R 77/07  

    Sperrbetrag gemäß § 50c EStG 1997 bei sog. Doppelumwandlungsmodell - Keine

    Betroffen hiervon sind vor allem periodische Steueransprüche, die erst mit Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) entstehen (für die Einkommensteuer: § 36 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 7 und § 25 Abs. 1 EStG 1997; BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83, BVerfGE 72, 200, 253; vom 3. Juni 1987 1 BvL 5/81, BVerfGE 75, 361, 367; in BVerfGE 97, 67, 80).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R  

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, sofern sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe finden lassen und eine Diskriminierung der Ehe ausscheidet (BVerfG vom 3. Juni 1987, BVerfGE 75, 361, 366 mwN; vgl auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 15. November 1995 - 1 BvR 1675/91, NVwZ 1995, 370).
  • BVerfG, 22.07.1991 - 1 BvR 313/88  

    Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des steuerrechtlichen Verlustvortrags auf

    Der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung, auf Grund dessen für jeden Steuerabschnitt die Grundlage der Besteuerung alljährlich neu festzustellen und damit Sachverhalt wie Rechtslage neu zu prüfen ist, schafft Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden steuerlichen Vorschriften (vgl. BVerfGE 75, 361 [367 f.]; vgl. auch Nichtannahme-Beschluß vom 20. Dezember 1989 - 1 BvR 1269/89 -, HFR 1990, S. 517 ).
  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R  

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Dient der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung der Überschaubarkeit und Klarheit bezüglich des Sachverhalts und der anzuwendenden Vorschriften (vgl BVerfG Beschluß vom 3. Juni 1987 - 1 BvL 5/81 - BVerfGE 75, 361, 367 f) und damit der Rechtssicherheit und Verwaltungspraktikabilität, hat der Verlustabzug nach § 10d EStG die teilweise Verwirklichung des Grundsatzes des abschnittsübergreifenden Nettoprinzips zum Ziel.
  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 587/01  

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug

    Auf dieser Grundlage hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht für frühere Veranlagungszeiträume entschieden, dass die übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 GG verstößt (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 2 BvR 1400/90 -, HFR 1991, S. 672; vgl. auch BVerfGE 32, 260 ; 75, 361 ).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1004/96  

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei der

  • BFH, 08.04.1997 - I R 68/96  

    Bayerisches Kirchensteuerrecht nicht beanstandet

  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92  

    BErzGG § 5 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

  • BVerfG, 25.02.2008 - 2 BvR 1852/03  

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzug

  • BVerfG, 08.12.1992 - 1 BvR 326/89  

    Begründungsumfang bei Nichtannahme der Revision im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BSG, 15.10.1996 - 14 REg 1/96  

    Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen eines Partners einer eheähnlichen

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 10/97 R  

    Erziehungsgeld - Einkommensanrechnung - Kapitalvermögen - Kapitaleinkünfte -

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/98 R  

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 16 UF 25/02  

    Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Kindesmutter: Erlöschen bei Eingehung einer

  • BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 8/97 R  

    Ermittlung des für das Erziehungsgeld maßgebenden Einkommens bei steuerlich

  • BFH, 22.03.2011 - III B 114/09  

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Vorliegen spezieller

  • BVerfG, 28.06.1993 - 1 BvR 1346/89  

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung des gleichen

  • OLG München, 26.04.1996 - 21 U 5435/95  

    Persönlichkeitsrechtsschutz politischer Parteien; Unterlassungsanspruch bei

  • VG Karlsruhe, 01.02.2005 - 5 K 1024/03  

    Kein Verlustausgleich, Verlustvortrag oder Verlustrücktrag im Rahmen der

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 02.01.2008 - 3 V 120/07  

    Ermittlung der zumutbaren Belastung i.S. des § 33 EStG bei getrennter Veranlagung

  • BFH, 07.12.1995 - III B 36/95  
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