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   BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86   

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BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 1987 - 1 BvR 1187/86 (https://dejure.org/1987,930)
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Maklertätigkeit für Ehegatten

Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG durch analoge Anwendung von § 2 Abs. 2 Nr. 2 WoVermittG, die zum Ausschluß der Maklerprovision bei Vermittlung einer Wohnung des Ehegatten führt

Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Maklerprovision; Wohnungsvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluss einer Maklerprovision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 126
  • NJW 1987, 2733
  • MDR 1987, 902
  • WM 1987, 1078
  • BB 1987, 1491
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    In den Entscheidungsgründen wird offengelassen, ob die Beschwerdeführerin mit der Vermieterin wirtschaftlich verflochten sei (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermG ); allein die Ehe mit dem Geschäftsführer der Vermieterin reiche hierfür nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1981, S. 2293) nicht aus, zumal die Beschwerdeführerin ihre Maklertätigkeit unstreitig selbständig betreibe.

    Für diesen Personenkreis hat es der Bundesgerichtshof (NJW 1981, S. 2293 ff.) aber abgelehnt, nur wegen der persönlichen Beziehungen zwischen dem Wohnungsvermittler und dem Vertragsgegner den Provisionsanspruch auszuschließen.

  • BGH, 03.12.1986 - IVa ZR 87/85

    Provisionsanspruch des Maklers bei Zustandekommen des Hauptgeschäfts mit seinem

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Soweit dieses Gericht in einem Urteil vom 3. Dezember 1986 (NJW 1987, S. 1008 f.) von einem grundsätzlichen Ausschluß des Provisionsanspruchs bei Grundstücksvermittlung an Ehegatten ausgegangen ist, bedarf es hier keiner Erörterung, ob die tragenden Gründe dieser Entscheidung mit den dargestellten verfassungsrechtlichen Grundsätzen in Einklang stehen.
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es aber, Verheiratete allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 28, 324 (347); vgl. auch BVerfGE 69, 188 (205)).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 30.06.1987 - 1 BvR 1187/86
    Art. 6 Abs. 1 GG verbietet es aber, Verheiratete allein deshalb zu benachteiligen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 28, 324 (347); vgl. auch BVerfGE 69, 188 (205)).
  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 298/11

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater:

    Die Auffassung, wonach sich Eheleute in Bezug auf den Verjährungsbeginn etwa stets wechselseitig ihre Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis zurechnen lassen müssten, findet im geltenden Recht keine Grundlage; sie liefe auch auf eine verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung Verheirateter (Art. 6 Abs. 1 GG) hinaus (vgl. BVerfGE 76, 126, 129) und wird - soweit ersichtlich - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung vertreten.
  • BGH, 22.02.2018 - I ZR 38/17

    Verlust des Provisionsanspruch nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 Wo-VermittG bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es demgegenüber nicht auf das Bestehen einer Ehe an sich, sondern darauf an, ob sich daraus eine Interessenkollision ergibt (vgl. BVerfGE 76, 126, 129 [juris Rn. 7]; 78, 128, 130 bis 132 [juris Rn. 4 bis 7]; Schulz aaO § 2 Rn. 102 bis 104).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    »Der mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers verheiratete Makler wird unter Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 GG benachteiligt, wenn ihm der Vergütungsanspruch auf Grund seiner Ehe abgesprochen wird, obwohl der Auftraggeber deren Bestehen kennt (im Anschluß an BVerfGE 76, 126 ).«.

    Diese Grundrechte verbieten es, Ehegatten im Vergleich zu nicht miteinander verheirateten Personen allein deshalb schlechter zu stellen, weil sie verheiratet sind (BVerfGE 69, 188 [205]); vgl. auch BVerfGE 76, 126 [128].

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