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   BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87   

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https://dejure.org/1987,1586
BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87 (https://dejure.org/1987,1586)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.1987 - 1 BvR 825/87 (https://dejure.org/1987,1586)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 1987 - 1 BvR 825/87 (https://dejure.org/1987,1586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einer beabsichtigten aktiven Sterbehilfe / Unzulässigkeit mangels Rechtswegerschöpfung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der beabsichtigten aktiven Sterbehilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine aktive Sterbehilfe untersagende Polizeiverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sterbehilfe - Verfassungsbeschwerde - Erschöpfung - Rechtsweg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 248
  • NJW 1987, 2288
  • MDR 1988, 22
  • NStZ 1987, 449
  • DVBl 1987, 1066
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.03.1954 - GSSt 4/53

    Selbsttötung - § 323c StGB, Begriff des "Unglücksfalls"

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87
    Nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1954 (BGHSt 6, 147 (153)) bestehe die grundsätzliche Verpflichtung, einen Suizidenten vom Tötungsversuch abzuhalten.

    Zudem will der Beschwerdeführer eine Korrektur der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1954 (BGHSt 6, 147) erreichen.

  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 180/68

    Begriff der "Öffentlichen Gewalt" - Unmittelbare Betroffenheit bei der

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87
    Deren Vorabklärung ist aber nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 29, 304 (310)).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dem zu folgen ist; denn jedenfalls ist die "allgemeine Bedeutung" auftretender Fragen im Sinne des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG stets nur ein Moment der Abwägung für und wider die sofortige Sachentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 71, 305 (349) m. w. N.).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87
    Es kann vielmehr auch andere, für oder gegen eine vorzeitige Entscheidung sprechende Umstände pflichtgemäß gegeneinander abwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 (226 f.)).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 700/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Zweifel über

    Auszug aus BVerfG, 23.07.1987 - 1 BvR 825/87
    Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde: Nach Möglichkeit soll der von dem Beschwerdeführer geltend gemachten Grundrechtsbeschwerde schon durch die Gerichte des zuständigen Gerichtszweiges abgeholfen werden; außerdem soll dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung Gelegenheit gegeben werden, die Fallanschauung und die Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere des jeweiligen obersten Bundesgerichts kennenzulernen (vgl. BVerfGE 68, 376 (380) m. w. N.).
  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Ein verfassungsrechtlich verbürgter Anspruch auf aktive Sterbehilfe, der eine Straflosigkeit des die Tötung Ausführenden zur Folge haben könnte, ist dagegen nicht anerkannt (vgl. BVerfGE 76, 248, 252; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 17 m. w. N.).
  • VG Karlsruhe, 11.12.1987 - 8 K 205/87

    Polizeiliche Untersagung der Leistung aktiver Sterbehilfe

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  • BVerfG, 21.12.2004 - 2 BvR 2197/04

    Verfassungsbeschwerde gegen AltEinkG wegen mangelnder Substantiierung und

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände pflichtgemäß gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ).
  • BVerfG, 18.10.2004 - 1 BvR 2057/02

    Erschöpfung des Rechtsweges bei unmittelbarer Betroffenheit von einer Rechtsnorm

    Ob der Grundsatz der Subsidiarität ausnahmsweise durchbrochen wird, ergibt sich aufgrund einer Abwägung, in der das Bundesverfassungsgericht im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände gegeneinander abwägt (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ; 86, 15 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvR 2212/00

    Nichtannahme einer wegen Subsidiarität unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Einzelfall die für und wider eine Entscheidung vor Erschöpfung des Rechtswegs sprechenden Umstände pflichtgemäß gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 76, 248 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1989 - 1 S 722/88

    Zum Rehabilitierungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage

    Die erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 23. Juli 1987 (NJW 1987, 2288), weil die Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG für eine sofortige Entscheidung vor Ausschöpfung des Rechtswegs nicht vorlägen.
  • BVerfG, 17.07.1990 - 1 BvR 723/90

    Herstellung der aufschiebenden Wirkung bzw. sofortigen Vollziehbarkeit von

    Dies könnte für sich allein nicht ausschlaggebend sein (vgl. BVerfGE 71, 305 (349); 76, 248 (251 f.)).
  • VerfGH Berlin, 16.05.2002 - VerfGH 20/02
    Die Formulierung der "Kann-Vorschrift" verdeutlicht, dass es im Ermessen des Verfassungsgerichtshofs steht, ob er eine solche Vorabentscheidung trifft (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 8, 222 ; 14, 192 ; 76, 248 ; Kley/ Rühmann, in: Umbach/Clemens, BVerfGG, § 90 Rn. 102).
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